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Wie entsorge ich was?

Besser leben in einer sauberen Stadt: Zur Verwirklichung dieses Ziels braucht es die Anstrengung aller Beteiligten, sowohl von uns als Erbringer einer städtischen Serviceleistung als auch von Ihnen als Mitdenkende und Mithelfende beim richtigen Sortieren und Bereitstellen der Wertstoffe.

Nachfolgend finden Sie alle Informationen dazu, wie Sie die verschiedenen Wertstoffe korrekt entsorgen können.

Container

In der Stadt Biel gibt es KEINE öffentlichen Standorte mit Containern, in welchen die verschiedenen Materien entsorgt werden könne. Bitte fragen Sie den zuständigen Hauswart Ihrer Liegenschaft oder bei Ihrer Verwaltung nach, wo Sie Ihren zu entsorgenden Kehricht bereitstellen können. Die Sammelstellen, an welchen zum Beispiel Glas entsorgt werden kann, sind nicht öffentlich. Sie sind meist bei Einkaufsmöglichkeiten zu finden, gehören jedoch nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Biel.

Gebührensäcke und Gebührenvignetten

Sie finden die Verkaufspreise sowie die Verkaufsstellen der Vignetten und der Säcke auf der Website der Müve.

Hauskehricht (kostenpflichtig)

Unter Hauskehricht gehen die «normalen» Abfälle aus Haushalt, Büro und Betrieb. Sonderabfälle wie Batterien, Speiseöl, Lacke, Chemikalien usw. haben im Kehrichtsack nichts zu suchen. Rezyklierbares wie Papier, Metall und Glas gehört ebenfalls nicht in den Abfallsack.

Kehrichtabfuhr

  • 2 Mal pro Woche

Auf einen Blick

Zugelassen sind:

  • «Normale» und brennbare Abfälle aus Haushalt, Büro und Betrieb

Nicht zugelassen sind:

  • Medikamente und Chemikalien
  • Elektrogeräte und Batterien sowie
  • weitere Sonderabfälle (siehe Sonderabfälle)

Gebinde / Säcke und Vignettierung

  • Offizielle Müve-Säcke: 17 und 35 l
  • Neutrale Abfallsäcke:
    • 17 / 35 / 60 l = 1 Müve-Vignette
    • 110 l = 2 Müve-Vignetten

Container für Haushalte

In Mehrfamilienhäusern und Überbauungen sind Container mit blauem Kleber vorgeschrieben. Darin dürfen ausschliesslich Müve-Säcke oder Gebinde mit Vignetten deponiert werden. Wir danken Ihnen für eine korrekte Beschriftung.

Container für Gewerbe

«Normale» Gewerbeabfälle müssen im Container mit rotem Kleber lose oder in neutralen Säcken entsorgt werden. Pro Leerung ist eine 800-l-Vignette anzubringen. Bei diesen Verkaufsstellen können Sie die entsprechenden Vignetten kaufen.

Grünabfälle (gratis)

Zum Grüngut gehören Rüstabfälle aus der Küche sowie Grünabfälle von Balkon und Garten. Nicht zugelassen sind gekochte Speisereste, Fleisch, Brot, Käse, Katzenstreu jeglicher Art sowie Hunde- und Katzenkot.

Grünabfuhr

  • Einmal pro Woche

Auf einen Blick

Zugelassen sind:

  • Rüstabfälle von Gemüse und Obst
  • Kaffeesatz, Teesatz
  • Schnittblumen und Topfpflanzen inkl. Erde
  • Gartenabfälle inkl. Rasenschnitt
  • Äste und Stauden, gebündelt (Astdicke max. 8 cm)

Nicht zugelassen sind:

  • Katzenstreu jeglicher Art, Hunde- und Katzenkot
  • Karton, Papier, Plastik, Haushaltfolien
  • Gekochte Speisereste (Fleisch, Brot, Käse, Teigwaren usw.)
  • Asche jeglicher Art
  • Produkte mit der Aufschrift «kompostierbar» ohne Gitterdruck

Gebinde / Säcke

Aus hygienischen und abwicklungstechnischen Gründen werden nur Normcontainer (140, 240, 360, 660, 770 und 800 l) sowie Kompostbeutel entgegengenommen. Gebinde wie Kübel, Plastikkörbe und Haushaltkessel sind nicht zugelassen und werden nicht entleert. Wir danken Ihnen für eine korrekte Beschriftung Ihrer Container.

Kompostbeutel haben die besondere Eigenschaft, dass sie biologisch abbaubar sind und somit zusammen mit dem Grüngut zu Kompost verrotten. Sie sind erkennbar an ihrer milchig-weissen Farbe, dem typischen weissen Gitterdruck und dem Aufdruck der Europäischen Norm EN 13432. Erhältlich sind sie im Detailhandel.

