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Veloordnungsdienst

Was geschieht mit verlassenen und nicht ordnungsgemäss parkierten Velos? Hier finden Sie die Antwort.

Die Ortspolizei der Stadt Biel entfernt und entsorgt zurückgelassene Velos auf dem Stadtgebiet. Das Dauerparkieren von nichtmotorisierten Fahrzeugen auf öffentlichem Grund ist nämlich gemäss Artikel 24 des Ortspolizeireglements der Stadt Biel (SGR 5.5-1) 1 verboten.

Vorgehen

Verlassene oder nicht ordnungsgemäss abgestellte Fahrräder können der Ortspolizei gemeldet werden. Die Ortspolizei entfernt diese Velos nach entsprechender Kontrolle.
 
Die entfernten Fahrräder werden der Kantonspolizei gemeldet. Diese überprüft, ob sich darunter Velos befinden, die als gestohlen gemeldet wurden. Die Überprüfung erfolgt innerhalb von zwei Monaten. Werden die Velos während dieser Frist nicht als gestohlen gemeldet, werden sie von der Kantonspolizei freigegeben.
 
Die von der Kantonspolizei freigegebenen Fahrräder werden von der Ortspolizei fachgerecht entsorgt. Die Velos werden nicht verkauft oder an Private weitergegeben.

Als gestohlen gemeldete Fahrräder (und nur diese) werden der Kantonspolizei zur weiteren Bearbeitung übergeben.

  1. Ortspolizeireglements der Stadt Biel (SGR 5.5-1) – https://biel-bienne.tlex.ch/app/de/texts_of_law/5.5-1
  2. 032 326 18 80 – tel:+41323261880
  3. E-Mail – mailto:ESD-SHS@biel-bienne.ch
  4. Anfahrt / Karte zeigen – https://www.google.com/maps/place/Neuengasse+28,+2501+Biel,+Switzerland