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Folgende amtliche Publikationen der Stadt Biel wurden diese Woche im amtlichen Anzeiger Biel und Leubringen vom 07.05.2024 publiziert

Abstimmungen – Wahlen

Eidgenössiche und städtische Volksabstimmung vom 7. bis 9. Juni 2024

Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Biel werden zur Stimmabgabe über folgende Vorlagen gerufen:

Eigenössische Vorlagen:

  • Volksinitiative vom 23. Januar 2020 «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»
  • Volksinitiative vom 10. März 2020 «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)»
  • Volksinitiative vom 16. Dezember 2021 «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»
  • Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)

Städtische Vorlagen:

  • Verpflichtungskredit für die Neugestaltung des Unteren Quais
  • Verpflichtungskredit für den Bau eines neuen Schulhauses auf der Champagne

Briefliche Stimmabgabe

Alle Bieler Stimmberechtigten erhalten in der Woche vom 13. Mai 2024 das amtliche Material für die Abstimmung vom 9. Juni 2024. Ab dem Erhalt dieser Unterlagen kann brieflich abgestimmt werden.

Das Antwortkuvert kann wie folgt abgegeben/zugestellt werden:

  • Abgabe während der Bürostunden (8.00–12.00 Uhr; 14.00–17.00 Uhr) bei der Stadtkanzlei, Mühlebrücke 5 oder bei der Dienststelle Bevölkerung, Neuengasse 28;
  • Einwurf in die Briefkästen der Stadt bei der Stadtkanzlei (Mühlebrücke 5), beim Kongresshaus (Seite Silbergasse 31), bei den Einwohnerdiensten (Neuengasse 28) sowie vor den Schulgebäuden Bözingen (Solothurnstrasse 22), Post (Poststrasse 25), Geyisried (auf der Seite Löhrenweg), Madretsch (Pianostrasse 55), Mühlefeld (La-Nicca-Weg 8) und Walkermatte (Dreiangelweg 12), bis spätestens Samstag, 8. Juni 2024, 10.00 Uhr.
  • Übergabe an die Post oder Einwurf in einen offiziellen Briefkasten der Post mit Eintreffen im Postfach der Stadt Biel bei der Hauptpost spätestens am Samstag, 8. Juni 2024. Alle Postsendungen sind zu frankieren. Nicht frankierte Postsendungen werden abgelehnt.

Nicht rechtzeitig bei der Post oder in den Briefkästen der Stadt eingelangte Stimmzettel werden nicht in die Auszählung einbezogen (Art. 7 Verordnung über die politischen Rechte; BSG 141.112).

Die Stimmabgabe findet sonst wie folgt statt:

Atelier Bieler Geschichte, Ring 10 (Hauptlokal, Ersatz für den Stadtratssaal Burg):

Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr, Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr

BFB – Bildung Formation Biel-Bienne, Robert-Walser-Platz 9 (Ersatz für das Lokal im Bahnhof)

Freitag von 18.00 bis 20.00 Uhr, Samstag von 9.00 bis 19.00 Uhr, Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr.

Die Lokale     

Madretsch, Aula des Sekundarschulhauses, Friedweg 24

Mett, neuer Pavillon-Süd des Schulhauses, Poststrasse 25

Bözingen, Aula des Schulhauses, Solothurnstrasse 22

sind am Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.

Die Stellvertretung bei Abstimmungen ist nicht zulässig. Die Stimmberechtigten müssen ihren Stimmrechtsausweis im Abstimmungsraum dem Stimmausschuss abgeben, ihre Stimmzettel auf der Rückseite vom Stimmausschuss abstempeln lassen und sie unter der Aufsicht des Stimmausschusses persönlich in die dafür bestimmte Urne einwerfen.

Das Stimmregister der Einwohnergemeinde Biel liegt bei der Einwohnerkontrolle, Neuengasse 28, 1. Stock, zur Einsicht öffentlich auf. Alle Stimmberechtigten haben das Recht, Einsicht in die sie betreffende Eintragung zu verlangen oder Einsprache gegen das Stimmrecht anderer oder gegen vorgenommene Streichungen zu erheben.

Diesbezügliche Begehren sind für die vorerwähnten Abstimmungsverhandlungen bis spätestens Dienstag, 4. Juni 2024 anzubringen. Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind, jedoch keine Ausweiskarte erhalten oder dieselbe verloren haben, können während der Öffnungszeiten bis Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr beim Stimmregisterbüro, Neuengasse 28, 1. Stock, ein Doppel verlangen.

Die Ermittlung des Abstimmungsergebnisses findet in der Aula des Berufsbildungszentrums Biel, Wasenstrasse 7 statt.

Stimmausschuss

Der rund 70 Mitglieder zählende Stimmausschuss ist vom Gemeinderat bestimmt worden, ebenso die Leitung dieses Ausschusses. Die Namen sämtlicher Mitglieder des Ausschusses sind auf der Website der Stadt Biel unter der Rubrik «Abstimmungen und Wahlen» einsehbar.

