Umzug von Schweizerinnen und Schweizern
Sie ziehen innerhalb von Biel um?
Bitte melden Sie Ihre Adressänderung innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug. Dies kann via das Online-Portal eUmzugCH 1, schriftlich (per Post oder via E-Mail) oder am Schalter erfolgen.
Bei schriftlicher oder persönlicher Meldung am Schalter der Einwohnerkontrolle sind folgende Dokumente beizulegen bzw. mitzubringen:
- Farbkopie Ihrer Identitätskarte oder Ihres Passes
- Kopie des unterzeichneten Mietvertrags oder bei Untermiete Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung
Wo muss ich mich sonst noch melden?
Die neue Adresse sollten Sie auch bei folgenden Stellen melden:
- Schule 2, Tagesschule 3, Kindertagesstätte (Kita) 4
- Strassenverkehrsamt 5
- Post 6
- Energie Service Biel/Bienne (ESB) 7
- Zivilschutz 8
- Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär 9
- Feuerwehr 10
Wie bleiben meine Daten privat?
Sie möchten nicht, dass Ihre Daten an Private weitergegeben werden?
Wie Sie Ihre Daten schützen können, finden Sie auf der Seite Adressauskunft/Datensperre 11.