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Im Rahmen der verkehrlich flankierenden Massnahmen zum A5-Ostast attraktiviert die Stadt Biel den Strassenraum über einen grossen Teil des Stadtgebiets hinweg. Ziel ist es, die öffentlichen Räume aufzuwerten, die Quartiere zu beleben, den Klimawandel zu berücksichtigen und einen nachhaltigen Verkehr zu fördern. Insgesamt werden 21 Teilstücke schrittweise und aufeinander abgestimmt umgesetzt. Dafür wird ein Zeitraum von rund 10 Jahren angesetzt. Je nach Teilstück erhält die Bevölkerung die Möglichkeit zur Mitwirkung.

Die Verkehrsführung in Biel hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Durch den Ostast und die verkehrlich flankierenden Sofortmassnahmen konnte eine Entlastung der Quartiere in Gang gesetzt werden. Vielerorts hat die Abnahme des Durchgangverkehrs bereits eine spürbare Verbesserung der Lebensqualität bewirkt. Dennoch gibt es weiterhin Abschnitte, die verkehrlich sehr stark beansprucht sind und unter einem unattraktiven Strassenbild leiden. Auch gibt es weiterhin Quartiere, die zu stark durch den Verkehr belastet werden. Darum sind nun verkehrlich flankierende Massnahmen nötig, die den Strassenraum ganzheitlich und nachhaltig aufwerten.

Höhere Lebensqualität in den Quartieren

Die Lebensqualität der Bielerinnen und Bieler nimmt bei allen Planungen und Aktivitäten der Stadt eine zentrale Rolle ein. Der durch den Ostast entstandene Handlungsspielraum bietet die Chance, die Situation für den ÖV sowie den Velo- und Fussverkehr weiter zu verbessern, die Lebensqualität in den Quartieren nachhaltig zu steigern und so Impulse zur Attraktivierung der Stadt als Ganzes zu setzen. Ziel ist es, die Verkehrsbelastung und die Lärmemissionen weiter zu reduzieren, die Sicherheit im Strassenraum zu verbessern, die Umwelt und das Klima weniger zu belasten und die Quartierzentren neu zu beleben.

Schrittweise Optimierungen in der ganzen Stadt

Vorgesehen sind 21 Teilstücke, auf welchen in den nächsten rund 10 Jahren schrittweise verschiedene Massnahmen umgesetzt werden. Zwei Teilstücke liegen auf der Nordachse, sieben Teilstücke auf der Südachse, weitere acht Teilstücke auf dazwischenliegenden Transversalverbindungen. Hinzu kommen vier Teilstücke auf Zubringerachsen Richtung Autobahn. Die Aktivitäten zur Attraktivierung der beiden Achsen erstrecken sich damit über weite Teile der Stadt. Das Spektrum der Massnahmen reicht – je nach den lokalen Begebenheiten – von Anpassungen in der Verkehrsführung bis zur Neugestaltung des Strassenraums.

Klar geregelt und breit abgestützte Handlungsbasis

Ausgangspunkt der Attraktivierungsmassnahmen bildet ein Gestaltungskonzept, welches 2020 durch den Gemeinderat verabschiedet und veröffentlicht wurde. Das Konzept gibt eine generelle Stossrichtung vor und definiert Ausgestaltungsmöglichkeiten bei der Umsetzung. Die Überlegungen erfolgten dabei auf der Basis verschiedener strategischer Grundlagen (wie z.B. Strategie Biel 2030 des Gemeinderats, Klimastrategie 2050, Gesamtmobilitätsstrategie 2018–2040, Sachplan Velo) sowie im Rahmen nationaler und kantonaler Richtlinien. Auf Basis des Gestaltungskonzepts werden die 21 Teilstücke nun schrittweise im Detail konzipiert, projektiert, durch den Gemeinderat und den Stadtrat verabschiedet und umgesetzt. Für sieben Teilstücke bestehen heute bereits Detailkonzepte.

Aufeinander abgestimmte Umsetzungsarbeiten

Die Teilstücke werden etappenweise in den nächsten rund 10 Jahren geplant und umgesetzt. Die Projekte werden so aufeinander abgestimmt, dass zwischen den verschiedenen Umsetzungsarbeiten Synergien entstehen. Die Stadt hat das Ziel, die bauliche Belastung in den betroffenen Quartieren möglichst gering zu halten. Bei der Koordination der einzelnen Projekte werden daher auch anstehende Infrastrukturarbeiten, beispielsweise an der Kanalisation oder an Telekommunikationsleitungen, berücksichtigt. Erste vorbereitende bauliche Arbeiten im Strassenuntergrund sind auf 2024 angesetzt.

Mitwirkung durch die Bevölkerung

Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung richten sich nach den jeweiligen lokalen Begebenheiten. Bei Teilstücken mit einem gewissen planerischen Spielraum ist vorgesehen, bestimmte Elemente im Rahmen partizipativer Verfahren gemeinsam mit der Bevölkerung zu konsolidieren. Bei Teilstücken, wo dieser Spielraum aufgrund der planerischen und strategischen Rahmenbedingung nicht gegeben ist, wird die Bevölkerung transparent über die Überlegungen informiert, die den Massnahmen zugrunde liegen. Wie bei allen städtebaulichen Projekten geht die Stadt im Rahmen der Detailplanungen bei Bedarf auch direkt auf einzelne Anwohnerinnen und Anwohner zu, um planerische Einzelheiten auf Basis der rechtlichen Grundlagen zu klären.

Mitfinanziert durch Region, Kanton und Bund

Die Planungs- und Realisierungskredite für jedes Teilstück werden jeweils dem Gemeinderat und dem Stadtrat vorgelegt und müssen von diesen verabschiedet werden. Die Arbeiten werden auf Basis des Richtplans verkehrlich flankierende Massnahmen (vfM) sowie dem Agglomerationsprogramm national und kantonal subventioniert. Je nach Teilstück werden dadurch 40 bis 60 Prozent der Arbeiten durch den Kanton und den Bund finanziert.

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Aufrufe total: 176, Letzter Aufruf: 20.04.2024 10:13.