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Vorsorgeauftrag

Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, wer Sie vertreten soll, falls Sie urteilsunfähig werden. Hinterlegen Sie Ihren Vorsorgeauftrag bei der Stadt Biel, damit er vollumfänglich anerkannt wird.

Wenn Sie infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr urteilsfähig sind, muss eine andere Person Sie in bestimmten Angelegenheiten vertreten – zum Beispiel die Verantwortung für Ihr Vermögen übernehmen oder Ihre Interessen gegenüber Behörden, Geschäftspartnern oder der Familie vertreten.

Mit einem Vorsorgeauftrag entscheiden Sie selbst, wer Sie vertreten soll, falls Sie urteilsunfähig werden. Alle wichtigen Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite von Pro Senectute. 1

Wichtig: Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde anerkennt Ihren Vorsorgeauftrag nur, wenn das Original vorliegt. Hinterlegen Sie deshalb Ihren Vorsorgeauftrag beim Erbschaftsdienst 2 der Abteilung Kindes- und Erwachsenenschutz. Die Hinterlegung kostet CHF 45.- und muss zuerst beim zuständigen Zivilstandsamt 3 gemeldet werden.

  1. Pro Senectute. – https://www.prosenectute.ch/de/ratgeber/persoenliche-vorsorge/vorsorgeauftrag.html
  2. Erbschaftsdienst – https://www.biel-bienne.ch/de/erbschaftsdienst.html/75
  3. zuständigen Zivilstandsamt – https://www.zivilstand.sid.be.ch/de/start/dienstleistungen/vorsorgeauftrag.html
  4. 032 326 20 11 – tel:+41323262011
  5. E-Mail – mailto:info.eks@biel-bienne.ch
  6. Anfahrt / Karte zeigen – https://www.google.com/maps/place/Zentralstrasse+49,+2501+Biel,+Switzerland