Ausnahmebewilligung für Fussgängerzone
Ausnahmebewilligung für Güterumschlag in Fussgängerzonen ausserhalb der signalisierten Umschlagszeiten Parkkarten-Kategorie 9
Wer kann eine «Ausnahmebewilligung für Fussgängerzonen» (Güterumschlag) beziehen?
- Geschäftsbetriebe sowie Anlieferer von Geschäftsbetrieben in Fussgängerzonen inklusive Fahrverbotszone Bahnhofstrasse.
Wie können Sie die «Ausnahmebewilligung für Fussgängerzonen» (Güterumschlag) einsetzen?
- Güterumschlag ausserhalb der signalisierten Umschlagszeiten in Fussgängerzonen respektive Fahrverbotszonen (Nidaugasse, Sesslerstrasse, Marktgasse, Altstadt, Bahnhofstrasse, usw.).
Wie lange ist die «Ausnahmebewilligung für Fussgängerzonen» (Güterumschlag) gültig?
- 1 Tag
- 1 Monat
- 12 Monate
Wieviel kostet die «Ausnahmebewilligung für Fussgängerzonen» (Güterumschlag)?
- CHF 14.– für 1 Tag
- ChF 100.- pro Monat
- CHF 440.– für 12 Monate
Wo und wie erhalten Sie die «Ausnahmebewilligung für Fussgängerzonen» (Güterumschlag)?
- Die «Ausnahmebewilligung für Fussgängerzonen» (Güterumschlag) kann am Schalter im Kongresshaus Hochhaus bezogen werden (Adresse und Öffnungszeiten siehe oben rechts).
- Mitzubringen ist eine Kopie des Fahrzeugausweises.
- Sämtliche Karten werden nur gegen Barzahlung ausgestellt und abgegeben.
Verordnung über das Parkieren SGR 761.11 [pdf, 2.1 MB]