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Unterstützung bei der Verbreitung

Hiermit sollen die Verbreitung und die Promotion von Werken von professionellen Kunstschaffenden unterstützt werden, die in Biel wohnen oder arbeiten.

Die Unterstützung erfolgt in Form von finanziellen Beiträgen an Projekte zur Verbreitung und Förderung von Werken aus allen Kunstsparten mit Ausnahme des Films. Es geht dabei nicht um einzelne Veranstaltungen, sondern um Verbreitungs- und Förderungsstrategien, die auf die Strahlkraft der Kunstschaffenden sowie auf ihren Zugang zur Öffentlichkeit und zu Fachleuten in ihrem Tätigkeitsbereich ausgerichtet sind.

Folgende Aktivitäten können unterstützt werden:

  • die Veröffentlichung und die Verbreitung von literarischen Werken,
  • die Veröffentlichung und die Verbreitung der ersten Monografie von Bieler Kunstschaffenden,
  • die Verbreitung von musikalischen, audiovisuellen und interaktiven Werken,
  • Tourneen und Veranstaltungen in der Schweiz und im Ausland,
  • Werbekampagnen.

Ein Unterstützungsgesuch kann von Kunstschaffenden oder von in die Verbreitung und Förderung involvierten Stellen (Verlage, Labels, Produzenten…) eingereicht werden.

Die Unterstützung bei der Verbreitung kann mit einem Werkbeitrag kombiniert werden.

Die Unterstützung wird unter folgenden Bedingungen vergeben:

  • Die Kunstschaffenden wohnen oder arbeiten in Biel. 
  • Die verbreiteten Werke zeichnen sich durch ihre gestalterischen und konzeptionellen Qualitäten aus. 
  • Die Verbreitungs- und Förderungsaktivitäten werden nach professionellen Massstäben entworfen, geplant und durchgeführt.
  • Die Unterstützung einer Tournee kann nur gewährt werden, wenn sie mindestens drei unterschiedliche Veranstaltungsorte umfasst. Diese müssen angemessene Gagen zahlen (siehe unten: Entlohnung von Künstlern). Die Bestätigungen dieser Orte müssen Bestandteil der Gesuchsunterlagen sein.

Gesuchseinreichung

Um ihr Dossier einzureichen, müssen die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller das Online-Formular nutzen.

1.    Zusammensetzung des Dossiers

Das Dossier enthält Basisinformationen sowie beigefügte Dokumente.

Folgende Basisinformationen muss das Gesuchsdossier unbedingt enthalten:

  • Kontaktdaten der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller
  • Bankverbindung
  • Allgemeine Projektinformationen: Titel, Datumsangaben, Name der Hauptteilnehmerinnen und Hauptteilnehmer, Beschreibung (maximal 1000 Anschläge)
  • Repräsentative Auszüge, z.B.: Visualisierung, Plan, Partitur, Probe, Textauszüge, Synopsis, Prototyp. Die musikalischen und audiovisuelle Auszüge müssen auf eine Plattform geladen werden, die mit einem Link zugänglich ist.

Folgende Dokumente müssen unbedingt dem Gesuchsdossier beigefügt werden:

  • Ein Dokument zur Darstellung des Projekts, das der Verbreitung oder Förderung dient (eine einzige PDF-Datei mit max. 15 A4-Seiten). 
    Dieses Dokument muss mindestens einen Kurzbeschrieb des künstlerischen Projekts sowie detaillierte Angaben zur Verbreitungs- oder Förderungsstrategie enthalten (Aktivitäten, Partner, Zielpublikum, Ziele, …).
  • Lebensläufe der Hauptteilnehmerinnen und Hauptteilnehmer (ein einziges Dokument als PDF).
  • Repräsentative Auszüge, z.B.: Visualisierung, Plan, Partitur, Probe, Textauszüge, Synopsis, Prototyp…
  • Ein Budget und ein detaillierter Finanzierungsplan (für die Erstellung und Verbreitung des Projekts).
  • Der letzte Jahresabschluss mit Bilanz und Erfolgsrechnung, gilt nur für juristische Personen (Vereine, Stiftungen, Gesellschaften).
  • Dem Gesuchsdossier können bei Bedarf auch noch weitere Dokumente beigefügt werden.

2.    Fristen für die Einreichung des Gesuchsdossiers

Die Gesuche werden dreimal pro Jahr bearbeitet. Für die Einreichung der Dossiers gelten folgende Fristen: 1. Februar (bis 23.59 Uhr), 1. Mai (bis 23.59 Uhr) und 1. Oktober (bis 23.59 Uhr). Nach diesen Fristen eingereichte Dossiers können nicht berücksichtigt werden.

