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Reglement über die Gewährung von Beiträgen zur Sportförderung

Die Stadt Biel bietet durch das Reglement über die Gewährung von Beiträgen zur Sportförderung eine direkte Unterstützung des lokalen Sports. Dieses Dokument enthält die dazu notwendigen Informationen.

1. Ziele

Das Reglement über die Gewährung von Beiträgen zur Sportförderung verfolgt den Zweck, die Clubs zu motivieren, dass sie:

  • unserer Jugend Möglichkeiten bieten, Sport zu treiben (ausbildende Clubs);
  • sicherstellen, dass unser Nachwuchs durch ausgebildete Trainerinnen und Trainer betreut wird;
  • sportliche Aktivitäten bei unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen fördern.

2. Empfänger

Bieler Clubs oder Organisatoren von Sportveranstaltungen können Beiträge erhalten, wenn die betreffenden Aktivitäten sich hauptsächlich an Jugendliche und/oder die lokale Bevölkerung richten. Einzelpersonen erhalten keine finanzielle Unterstützung.

3. Sportarten

Die Stadt Biel unterstützt Sportarten, welche die Kriterien von Jugend+Sport (J+S) erfüllen. Ausnahmen von dieser Regel sind möglich, solange von der Sportart oder der Veranstaltung keine wesentliche Gefahr für die Gesundheit ausgeht.

4. Unterstützte Bereiche

Die Dienststelle Sport ist für das Reglement über die Gewährung von Beiträgen zur Sportförderung zuständig. Die Anträge werden durch die Dienststelle Sport oder die Sportkommission behandelt. Die Mittel werden für die Unterstützung folgender Bereiche eingesetzt:

  1. Jugendbewegungen der lokalen Clubs und Betreuung der Juniorinnen und Junioren (siehe Punkt 5).
  2. lokale Organisatoren punktueller Sportveranstaltungen (siehe Punkt 6).
  3. Bieler Lauftage durch die Vergabe von Fördergeldern (siehe Punkt 7).
  4. Projekte mit einer positiven Resonanz für die Stadt Biel (siehe Punkt 8).

5. Jährliche Beiträge für die Nachwuchsbewegungen

Der Beitrag besteht aus einem Pauschalbetrag, basierend auf:

  • der Anzahl Nachwuchsmannschaften für Teamsportarten; oder der Anzahl junger Sportlerinnen und Sportler für Einzelsportarten;
  • der Anzahl von J+S anerkannten Trainerinnen und Trainer;
  • einem Faktor zur Differenzierung der Clubs, je nachdem, ob sie städtische oder private Infrastrukturen benutzen;
  • Faktor zur Differenzierung aufgrund der Anzahl Trainings pro Jahr.

Die verschiedenen Beträge werden von Jahr zu Jahr neu festgelegt und sind abhängig vom verfügbaren Gesamtbetrag sowie von den jeweiligen Angaben der betroffenen Clubs oder Vereine.

Dabei wird auch ein Qualitätsvergleich berücksichtigt. In bestimmten Fällen kann der Beitrag deshalb um 50 % reduziert werden:

  • Wenn eine Sportart nicht von Jugend+Sport anerkannt ist.
  • Wenn ein Club nicht ausschliesslich den Namen von Biel trägt.
  • Wenn ein Club nicht einem offiziellen nationalen Verband angehört.

5.1. Vorgehen

  • Die Dienststelle Sport bittet die Clubs, ihr bis am 31. Januar folgende Informationen zuzustellen:
    • die Anzahl Junirinnen und Junioren mit der J+S-Präsenzliste (für Einzelsport) oder die Anzahl Nachwuchsmannschaften (für Teamsport) mit der J+S-Präsenzliste (diese wird punktuell überprüft); 
    • die Bescheinigungen für die J+S-Kurse der Leiterinnen und Leiter.
  • Alle Anträge werden durch die Dienststelle Sport bearbeitet und genehmigt.
  • Die Dienststelle Sport informiert die Clubs Anfang März.
  • Die Auszahlung erfolgt Ende März.

Neue Clubs (oder Clubs, die nicht unterstützt werden) müssen sich bei der Dienststelle Sport anmelden, um einen Beitrag zu erhalten.

Unter dem Jahr kann kein Antrag gestellt werden.

6. Punktuelle Beiträge für Veranstaltungen

Der Beitrag besteht aus einem Betrag zur Unterstützung einer punktuellen Veranstaltung.

6.1. Unterstützungsformen

Es handelt sich um einen Beitrag für eine punktuelle Sportveranstaltung, welche für Jugendliche oder die Bevölkerung organisiert wird und grossen Animationswert für die Stadt Biel aufweist.

6.2. Vorgehen

  • Der Antrag wird der Dienststelle Sport mindestens zwei Monate vor der Veranstaltung mit dem entsprechenden Formular übermittelt. Der Antrag enthält auch einen Einzahlungsschein, das Budget der Veranstaltung und, wenn möglich, die Abrechnung der zuletzt durchgeführten Veranstaltung.
  • Alle Anträge werden innerhalb eines Monats nach dem Eingang durch die Dienststelle Sport bearbeitet und genehmigt. Die Clubs werden durch die Dienststelle Sport benachrichtigt.
  • Die Auszahlung erfolgt zwei Wochen nach der Veranstaltung.  

7. Beitrag für die Bieler Lauftage

Die Dienstelle Sport leistet für die obengenannte Veranstaltung einen Beitrag von 30 000 Franken. Die Modalitäten werden durch eine Vereinbarung geregelt.

8. Beiträge für Sportprojekte zugunsten der Nachwuchsbewegungen oder der Bieler Bevölkerung

Die Sportkommission ist zuständig, diesen Betrag in zwei Kategorien aufzuteilen:

  • Ein Teil des Beitrags dient der Unterstützung von Projekten, welche die Ausübung eines Sports durch eine bestimmte Bevölkerungsgruppe fördern, die in einer bestimmten Sportart oder körperlichen Betätigung in der Minderheit ist, oder von Projekten, die zur Integration beitragen. In diese Kategorie fallen ausserdem Projekte, welche sportliche Betätigung bei Bevölkerungsgruppen fördern, die sich nicht oder nur wenig bewegen.
  • Der andere Teil des Beitrags dient der Unterstützung von innovativen Projekten im Bereich des Sports oder von solchen, die grosse Auswirkungen auf die Stadt Biel haben.

Nur in Biel ansässige Clubs oder Vereine können einen Beitrag erhalten.

8.1. Vorgehen

  • Die Clubs senden ein komplettes Dossier ihres Projekts ein. Dieses enthält: 
    • einen vollständigen Projektbeschrieb;
    • das Budget.
  • Die Sportkommission behandelt die Anträge an ihrer nächsten Sitzung (vier Sitzungen jährlich).
  • Die Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden. Ein Antrag kann für mehrere Jahre eingereicht werden.
  • Für bereits realisierte Projekte können keine Anträge eingereicht werden.

9. Gegenleistungen der Clubs

Für den Erhalt eines der oben genannten Beiträge müssen die Clubs bestimmte Gegenleistungen erbringen. Zum Beispiel:

  • die Stadt Biel auf der Sponsorenliste des Clubs erwähnen;
  • für Sportangebote hauptsächlich mit der Stadt Biel zusammenarbeiten;
  • das Logo der Stadt Biel auf den Plakaten, Programmen von Veranstaltungen, der Website des Clubs oder im Vereinsheft publizieren;
  • bei unterstützten Veranstaltungen ein Banner der Stadt Biel aufhängen.

Das Ausmass der Gegenleistungen hängt von der Höhe des Beitrags ab und wird in der Antwort der Dienststelle Sport auf den Antrag auf Unterstützung beschrieben.

10. Erneuerung der Beiträge

Die Beiträge werden immer punktuell vergeben und nie stillschweigend erneuert.

11. Rückzahlung

Wenn sich die Angaben im Antrag nachträglich als unkorrekt erweisen, ist die Antragstellerin/der Antragsteller verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen den gesamten Beitrag zurückzubezahlen.