Präsident: Herr Giovanni Sorrentini

Vizepräsidentin: Frau Hélène Steiger

Hinweis / Strafbestimmungen

Nach Artikel 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird mit Busse bestraft, wer Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Stimmzettel verteilt.

 

Stadtkanzlei

Teilrevision des Reglements über die Parkplatzersatzabgaben (SGR 7.2.1-3)

 

Der Stadtrat von Biel, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 06.12.2023,

gestützt auf Art. 40 Abs. 1 Ziff. 4 Bst. f bis der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 1.0‑1),

beschliesst:

  1. Die folgende Teilrevision des Reglements über die Parkplatzersatzabgaben (SGR 7.2.1-3) vom 17. Dezember 2014 wird unter Vorbehalt des fakultativen Referendums genehmigt:

Art. 1     Grundsatz

1 Wer als Bauherrschaft von der Pflicht zur Erstellung von Abstellplätzen für Motorfahrzeuge, Fahrräder und Motorfahrräder befreit wird, schuldet im Umfang der Befreiung Ersatzabgaben.

2 unverändert

Art. 2     Bemessung

1 unverändert

2 Grundlage für die Bemessung bilden in der Regel

  1. die durchschnittlichen Erstellungskosten für einen Abstellplatz für Motorfahrzeuge von 48 000 Franken in Zonen mit Wohnnutzung und von 33 000 Franken in Zonen ohne Wohnnutzung;
  2. angenommene Erstellungskosten für einen Abstellplatz für Fahrräder und Motorfahrräder von 3 000 Franken in Zonen mit Wohnnutzung und von 1 200 Franken in Zonen ohne Wohnnutzung.

3 unverändert

4 unverändert

Art. 6 - Verwendung

1 Die Erträge aus Ersatzabgaben werden vollständig der Spezialfinanzierung zur Förderung des öffentlichen Verkehrs, des Fussgänger- und Fahrradverkehrs und des alternativen Fahrzeugverkehrs gemäss Artikel 20 des Reglements vom 21. Mai 2000 über die Bewirtschaftung, Finanzierung und Erstellung öffentlicher Parkierungsanlagen (Parkierungsreglement) zugewiesen.

  1. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

Die Referendumspflicht wurde im amtlichen Anzeiger von Biel und Leubringen vom
27. Februar 2024 publiziert. Innert der Frist von 60 Tagen seit der Veröffentlichung im amtlichen Anzeiger von Biel und Leubringen sind keine Unterschriftenbogen bei der Stadtkanzlei eingereicht worden.

Die Stadtkanzlei verfügt deshalb gestützt auf Art. 16 Abs. 3 der Stadtordnung:

Es wird festgestellt, dass gegen die oben genannten Beschlüsse des Stadtrates vom
22. Februar 2024 kein Referendum zustande gekommen ist. Die entsprechenden Beschlüsse sind somit in Kraft getreten.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel, Schloss, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau geführt werden.

 

Öffentliches Bauwesen

Vorübergehende Verkehrsmassnahmen an der Karl-Neuhaus-Strasse

Der Gemeinderat der Stadt Biel verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des eidgenössischen Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und auf Art. 44 Abs. 1 und 2 der kantonalen Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1), mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die Einführung bzw. Aufhebung der folgenden Verkehrsmassnahmen:

Verbot für Motorwagen und Motorräder

Auf der Brücke der Karl-Neuhaus-Strasse, in beiden Verkehrsrichtungen

Aufhebung von zwölf Parkplätzen am Unteren Quai

In der Nähe der Brücke der Karl-Neuhaus-Strasse

Einfahrt verboten, ausgenommen Fahrräder und Motorfahrräder, und respektive
«Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Fahrrädern und Motorfahrrädern»

Auf der Karl-Neuhaus-Strasse, zwischen der Plänkestrasse und dem Unteren Quai, in Richtung Plänkestrasse

Aufhebung

Einfahrt verboten, ausgenommen Fahrräder und Motorfahrräder, und respektive «Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Fahrrädern und Motorfahrrädern»

Auf der Karl-Neuhaus-Strasse, zwischen der Plänkestrasse und dem Unteren Quai, in Richtung Unterer Quai

Dauer der Massnahme: vom 1. Juli bis 31. Oktober 2024

Gegen die Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des kantonalen Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher oder französischer Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie eine Unterschrift enthalten.

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Verkehrsmassnahmen am Jean-Jacques-Rousseau-Platz

Der Gemeinderat der Stadt Biel verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des eidgenössischen Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und auf Art. 44 Abs. 1 und 2 der kantonalen Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1), mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die Einführung der folgenden Verkehrsmassnahme:

Abbiegeverbot nach links

Auf dem Jean-Jacques-Rousseau-Platz, von der Ländtestrasse her (von Nordwesten) in die Aarbergstrasse (Richtung Bahnhof).

Aufhebung:

Das bestehende Signal «Abbiegen nach links verboten» auf dem Jean-Jacques-Rousseau-Platz, von der Aarbergstrasse (von Süden) in Richtung Fischerweg, wird für den Zubringerdienst aufgehoben.