3.    Bearbeitung der Gesuche

Dossiers, die vollständig sind und die allgemeinen Teilnahmebedingungen erfüllen, werden durch die Kulturkommission evaluiert. Ihrem Vorschlag folgend werden allfällige Unterstützungsbeiträge ausgerichtet.

Dossiers, die unvollständig sind oder nicht die allgemeinen Teilnahmebedingungen erfüllen, werden für die Ausrichtung einer Unterstützung nicht berücksichtigt.

Gestützt auf den Vorschlag der Kulturkommission kann die Direktion Bildung, Kultur und Sport im Rahmen der verfügbaren Mittel den vorgeschlagenen Projekten finanzielle Unterstützung gewähren.

4.    Mitteilung der Entscheide

Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller werden von der Dienststelle für Kultur schriftlich benachrichtigt.

Die Entscheide werden ohne genaue Angabe der Gründe mitgeteilt. Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller können eine schriftliche Begründung des Entscheids verlangen.

5.    Pflichten der Unterstützungsempfängerinnen und -empfänger

Die Ausrichtung einer Unterstützung ist mit folgenden Pflichten verbunden:

  • Die Unterstützungsempfängerinnen und -empfänger müssen das Projekt so durchführen, wie es im Gesuchsdossier beschrieben wird.
  • Falls am Projekt signifikante Änderungen vorgenommen werden, müssen die Unterstützungsempfängerinnen und -empfänger die Dienststelle für Kultur informieren.
  • Die Unterstützung durch die Stadt Biel muss in der Projektmitteilung korrekt angegeben werden (siehe Anleitung zur Verwendung des Logos der Stadt).
  • Die Unterstützungsempfängerinnen und -empfänger müssen dafür sorgen, dass ihre Veranstaltung in den Kulturagenden Biels und der Region publiziert werden (bienne2go.ch, culturoscope.ch).
  • Nach der Durchführung und Verbreitung des Projekts müssen die Unterstützungsempfängerinnen und -empfänger der Dienststelle für Kultur einen Bericht vorlegen.

Falls die Unterstützungsempfängerinnen und -empfänger ihren Pflichten ohne entschuldbaren Grund nicht nachkommen, kann die Stadt Biel ihre Unterstützungsbeiträge anteilsmässig kürzen oder bereits bezahlte Beträge zurückverlangen.

6.    Entlohnung von Künstlern 

Die Stadt Biel erwartet von den geförderten Organisationen eine angemessene Bezahlung der Künstler. Es ist daher erforderlich, die Empfehlungen der folgenden Berufsgenossenschaften zu beachten:

7.    Unterstützungszahlungen

Nach Bestätigung des Entscheids durch die Direktion Bildung, Kultur und Sport wird der Gesamtbetrag der Unterstützung ausbezahlt.

8.    Anmerkung zum Professionalitätsbegriff

Als «professionell» wird jede Person angesehen, die je nach künstlerischer Sparte mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt:

  • Ausbildung: Sie verfügt über einen anerkannten Hochschul- oder Berufsabschluss in ihrer Sparte.
  • Erfahrung: Sie verfügt in ihrer Sparte über eine langjährige Berufserfahrung. Sie übt also eine regelmässige Erwerbstätigkeit bei professionellen Kulturinstitutionen und in anerkannten Netzwerken aus.
  • Berufsfeld: Ihre Professionalität wird durch qualifizierte Personen oder Institutionen ihrer Sparte bestätigt.

Im Übrigen kann die Professionalität der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller auch anhand der Qualität der verschiedenen Elemente des eingereichten Dossiers beurteilt werden.

9.    Anmerkung zur finanziellen Beteiligung Dritter

Mit der von der Stadt Biel gewährten Unterstützung wird nur ein Teil der Projektfinanzierung übernommen.

Die beim Kanton Bern, bei anderen Organisationen des öffentlichen Rechts oder Dritten unternommenen Schritte, zusätzliche finanzielle Mittel zu erlangen sowie die Fähigkeit, Eigenkapital zu generieren, bilden Teil der Beurteilung der Professionalität der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller.

Siehe Informationen zu den Unterstützungsbeiträgen des Amtes für Kultur des Kantons Bern.

10.    Weitere von der Stadt Biel gewährte Unterstützungsbeiträge

Die Stadt Biel unterstützt auch folgende kulturelle Aktivitäten: