Bewilligung für Ramm- und Sprengarbeiten
Für Ramm- und Sprengarbeiten benötigen Sie eine Bewilligung. Ein entsprechendes Gesuch ist bei der Abteilung Stadtplanung, Dienststelle Baubewilligungen und Kontrollen, einzureichen.
Gemäss Art. 83 Abs. 3 der kantonalen Bauverordnung (BauV) 1 muss für alle Ramm- (Spundwände, Pfähle) und Sprengarbeiten eine besondere Bewilligung bei der Abteilung Stadtplanung, Dienststelle Baubewilligungen und Kontrollen, mindestens 40 Arbeitstage vor Arbeitsbeginn mit diesem Formular 2 eingeholt werden. Ausserdem ist die betroffene Nachbarschaft zwingend vorgängig über die Dauer der lärmigen Arbeiten zu informieren.