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Erbschaftsdienst: Ihre Anlaufstelle bei einem Todesfall

Bei einem Todesfall müssen immer auch vermögensrechtliche Fragen geklärt werden. Der Erbschaftsdienst stellt den Nachlass sicher und berät die Hinterbliebenen.

Bei einem Todesfall müssen Sie als Angehörige oder Angehöriger viele Dinge erledigen. Die erste Anlaufstelle ist in vielen Fällen der Erbschaftsdienst der Stadt Biel, sofern die verstorbene Person in Biel angemeldet war. 

Sie können den Tod einer angehörigen Person online melden. Der Erbschaftsdienst wird Sie so rasch wie möglich per E-Mail oder Telefon kontaktieren.

Zu den ersten Aufgaben des Erbschaftsdienst gehört die Erstellung eines Siegelungsprotokolls [pdf, 216 KB]. Im Beisein einer nahestehenden Person werden dabei die Vermögens- und Familienverhältnisse der verstorbenen Person erfasst. Der Erbschaftsdienst kann auch weitere Massnahmen anordnen, um das Nachlassvermögen sicherzustellen. Wenn die Erben unbekannt sind oder eine Erbschaft nicht antreten wollen (Ausschlagung), versiegelt der Erbschaftsdienst die Wohnung oder das Haus der verstorbenen Person und nimmt die vorgefundenen Wertsachen in Verwahrung.

Adresse Erbschaftsdienst

Erwachsenen- und Kindesschutz (EKS)
Erbschaftsdienst
Zentralstrasse 49
Postfach 1120
2501  Biel

032 326 20 11 

Testament sicher hinterlegen

Jede urteilsfähige Person kann mit einem Testament verfügen, wie nach ihrem Tod mit dem Nachlass zu verfahren ist.

Sie können Ihr Testament bei einem Notar zur sicheren Aufbewahrung hinterlegen. Auch der Erbschaftsdienst bietet diese Dienstleistung für Personen mit Wohnsitz in Biel an. Eine vorherige Anmeldung ist nötig. Die Hinterlegung eines Testaments kostet CHF 45.–. Das Testament kann nach Absprache/Vereinbarung wieder abgeholt werden (gebührenfrei).

Andere Informationen? Erbe: Testament, Erbvertrag und Schenkung

Erbschein

Der Erbschein (auch Erbenschein, Erbbescheinigung oder Erbenbescheinigung genannt) gibt Auskunft über den Kreis der Erbberechtigten und wird benötigt, um über die Erbschaft verfügen zu können. Finanzinstitute verlangen einen Erbschein, damit Geld vom Konto der verstorbenen Person abgehoben werden kann. Notare stellen im Kanton Bern Erbscheine aus (Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches).