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Bewilligung für Ramm- und Sprengarbeiten

Für Ramm- und Sprengarbeiten benötigen Sie eine Bewilligung. Ein entsprechendes Gesuch ist bei der Abteilung Stadtplanung, Dienststelle Baubewilligungen und Kontrollen, einzureichen.

Gemäss Art. 83 Abs. 3 der kantonalen Bauverordnung (BauV) 1 muss für alle Ramm- (Spundwände, Pfähle) und Sprengarbeiten eine besondere Bewilligung bei der Abteilung Stadtplanung, Dienststelle Baubewilligungen und Kontrollen, mindestens 40 Arbeitstage vor Arbeitsbeginn mit diesem Formular 2 eingeholt werden. Ausserdem ist die betroffene Nachbarschaft zwingend vorgängig über die Dauer der lärmigen Arbeiten zu informieren.

  1. kantonalen Bauverordnung (BauV) – http://www.belex.sites.be.ch/data/721.1/de
  2. Formular – https://www.biel-bienne.ch/public/upload/assets/10338/pra_stp_09_rammbewilligung_df.pdf?fp=4
  3. 032 326 16 21 – tel:+41323261621
  4. E-Mail – mailto:stadtplanung@biel-bienne.ch
  5. Anfahrt / Karte zeigen – https://www.google.com/maps/place/Zentralstrasse+49,+2501+Biel,+Switzerland