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Heimatschein - Amtliches Dokument für Schweizerinnen und Schweizer zum Hinterlegen bei der Wohnsitzgemeinde

Der Heimatschein wird bei der Wohngemeinde hinterlegt. Er ist für die Erfassung der Personalien verbindlich. Bestellen können Sie ihn beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres Heimatortes.

Der Heimatschein ist ein amtliches Dokument, welches Schweizer Bürgerinnen und Bürger benötigen. Sie können den Heimatschein selbstständig beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres Heimatortes bestellen.

Wann benötigen Sie einen Heimatschein?

Jede im Kanton Bern wohnhafte Person, welche das Schweizer Bürgerrecht besitzt und volljährig ist, hat bei der Wohngemeinde einen Heimatschein zu hinterlegen. Dieser ist für die Erfassung der Personalien verbindlich.

  • Umzug
    Schweizerinnen und Schweizer, die neu in die Stadt Biel ziehen, haben sich innert 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle mit dem Heimatschein anzumelden.
  • Volljährigkeit
    Die Einwohnerdienste der Stadt Biel melden sich bei den Betroffenen.
  • Änderung Zivilstand und Namen
    Tritt eine Änderung im Zivilstand oder Namen ein, ist innert 60 Tagen ein neuer Heimatschein zu hinterlegen.
  • Einbürgerung
    Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht erhalten haben oder sich in der Stadt Biel einbürgern lassen, ist innert 60 Tagen bei der Einwohnerkontrolle ein Heimatschein zu hinterlegen.

Heimatschein bestellen

Der Heimatschein können Sie beim zuständigen Zivilstandesamt Ihres Heimatortes bestellen.

Schweizerinnen und Schweizer mit Heimatort im Kanton Bern können ihren Heimatschein über den Online-Schalter des Kantons Bern 1 bestellen.

  1. Online-Schalter des Kantons Bern – https://www.pom.be.ch/pom/de/index/zivilstand-pass-id/zivilstand/dokumente-online-bestellen/heimatschein.html
  2. Zivilstandsamt Seeland – https://www.pom.be.ch/pom/de/index/zivilstand-pass-id/zivilstand/Zivilstandskreise/seeland.html