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Medienmitteilung betreffend Leistungsverträge mit den Bieler Kulturinstitutionen

Der Gemeinderat hat das Verhandlungsmandat für die Leistungsverträge für die Jahre 2020 bis 2023 erteilt. Er legte dabei den städtischen Beitrag für die neun regionalen Kulturinstitutionen auf maximal CHF 8'495'700.– pro Jahr fest. Drei Institutionen sollen ab 2020 mehr Mittel erhalten. Damit wird insbesondere die Zweisprachigkeit gestärkt. Die anderen Subventionen werden für eine weitere Periode bestätigt. Parallel dazu werden mehrere Fusionsprojekte durchgeführt. Zudem wird es auch zu Herausforderungen im Bereich bestimmter Infrastrukturen kommen. Der Gemeinderat beabsichtigt, ab 2020 die lokalen Kulturinstitutionen zu stärken.

Die Stadt Biel schliesst mit den Kulturinstitutionen Leistungsverträge über vier Jahre ab. Die Verträge mit den Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung werden gemeinsam zwischen der Stadt, den Regionen Biel/Bienne-Seeland Berner Jura (BBSBJ), dem Kanton Bern und den Institutionen ausgehandelt. Der Vertrag mit der Stiftung Theater Orchester Biel Solothurn (TOBS) wird zusätzlich mit der Stadt Solothurn verhandelt. Für die lokalen Kulturinstitutionen ist die Stadt alleine zuständig.
Für die nächste Leistungsvertragsperiode von 2020 bis 2023 haben die Stadt, die Region und der Kanton entschieden, die aktuell bestehenden neun regionalen Kulturinstitutionen weiterhin zu unterstützen. Es handelt sich hierbei um folgende Institutionen: Theater Orchester Biel Solothurn (TOBS), Stadtbibliothek Biel, Neues Museum Biel (NMB), CentrePasquArt, Spectacles français, PhotoforumPasquArt, Théâtre de la Grenouille, Festival du film français d’Helvétie (FFFH), Bieler Fototage.
Der Gemeinderat setzt sich für Kontinuität ein und will die Kulturinstitutionen stabilisieren. Er sieht keine Kürzung von Betriebsbeiträgen vor. Der Anteil der Stadt Biel an die Finanzierung der Bieler Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung beträgt zurzeit CHF 8'300'000.–. Der Gemeinderat hat im Hinblick auf die Leistungsvertragsperiode 2020 bis 2023 den jährlichen Gesamtbeitrag auf maximal CHF 8'495'700.– festgelegt. Mit dem Inkrafttreten des Kantonalen Kulturförderungsgesetzes (KKFG) im Jahr 2012 liegt die Beteiligung der Gemeinden an der Finanzierung regionaler Kulturinstitutionen bei 10% pro Jahr. Die Standortgemeinden selbst leisten 50% der Kosten und der Kanton 40%.

Drei Schwerpunkte bei regionalen Institutionen

Für die Jahre 2020 bis 2023 setzt der Gemeinderat bei den Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung drei Schwerpunkte: Stärkung der Zweisprachigkeit, Fusionen und Infrastruktur.

  1. Förderung Zweisprachigkeit:Im Rahmen der Förderung der Zweisprachigkeit sollen das Théâtre de la Grenouille und das FFFH mit einer Erhöhung der Beiträge gestärkt werden. Das Théâtre de la Grenouille soll in der nächsten Leistungsvertragsperiode einer Erhöhung von insgesamt maximal CHF 300'000.– erhalten. Für die Stadt Biel entspricht dies einer Erhöhung der Beiträge um CHF 150'000.– jährlich. Ziel dieser Erhöhung ist die Entwicklung und der Unterhalt des neuen regionalen, zweisprachigen Theaterzentrums für junges Publikum «LA GRENOUILLE». Der Gemeinderat nimmt des Weiteren in Aussicht, dass das FFFH von der Stadt Biel mit zusätzlich CHF 35’000.– unterstützt werden soll, was eine Erhöhung von total CHF 70'000.– bedeutet. 
  2.  Fusionen: Beim Schwerpunkt Fusionen werden neben dem Zusammenschluss des Théâtre de la Grenouille mit A propos auch die Fusion zwischen den Bieler Fototagen und dem Photoforum von der Stadt Biel begleitet. Für den Bereich der Fotografie nimmt der Gemeinderat eine Erhöhung von maximal CHF 20'000.– in Aussicht. Dies bedeutet für die Stadt Biel eine Erhöhung von jährlich CHF 10'000.–. Des Weiteren befinden sich derzeit das Centre d’art Pasquart und die Schweizerische Plastikausstellung in einem Fusionsprozess. Die Plastikausstellung soll auch in Zukunft durch eine Projektfinanzierung unterstützt werden. 
  3.  Infrastruktur: Die Stadtbibliothek, das NMB, das Centre d’art Pasquart und das TOBS in Solothurn haben diverse Herausforderungen im Bereich der Infrastruktur kommuniziert und weisen teils finanzielle Defizite aus. Der Gemeinderat unterstützt diese drei Institutionen ausserhalb der Leistungsverträge bei der Lösungsfindung. Er weicht bei diesen drei Institutionen für die nächste Periode nicht von den bestehenden Beiträgen ab.

Das Kantonale Kulturförderungsgesetz sieht vor, dass Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung durch die Standortgemeinde, den Kanton und die Gemeinden der Region unterstützt werden. Auch in der nächsten Periode kann die Stadt Biel auf die Unterstützung dieser Finanzierungspartner zählen. Im Gegenzug unterstützt die Stadt Biel die Kulturinstitutionen des Berner Juras und des Seelands. Der Gemeinderat hat sich hier für einen jährlichen Gesamtbetrag von maximal CHF 125'244.– ausgesprochen. Die Direktion Bildung, Kultur und Sport wird nun in Zusammenarbeit mit dem Gemeindeverband (BBSBJ) und dem Amt für Kultur des Kantons Bern die Verhandlungen mit den Institutionen führen.

Lokale Institutionen haben Gesuche eingereicht

Dem Gemeinderat ist es ein Anliegen, dass die lokalen Kulturinstitutionen in der nächsten Leistungsvertragsperiode gestärkt werden. Den Institutionen wurde die Möglichkeit gegeben, bis Ende Mai ein Gesuch um Unterstützung bei der Stadt zu stellen. Die eingegangenen Dossiers werden nun von der zuständigen Dienststelle evaluiert. Die Institutionen von lokaler Bedeutung werden von der Stadt finanziell allein getragen. Sämtliche Leistungsverträge für die Kulturinstitutionen werden bis spätestens Juni 2019 von den zuständigen Instanzen genehmigt.

  1. E-Mail – mailto:info@biel-bienne.ch
  2. Anfahrt / Karte zeigen – https://www.google.com/maps/place/Mühlebrücke+5,+2501+Biel,+Switzerland