Äste / Stauden

Äste und Stauden werden entgegengenommen, sofern sie sauber gebündelt und verschnürt sind.

  • Maximallänge der Bündel: 150 cm
  • Maximaler Bündeldurchmesser: 40 cm
  • Maximales Gewicht 18 kg
  • Die einzelnen Äste dürfen nicht dicker als 8 cm sein.

Weihnachtsbäume

Weihnachtsbäume können entsorgt werden, ohne dass sie zerkleinert werden müssen. Dabei ist zu beachten, dass der Baum nicht höher als 150 cm und die Astdicke nicht mehr als 8 cm sein dürfen.

Papier und Karton (gratis)

Papier- und Kartonabfuhr

  • Einmal pro Monat

Auf einen Blick

Zugelassen sind:

  • Zeitungen, Zeitschriften
  • Prospekte, Broschüren, Kataloge
  • Bücher ohne Einband, Telefonbücher
  • Schreibpapier und Computerausdrucke
  • Flachkarton, Kartonschachteln
  • Papiertragtaschen, Wellpappe
  • Eier-, Früchte- und Gemüsekartons
  • Packpapier und Waschmittelboxen

Nicht zugelassen sind:

  • Schnitzel von Aktenvernichtern
  • Plastiksäcke
  • Beschichtetes Papier / Karton
  • Haushaltpapier / Papierservietten
  • Bücher mit Einband
  • Milch- und Fruchtsaftverpackungen
  • Tiefkühlverpackungen (beschichtet)
  • Suppenbeutel
  • Verschmutzter Karton (zum Beispiel Pizza-Schachteln)

Gebinde

Wo keine Papier-/Kartoncontainer vorhanden sind, müssen das Papier und der Karton getrennt gebündelt und verschnürt werden, max. 18 kg. Bitte nicht mit Klebeband oder Strümpfen bündeln und für die Bereitstellung keine Tragtaschen oder Kartonschachteln verwenden. Die Bereitstellung kann auch in wetterfesten Gefässen mit Traggriffen (Harassen, Tragkisten, max. 18 kg) erfolgen.

Für Mehrfamilienhäuser, Überbauungen und Betriebe sind Normcontainer (140, 240, 360, 660, 770 und 800 l) vorgeschrieben und besonders praktisch. Weder Papier noch Karton müssen in diesem Fall verschnürt werden. Die Abfuhr kann damit speditiver und effizienter durchgeführt werden. Wir danken Ihnen für eine korrekte Beschriftung Ihrer Container.

Glas (gratis)

Glasabfuhr

  • Einmal pro Monat

Auf einen Blick

Zugelassen sind:

  • Flaschen, Einmach- und Konservengläser

► Bitte Fremdkörper wie Metallschraubendeckel usw. von den Flaschen entfernen

Nicht zugelassen sind:

  • Bruch- und Flachglas (Trinkglas, Essgeschirr, Fensterglas)
  • Keramik, Eternitschalen
  • Spiegel
  • PET-Flaschen

Gebinde

Bereitstellung in Containern (140, 240, 360, 660, 770 und 800 l) oder in wetterfesten Gefässen mit Traggriffen (Harassen, Tragkisten, max. 18 kg). Verboten sind Kartonschachteln, Papier- und Plastiksäcke. Derart bereitgestellte Gebinde werden nicht entleert und sind von den Verursachern gleichentags zurückzunehmen. Wir danken Ihnen für eine korrekte Beschriftung der Container.

Metall (gratis)

Zum Begriff «Metall» gehören alle mehrheitlich aus Metall / Aluminium bestehenden Gegenstände aus Küche und Keller. Metall ist grundsätzlich ohne Fremdstoffe bereitzustellen (z. B. Gartenstühle ohne Plastikteile). Geräte und Maschinen, für die eine «vorgezogene Entsorgungsgebühr» verrechnet wurde, können Sie im Verkaufsgeschäft oder beim Produzenten zurückgeben (z. B. Computer, Kühlschränke und Fernseher).

Metallabfuhr:

  • Einmal alle 2 Monate

Auf einen Blick

Zugelassen sind:

  • Eisenwaren, Büchsen, Pfannen, Elektrokabel
  • Metallgestelle aus Keller und Garage
  • Diverse Aluminiumprodukte

Nicht zugelassen sind:

  • Metalle mit Fremdstoffen
  • Feuerlöscher, Gasflaschen sowie unter Druck stehende Behälter

► Wichtig! Produktionsabfälle aus Industrie und Gewerbe sind von der allgemeinen Strassensammlung ausgeschlossen. Die Betriebe organisieren ihre Metallabfuhr in eigener Regie.

