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Leistungsverträge

Bieler Kulturinstitutionen von regionaler und lokaler Bedeutung werden von der Stadt Biel mit vierjährigen Leistungsverträgen unterstützt.

Das 2012 revidierte Kantonale Kulturförderungsgesetz (KKFG, BSG 423.11) unterscheidet zwischen Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung und lokalen Institutionen. Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung werden in der Regel von den Standortgemeinden (50%), dem Kanton (40%) und den Gemeinden der Region (10%) gemeinsam finanziert, während für die lokalen Institutionen nur die Standortgemeinden aufkommen.