Grund der Massnahme:

Sicherstellen eines besseren Betriebs des öffentlichen Verkehrs, Erhöhen der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden und bessere Erschliessung des Ländtequartiers/Fischerwegs.

Gegen die Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des kantonalen Gesetzes vom 23. Mais 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher oder französischer Sprache abzufassen und muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Diese Verfügung tritt nach dem Anbringen der Signalisation in Kraft.

Direktion Bau, Energie und Umwelt / Abteilung Infrastruktur

 

Baupublikationen

 

Baugesuch Nr: BG25807 (eBau Nr. 2022-606 / 192961)

Gesuchsteller: Nils Gygax, Jenfertweg 2, 2572 Sutz

Projektverfasser: Nils Gygax, Jenfertweg 2, 2572 Sutz

Standort: Kloosweg 55, 2502 Biel, Parzelle Nr. 3022

Bauvorhaben: Rückbau bestehendes Gebäude; Neubau eines Zweifamilienhauses und eines Nebenbaus für Geräte, Fahrräder und Parkplätze; Ertüchtigung des bestehenden Technikraums

Zonenplan: Bauzone 2, Gebäudelänge / Gebäudetiefe, generell 30/-, Mischzone A, Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n): Art. 24 Abs. 1 Baureglement der Stadt Biel (Überschreitung der max. Fassadenhöhe der Attika)

Gewässerschutz: GWS-Zone Au

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 30.05.2024

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500

 

Baugesuch Nr.: 25'858 (eBau Nr.: 2024-4733 / 184192)

Bauherrschaft: Le Nidaux SA, Hauptstrasse 24, 2560 Nidau

Projektverfasserin: Le Nidaux SA, Hauptstrasse 24, 2560 Nidau

Standort: Biel, vor Bahnhofstrasse 29, Parzelle Nr. 2440

Bauvorhaben: Café-Bar-Restaurant Odéon: Erweiterung der Terrasse vor der Konditorei Progin

Zonenplan: Öffentlicher Verkehrsraum

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 30. Mai 2024

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Aufgelegte Dossiers dieser Gemeinde können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/184192

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

 

Baugesuch Nr: BG25859 (eBau Nr. 2024-4742 / 195222)

Gesuchsteller: Ruhat Kaplen, Muracher 12, 2542 Pieterlen

Projektverfasser: MHA architectes Sàrl, Route de la Fonderie 2, 1700 Fribourg

Standort: Kanalgasse 31, 2502 Biel, Parzelle Nr. 1479

Bauvorhaben: Umbau Ladenlokal in ein Take Away für griechische Spezialitäten und Einbau einer neuen Belüftung

Zonenplan: Besondere Gestaltungsperimeter "Altstadt", Mischzone B, Öffentlicher Verkehrsraum

Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt (Baugruppe A)

Erforderliche Ausnahme(n): Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone Au

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 30.05.2024

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage:  Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500

 

Baugesuch Nr.: 25'846 (eBau Nr.: 2024-4002 / 187059)

Bauherrschaft: ABW Allgemeine Bau- und Wohngenossenschaft Biel, Beundenweg 64, 2503 Biel

Projektverfasserin: Häberli Architekten AG, Wasserwerkgasse 7, 3000 Bern 13

Standort: Biel, Beundenweg 56, 58, 60, 62, Parzelle Nr. 8469 (BR 8187)

Bauvorhaben: Ersatz der Balkonverglasungen

Zonenplan: Bauzone 2, Gebäudelänge / Gebäudetiefe, generell (45/12), Siedlungseinheit, Mischzone A, Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%

Gewässerschutz: Zone üB. Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA.

Auflage- und Einsprachefrist: 30. Mai 2024

Auflagestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Aufgelegte Dossiers dieser Gemeinde können öffentlich unter diesem Link während der definierten Zeitspanne eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/187059

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau

 

Baugesuch Nr: BG25732 (eBau Nr. 2023-14193 / 159692)

Gesuchsteller: Frepa Immobilien AG, Südstrasse 8, 3250 Lyss

Projektverfasser: FRB + Partner Architekten AG, Guido Ugolini, Blumenweg 4, 3063 Ittigen

Standort: Mittelstrasse 29, 29a, 31, 31a, 33a, 2502 Biel, Parzelle Nr. 2032, 2031

Bauvorhaben: Abbruch der bestehenden Bauten, Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 15 Wohnungen und einer Einstellhalle mit 16 Autoabstellplätzen

Zonenplan: Bauzone 4, südöstlicher Teil, Bauzone K (Kleinbauten), nordwestlicher Teil, Geschlossene Bauweise, Hofbauweise, Mischzone A, Gebiet mit Wohnnutzungsanteil, min. 70%

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n): Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone UB

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 06.06.2024

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen Di-Do Vormittag und Mittwochnachmittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Elektronische Auflage: Das Baugesuchsdossier kann öffentlich während der Einsprachefrist ebenfalls unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20500

 

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