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Zwischennutzungen von Leerraum

Die vorübergehende und geordnete Nutzung von Leerraum bereichern das soziokulturelle Leben. Zwischennutzungen stellen einen wichtigen Beitrag und eine grosse Chance für eine vielfältige und lebendige Stadt dar.

Gehören Ihnen leerstehende Räumlichkeiten? 

Steht ein Ihnen gehörendes Verkaufslokal oder eine Wohnung seit einiger Zeit leer? Warten Sie darauf, dass die Finanzierung Ihres Immobilienprojekts und die Baueingabe (Sanierung, Abbruch, Neubau usw.) erfolgen?

Indem Sie Ihre temporär leerstehende Immobilie Dritten für eine befristete Zeit zur Verfügung stellen, sparen Sie einen Teil der Nebenkosten und des laufenden Unterhalts. Das Risiko einer Hausbesetzung und von Vandalismus wird ebenfalls verringert.

Dadurch, dass Leerraum genutzt werden kann, entsteht Platz für innovative kulturelle und soziale Initiativen, deren Aktivitäten sich positiv auf die umliegenden Ladengeschäfte auswirken.

Meldepflicht

Die Eigentümerinnen und Eigentümer leerstehender Immobilien im Gemeindegebiet der Stadt Biel sind verpflichtet, den Leerstand zu melden, sobald er bekannt wird (Art. 4, SGR 7.2.1-6 1). Dies betrifft seit über 3 Monaten leerstehende Geschäftsräumlichkeiten oder seit über 6 Monaten leerstehende Wohnungen. 

Durch die Meldung von Leerraum muss dieser nicht zwingend für eine Zwischennutzung zur Verfügung gestellt werden. 

Wenn Sie einen Leeraum besitzen oder verwalten, der den definierten Kriterien entspricht, füllen Sie bitte das Meldeformular 2 aus (obligatorisch).

Liste der Meldungen von Leerraum

Art des Leerraums Adresse Fläche Infrastruktur Verfügbarkeit
Lager, Produktion Jakobstasse 55, 2504 Biel, EG 3800 m2 unterteilbar Toiletten, Krananlagen
Objekt nicht beheizt
Per sofort bis max. 31.12.2024
Büro, Gewerbe Nidaugasse 35, 2502 Biel, 3. OG 447–550 m2 Sanitäre Installationen, Personen- und Warenlift Per sofort
Lager Nidaugasse 35, 2502 Biel, 3. OG 31-66 m2 Personen- und Warenlift Per sofort

Liste der Anfragen nach Leerraum für eine Zwischennutzung

Nutzung Fläche Infrastruktur Projektdauer
Näh- und Webatelier 30–40 m2 Sanitäre Anlagen, Stromanschluss, Wasseranschluss Länger als 1 Jahr
Fotoatelier 30–40 m2 Sanitäre Anlagen, Stromanschluss, Wasseranschluss Länger als 1 Jahr
Projekt « Eine Etage pour Bienne » (Vereine Stand Up for Refugees und FAIR), Salzhausstrasse 5 in Biel

Möchten Sie temporär leerstehende Räumlichkeiten nutzen? 

Den Vorrang haben Nutzerinnen und Nutzer von Leerraum, die darin nicht gewinnorientierte Nutzungen für kulturelle oder soziale Aktivitäten organisieren. In bestimmten Fällen sind gewerbliche Tätigkeiten erlaubt.

Bitte füllen Sie das Anfrageformular für die Benützung von leerstehenden Räumlichkeiten 3 aus.

Rechtliche Grundlagen

  1. Art. 4, SGR 7.2.1-6 – https://biel-bienne.tlex.ch/app/de/texts_of_law/7.2.1-6
  2. Meldeformular – https://www.biel-bienne.ch/de/leerraum-melden.html/1572
  3. Anfrageformular für die Benützung von leerstehenden Räumlichkeiten – https://www.biel-bienne.ch/de/anfrage-zwischennutzung.html/1574
  4. Reglement über die Zwischennutzungen von Leerraum (SGR 7.2.1-6) – https://biel-bienne.tlex.ch/app/de/texts_of_law/7.2.1-6
  5. Verordnung über die Zwischennutzungen von Leerraum (SGR 7.2.1-6.1) – https://biel-bienne.tlex.ch/app/de/texts_of_law/7.2.1-6.1
  6. 032 326 13 21 – tel:+41323261321
  7. E-Mail – mailto:zwischennutzungen@biel-bienne.ch
  8. Anfahrt / Karte zeigen – https://www.google.com/maps/place/Mühlebrücke+5,+2501+Biel,+Switzerland