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Häufige Fragen rund um das Hochwasser

Hier finden Sie die Antworten auf Ihre dringendsten Fragen.

Hochwasser

Aktuell: Hochwasser Dezember 2023

Informationen zum Thema finden Sie in den Medienmitteilungen der Stadt Biel vom Dezember 2023

Wo kann ich mich über die Gefahrenlage und aktuelle Wasserstände informieren?

Aktuelle hydrologisch Daten zum Wasserstand der Gewässer und eine Übersicht über die Gefahren bei Hochwasser finden sich auf der Seite «Naturgefahren» des Kantons Bern:

Übersicht, Gefahren (Aktuelle Wasser- und Schneedaten) Naturgefahren - Kanton Bern

Was tun, wenn das Hochwasser wiederkommt?

Informationen zum Verhalten vor, während und nach Hochwasser finden Sie auf dem Naturgefahrenportal des Bundes.

Hochwasser - Naturgefahrenportal

Wie steht es um Trinkwasser und Wasserqualität bei Hochwasser?

Aufgrund des Hochwassers kann es zu lokalen Verunreinigungen des Seewassers kommen (gekenterte Boote, Tierkadaver, überlaufende Kanalisationen usw.). Die Wasserqualität wird laufend überprüft. Sollte eine Beeinträchtigung festgestellt werden, werden die zuständigen Stellen dies unverzüglich kommunizieren.

Wasser im Keller – was tun?

Dringt im Keller Wasser ein, können Sie dies der Feuerwehr (118) melden. Bringen Sie Wertsachen in höher gelegene Regionen und schalten Sie elektrische Geräte aus, bevor diese mit dem Wasser in Kontakt kommen. Ein Abpumpen des eingedrungenen Wassers macht oft erst dann Sinn, wenn der Grundwasserspiegel sich nach einer Hochwasserlage wieder abgesenkt hat. In gewissen Situationen können sogar grössere Schäden an Gebäuden vermieden werden, wenn die gefluteten Räume nicht abgepumpt werden. So kann, laut Angaben der Feuerwehr, verhindert werden, dass der Aussendruck des Grundwassers Böden und Wände von aussen beschädigt.

Warum fällt der Strom aus bei Überschwemmungen?

Aus Sicherheitsgründen schalten die Elektrizitätswerke Transformatorenstationen ab, die vom Hochwasser bedroht und überschwemmt werden. In diesem Fall kann der Strom in ganzen Quartieren ausfallen. Auch in einzelnen Liegenschaften muss der Strom abgeschaltet werden, wenn das Wasser elektrische Leitungen bedroht. Vorsorglich sollten in gefährdeten Räumen bei angekündigtem Hochwasser Strom- und Gaszufuhr unterbrochen werden. Sie können Stromausfall aufgrund von Hochwasser der Feuerwehr (118) oder den lokalen Behörden melden.

Die Toilette funktioniert nicht mehr oder läuft über – was tun?

Bei Hochwasser kann es vorkommen, dass die Kanalisation nicht mehr funktioniert. Es kommt zu einem Rückstau. Je nach Druck des Grundwassers kann das Abwasser in der Leitung hochsteigen und die Toilette zum Überlaufen bringen. Ist der Druck in der Leitung zu hoch, kann es zu Rückstauungen kommen und das Spülwasser läuft nicht mehr ab. Im Fall von Hochwasser kann man sich bei der Feuerwehr (118) melden oder direkt eine private Spezialfirma aufbieten.

Wo entsorge ich Sandsäcke?

Sandsäcke, die bei Hochwasser im Gebrauch waren, gelten als Sondermüll und müssen über die Müve entsorgt werden. Die Abgabestellen können keine Sandsäcke zurücknehmen. Sind die Sandsäcke noch in gutem Zustand, spricht nichts dagegen sie nach dem Trocknen im Hinblick auf kommende Hochwasser zu lagern.

Wie kann ich bei Hochwasser alarmiert werden?

Wer bei Hochwasser des Bielersees rasch und direkt informiert werden möchte, kann beim Kanton Bern kostenlos die SMS-Benachrichtigung bei drohendem Hochwasser bestellen.

Aktuelle Angaben zu Wasserstand der Gewässer im Kanton Bern finden Sie auf der Webseite Naturgefahren des Kantons Bern.

Wer räumt das Schwemmholz oder umgestürzte Bäume weg?

Auf Privatgrundstücken ist die Grundeigentümerin / der Grundeigentümer für das Wegräumen des Schwemmholzes verantwortlich. Dies gilt auch für umgestürzte Bäume. Wir empfehlen Ihnen, vor dem Wegräumen durch eine private Anbieterin oder einen privaten Anbieter (Landschaftsgärtnerei, Forstbetrieb u.a.) mit Ihrer Versicherung Rücksprache zu nehmen.

Wo kann ich entstanden Schäden melden?

Je nach Schäden müssen diese bei der Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB) oder bei den Hausratsversicherungen gemeldet werden. Die detaillierten Informationen finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Versicherungen.