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Verlängerung Ausweise B, C, L

Ihre Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B), Ihre Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) oder Ihre Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) sollte verlängert werden?


HINWEIS: Aufgrund der anhaltend grossen Arbeitsbelastung kann es zu Verzögerungen bei der Ausstellung und Verlängerung von Ausländerausweisen kommen.
Sie haben die Möglichkeit, eine Bestätigung über das hängige Bewilligungsverfahren per Post oder per E-Mail 1 anzufordern.


Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) und Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)

Zur Verlängerung der Bewilligung gilt folgendes Verfahren:

  1. Sie erhalten das Formular «Verfallsanzeige» direkt vom Staatssekretariat für Migration (SEM) zugestellt. Sollte Ihnen einen Monat vor Ablauf der Bewilligung noch keine persönliche Verfallsanzeige zugestellt worden sein oder haben Sie diese verloren, können Sie das Formular hier 2 herunterladen.
  2. Sie füllen das Formular «Verfallsanzeige» aus und senden es mit den nachstehenden Unterlagen vor Ablauf der Bewilligung an: Einwohner- und Spezialdienste, Bereich Migration, Neuengasse 28, 2501 Biel.
    • Farbkopie des Reisepasses oder der Identitätskarte (Identitätskarte nur für EU/EFTA-Staatsangehörige)
    • Farbkopie Ihrer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
  3. Wenn Ihr Gesuch eine eingehendere Prüfung erfordert, erhalten Sie von uns ein Schreiben, mit dem wir Ihnen das Resultat der Prüfung mitteilen. Dies kann einige Zeit beanspruchen.
  4. Wird die Verlängerung bewilligt, erhalten Sie eine Einladung zur Abholung Ihres Ausweises sowie eine Rechnung. Wir bitten Sie, erst nach Erhalt dieser Einladung beim Bereich Migration zu erscheinen.

Kurzaufenthaltsbewilligung (L)

Um eine Verlängerung Ihrer Kurzaufenthaltsbewilligung zu beantragen, senden Sie bitte das nachstehende Formular ausgefüllt an: Einwohner- und Spezialdienste, Bereich Migration, Neuengasse 28, 2501 Biel.

Verfallsanzeige Ausweis L [pdf, 128 KB] 3

Bestätigung über das hängige Bewilligungsverfahren

Benötigen Sie eine Bestätigung über das hängige Bewilligungsverfahren, können Sie diese per E-Mail 4 oder per Post an obige Adresse anfordern.

Rückreisevisum

Wenn Sie ins Ausland reisen müssen und Ihre Bewilligung abgelaufen ist, können Sie ein Rückreisevisum beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Ihre Verfallsanzeige und allfällige weitere von uns verlangten Unterlagen bei uns eingetroffen sind. Bitte melden Sie sich dafür persönlich mit folgenden Unterlagen am Schalter:

  • Gültiger Originalreisepass
  • Persönliches Schreiben mit Angaben zu Ihren Personalien (Telefonnummer), Zielort, Reisedaten, Zweck der Reise sowie Reiseverkehrsmittel.
  • Falls Sie nicht mit Ihrem eigenen Fahrzeug reisen: Kopie der Reisetickets
  • Falls Sie von der Abteilung Soziales der Stadt Biel Sozialhilfe beziehen: Reisegenehmigung
  • 2 Passfotos

Das Rückreisevisum wird innerhalb von fünf Arbeitstagen ausgestellt. Bei kurzfristigeren Anträgen kann die Ausstellung nicht garantiert werden. Wird das Rückreisevisum am selben Tag benötigt, erheben wir eine Dringlichkeitsgebühr.

  1. per E-Mail – mailto:fo.migration@biel-bienne.ch?subject=Anforderung%20einer%20Best%C3%A4tigung%20%C3%BCber%20das%20h%C3%A4ngige%20Bewilligungsverfahren
  2. Formular hier – https://www.biel-bienne.ch/de/formulare-merkblaetter-migration.html/1651#verfallsanzeigen
  3. Verfallsanzeige Ausweis L [pdf, 128 KB] – https://www.biel-bienne.ch/public/upload/assets/13042/Prolongation%20ou%20renouvellement%20permis%20L.pdf?fp=2
  4. E-Mail – mailto:fo.migration@biel-bienne.ch?subject=Best%C3%A4tigung%20h%C3%A4ngiges%20Verfahren
  5. 032 326 12 25 – tel:+41323261225
  6. E-Mail – mailto:fo.migration@biel-bienne.ch
  7. Anfahrt / Karte zeigen – https://www.google.com/maps/place/Neuengasse+28,+2501+Biel,+Switzerland