Anpassung des Mehrwertabgabereglements an das revidierte kantonale Baugesetz
Der Gemeinderat hat eine geringfügige Anpassung des Mehrwertabgabereglements gestützt auf das Gemeindegesetz (Art. 52 Abs. 3) genehmigt. Diese Anpassung wurde im Anschluss an eine Revision des kantonalen Baugesetzes mit Datum vom 1. März 2020 notwendig und betrifft lediglich den Teuerungsausgleich (neu nach Landesindex der Konsumentenpreise, bisher nach Berner Baukostenindex) bei verfügten Mehrwertabgaben.