Gebinde

Für die Bereitstellung sind nur zweckgebundene Container zugelassen sowie wetterfeste Gefässe mit Traggriffen (Harassen, Tragkisten). Auch hier darf das Maximalgewicht von 18 kg pro Einheit (Kiste / Harasse) nicht überschritten werden. Max. Länge: 150 cm (z. B. Eisenstangen). Wir danken Ihnen für eine korrekte Beschriftung Ihrer Container.

Plastik (kostenpflichtig)

Plastikabfuhr

  • Einmal pro Monat

Auf einen Blick

Zugelassen sind:

  • Folien aller Art: Tragetaschen, Zeitschriftenfolien, Sixpackfolien, Kassensäckli...
  • Plastikflaschen aller Art: Milch, Öl, Essig, Shampoo, Putzmittel, Weichspüler...
  • Tiefziehschalen wie Eier- und Guetzliverpackungen, Früchte-/Obst- und Fleischschalen...
  • Eimer, Blumentöpfe, Kübel, Joghurtbecher...
  • Verbundmaterialien wie Aufschnitt-, Käseverpackungen...
  • Getränkekarton (Tetra Pak)

Nicht zugelassen sind:

  • PET-Flaschen
  • Stark verschmutzte Verpackungen von Grillwaren mit Marinade
  • Verpackungen mit Restinhalten, Einweggeschirr
  • Spielzeug, Gartenschläuche, Styropor (Sagex) usw.

Säcke

Haushalt-Kunststoff (Plastik) kann mittels Sammelsäcken von sammelsack.ch entsorgt werden. Die Säcke sind in Rollen à 10 Stück in den Grössen 35 Liter (CHF 17.-) und 60 Liter (CHF 25.-) in den üblichen Verkaufsstellen zu finden, wo auch die normalen Kehrichtsäcke verkauft werden.

Hier finden Sie eine Übersicht aller Verkaufsstellen: www.sammelsack.ch/wo-sie-uns-finden.html

Kleinsperrgut (kostenpflichtig)

Unter den Begriff «Kleinsperrgut» fallen brennbare Gegenstände aus Haushalt, Keller und Garage, die volumenmässig nicht im Kehrichtsack Platz finden. Das Gewicht von 18 kg pro Einheit darf nicht überschritten werden.

Abfuhr Kleinsperrgut

  • 2 Mal pro Woche

Auf einen Blick

Zugelassen sind:

  • Brennbare Gegenstände aus Haushalt, Keller und Garage

Nicht zugelassen sind:

  • Elektrische Haushalts- und Bürogeräte
  • Gegenstände, die schwerer als 18 kg sind
Vignettierung (Beispiele)
Art des Kleinsperrguts Anzahl Vignetten
Lättlicouch von Doppelbett 3
Lättlicouch von Einerbett 2
Bettumrandung 2
Matratze Doppelbett, gerollt 3
Matratze Einerbett, gerollt 2
Nachttisch 1
Teppiche gerollt, max. 150 cm breit 2
Wandschrank, pro Türabteil 1
Sofa, pro Sitzplatz 2
Einzelfauteuil 2
Stühle als 2er-Pack 1
Ski, pro Paar, Snowboard 1
Europaletten 3

Bitte Kleinsperrgut ebenfalls zwischen 5 und 7 Uhr morgens zusammen mit dem normalen Kehricht bereitstellen und darauf achten, dass die Gegenstände weder die Fussgänger noch den Fahrzeugverkehr behindern.

Extra-Sperrgut (kostenpflichtig, nach Terminabsprache)

Zum «Extra-Sperrgut» gehören jene Gegenstände, die den Rahmen des «Kleinsperrguts» sprengen. Sie fallen meistens bei Wohnungsräumungen und/oder vor grossen Renovationsarbeiten an. Während Ihrer telefonischen Anmeldung beim Strasseninspektorat vereinbaren Sie den Abfuhrtermin. Dabei sind möglichst genaue Angaben über Art und Umfang der zu entsorgenden Güter zu machen, mit Hinweis auf die Örtlichkeiten, wo diese abgeholt werden müssen (Zufahrtsmöglichkeiten, Stockwerk, Lift usw.).

Auf einen Blick

Zugelassen sind:

  • Alle Gegenstände, die den Rahmen des «Kleinsperrguts» sprengen

Nicht zugelassen sind:

  • Umweltgefährdende Stoffe
  • Sonderabfälle, Bauschutt

Die Sonderabfuhren werden nach Aufwand verrechnet. Für Ihre Terminvereinbarung und Fragen: 032 326 29 29 oder strasseninspektorat@biel-bienne.ch

Speiseöl

Gebrauchtes Speiseöl aus Haushalten (max. 1.5 l) kann in gut verschlossenen und beschrifteten Gefässen (Plastikflaschen) der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.

