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Landabtausch für eine qualitätsvolle Quartierentwicklung im Osten von Mett

Seit dem Jahr 2016 verfolgt die Stadt Biel zusammen mit privaten Grundeigentümern das Ziel, im als «Jakob-Strasse Süd» bezeichneten Sektor im Osten von Mett ein qualitativ hochwertiges und lebenswertes neues Quartier zu schaffen. Zurzeit werden die baurechtlichen Vorgaben für den Bereich angepasst, sodass das städtebaulicheKonzept mit einer gemischt genutzten Bebauung rund um eine zentrale Parkanlage realisiert werden kann. Nun soll zwischen allen beteiligten Grundeigentümern ein Landabtausch stattfinden, um die notwendigen Voraussetzungen zur Umsetzung des städtebaulichen Konzepts zu schaffen. Der Stadtrat entscheidet über die notwendigen Landumlegungen im Dezember.

Das Areal «Jakob-Strasse Süd» umfasst einen Perimeter von fast 4,6 ha Gesamtfläche und wird durch die Jakob-Strasse, den Längfeldweg, die Länggasse und den Kirchenfeldweg eingefasst. Die betroffenen Parzellen sind im Eigentum von fünf verschiedenen Parteien, unter ihnen die Stadt Biel. Der Planungsperimeter weist heute bedeutende Nutzungsreserven auf: Neben zwei nur noch teilweise genutzten Industriehallen und eine Tankstelle wird das Gebiet heute noch landwirtschaftlich genutzt. Zusammen mit den betroffenen Grundeigentümern verfolgt die Stadt Biel das Ziel, das am Übergang zwischen Mett und der Industriezone Bözingenfeld gelegene Gebiet zu einem qualitativ hochwertigen neuen Quartier zu entwickeln.

Das städtebauliche Konzept

Im Jahr 2016 hat die Stadt Biel zusammen mit zwei privaten Grundeigentümern einen städtebaulichen Studienauftrag durchgeführt, um ein Konzept für die Neuüberbauung des Sektors «Jakob-Strasse Süd» zu entwickeln. Das daraus hervorgegangene städtebauliche Konzept sieht eine dichte Überbauung entlang der Jakob-Strasse, dem Längfeldweg und der Längasse mit einer grosszügigen öffentlich zugänglichen Parkanlage im Inneren des Areals vor. An der Ecke Längfeldweg-Länggasse soll ein bis zu 13-geschossiges Hochhaus ermöglicht werden, ansonsten bewegen sich die vorgesehenen Geschosszahlen bei
grösstenteils fünf und punktuell bis acht.

Planung

Auf der Basis des entwickelten städtebaulichen Konzepts wurde Ende 2016 eine Anpassung der baurechtlichen Grundlagen für das betroffene Gebiet gestartet. Diese beinhalten den Erlass einer neuen Zone mit Planungspflicht (ZPP 3.4) «Jakob-Strasse Süd», welche die Planungs- und Gestaltungsgrundsätze festlegt. Das Ziel ist es, die Schaffung einer dichten, städtebaulich und architektonisch qualitätsvollen Überbauung mit zentraler, öffentlich zugänglicher Parkanlage zu ermöglichen. In einem zweiten Schritt wird eine Überbauungsordnung erlassen,  welche die Bebauung, Erschliessung und Gestaltung im Detail regelt.

Landumlegungen

Um das entwickelte qualitativ hochwertige städtebauliche Konzept umzusetzen, ist neben dem erwähnten zweistufigen Planungsprozess eine grundlegende Neuorganisation der Parzellierung und der Eigentumsverhältnisse im Planungsperimeter notwendig. Diese wurde zusammen mit den beteiligten Grundeigentümern in Form von zwei Landumlegungen vorbereitet, über welche der Stadtrat im Dezember abschliessend befindet. Im Rahmen der Landumlegungen werden die Voraussetzungen sowohl für eine dem städtebaulichen Konzept entsprechende Überbauung als auch für die Realisierung der Parkanlage geschaffen. Es handelt sich bei dieser zwar um eine öffentlich zugängliche Anlage, welche aber im gemeinsamen Eigentum der beteiligten Grundeigentümer verbleibt. Die notwendigen organisatorischen und finanziellen Regelungen für Bau, Betrieb und Unterhalt der Parkanlage sind Teil der Landumlegungen. Ferner ermöglichen die Landumlegungen einen Abtausch
zwischen der Einwohnergemeinde Biel und der Bien-Air Immobilier SA, welcher es dieser erlaubt, ihren Firmensitz an der Länggasse zu erweitern.

Weitere Termine

Für die Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Biel im Bereich «Jakob-Strasse Süd» wird zwischen dem 9. Januar und dem 8. Februar 2019 die öffentliche Auflage- und zwischen 25. Januar bis 8. Februar 2019 eine Ausstellung der Ergebnisse des städtebaulichen Studienauftrags durchgeführt. Die Volksabstimmung ist für Ende 2019 vorgesehen. Parallel dazu wird die Überbauungsordnung erlassen, aktuell läuft die kantonale Vorprüfung.