Batterien

Batterien enthalten problematische Schwermetalle und gehören nicht in den Abfallsack. Geben Sie diese bei den Verkaufsstellen ab. Autobatterien werden ebenfalls von den Verkaufsstellen bzw. Garagen zurückgenommen.

PET-Flaschen

PET-Flaschen gehören weder in die Glasabfuhr noch in den Abfallsack. Sie werden kostenlos von den Verkaufsstellen zurückgenommen.

Leuchtstoffröhren und Halogenlampen

Diese beiden Artikelkategorien sind gemäss neuer Verordnung ebenfalls bei den Verkaufsstellen kostenlos zurückzugeben.

Elektrische und elektronische Geräte

Ausgediente elektrische Haushalt- und Bürogeräte, Bau-, Garten- und Hobbymaschinen sowie Apparate der Unterhaltungs- und Kommunikationstechnik gehören weder in die Sperrgut- noch in die Metallabfuhr. Sie können bei allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden; diese haben eine Rücknahmepflicht.

Welche Geräte kann man kostenlos abgeben?

Alles, was an die Steckdose angeschlossen wird, wie zum Beispiel Computer, Kassen, Telefone, Kopierer, Faxgeräte inkl. Zubehör, TV-Geräte, Radios, Stereoanlagen, Kameras, Handys und Zubehör, Küchengeräte, Kühlgeräte, Kaffeemaschinen, Backöfen, Staubsauger, Bügeleisen, Nähmaschinen, Waschmaschinen inkl. Zubehör.

Textilien und Schuhe

Gut erhaltene Textilien und Schuhe können in normalen Abfallsäcken bei allen Sammelstellen abgegeben werden. Alles, was kaputt oder sehr stark verschmutzt ist gehört in den normalen Kehricht. Beachten Sie, dass keine speziellen Säcke mehr an die Bevölkerung verteilt werden. Eine Übersicht aller Sammelstellen finden Sie hier: Containersammlung - TEXAID (auf «Containersuche starten» klicken und «Biel» oder Ihre Adresse eingeben)

Medikamente

Nicht verbrauchte oder überalterte Medikamente gehören nicht in den Hauskehricht. Bitte übergeben Sie diese einer Apotheke
oder Drogerie
zur Entsorgung. Das Gleiche gilt auch für Quecksilberbarometer und Fiebermesser.

Chemikalien

Kleine Restbestände aus dem Haushalt wie Farben, Lacke, Verdünner, Terpentin, Lösungs- und Reinigungsmittel können an die Verkaufsstellen zurückgegeben werden. Grössere Mengen von Chemikalien können bei den Firmen edi Entsorgungsdienste, Lyss oder bei der Sortec Aarberg abgegeben werden.

Pneus

Die richtige Entsorgungsstelle für gebrauchte Pneus ist Ihr persönlicher Pneuhändler oder Garagist.

Bauschutt

Steine, Beton, Ziegel, Spiegel, Fenster inkl. Scheiben, Autoscheiben, Bodenbeläge, Boiler, Badewannen, PVC-Rohre und Ähnliches müssen vom Eigentümer/Unternehmer selbst entsorgt werden. Auch Gegenstände aus Haushalten wie Geschirr und Blumentöpfe zählen zu Bauschutt. Für Kleinstmengen stehen bei der Müve Brügg Bauschuttmulden zur Verfügung (kostenpflichtig).

Tierkadaver

Tierkadaver dürfen weder vergraben noch der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden. Zuständig ist die regionale Tierkörpersammelstelle Lyss im Industriering 28 (ARA Lyss).

Sagex / Styropor (EPS)

Expandierter Polystyrol-Hartschaum (EPS) - umgangssprachlich Sagex oder Styropor genannt - muss in Biel über den Kehrichtsack der thermischen Verwertung zugeführt werden.

Für eine Wiederverwertung können Sie Sagex / Styropor in die Entsorgungsstelle EDI in Lyss oder in die Entsorgungsstelle Sortec in Aarberg bringen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite: Recycling Map – Alle Sammelstellen in der Schweiz (recycling-map.ch)

Verschiedene Abholdaten in den einzelnen Kreisen

Bitte beachten Sie die Abholdaten der einzelnen Kreise:

Wenn Sie nicht wissen, in welchem Kreis Sie wohnen, können Sie dies mit unserer Online-Suche herausfinden.