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Unterstützung bei der Karriereentwicklung

Mit dieser Unterstützung sollen besonders vielversprechende Kunstschaffende oder professionelle Künstlerkollektive in entscheidenden Momenten ihrer Karriere unterstützt werden. 

Die Unterstützung erfolgt in Form von maximal zweijährigen Vereinbarungen. Darin werden für die Laufzeit die gegenseitigen Pflichten der Parteien geregelt.

Unterstützungsempfängerinnen und -empfänger erhalten während dieser Zeit ein jährliches Stipendium von maximal CHF 20'000.–, um sich ihren Projekten zu widmen.  

Solange ihnen bei der Laufbahnentwicklung finanziell geholfen wird, können Unterstützungsempfängerinnen und -empfänger für die in der Vereinbarung enthaltenen Projekte und Aktivitäten von der Stadt Biel keine weitere Unterstützung erhalten.

Voraussetzungen

Die Unterstützung wird den Kunstschaffenden oder professionelle Künstlerkollektiven unter folgenden Voraussetzungen vergeben: 

  • Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller wohnen oder arbeiten in Biel.
  • Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller sind anerkannte professionelle Kunstschaffende (s. weiter unten «Anmerkung zum Professionalitätsbegriff»). 
  • Die vorgestellten Projekte zeichnen sich durch ihre gestalterischen und konzeptionellen Qualitäten aus. 
  • Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller haben das Potenzial, ihre Laufbahn weiterzuentwickeln.

Die Vergabe von Unterstützungsbeiträgen richtet sich nach der Qualität der bereits durchgeführten Projekte, nach der Qualität der während der maximal zweijährigen Laufzeit geplanten Projekte sowie nach den möglichen Auswirkungen der Unterstützung auf die Laufbahnentwicklung der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller.

Gesuchseinreichung

Um ihr Dossier einzureichen, müssen die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller das Online-Formular 1 nutzen.

1.    Zusammensetzung des Dossiers

Das Dossier enthält Basisinformationen sowie beigefügte Dokumente.

Folgende Basisinformationen muss das Gesuchsdossier unbedingt enthalten:

  • Kontaktdaten der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller
  • Bankverbindung
  • Allgemeine Projektinformationen: Titel, Datumsangaben, Name der Hauptteilnehmerinnen und Hauptteilnehmer, Beschreibung (maximal 1000 Anschläge)

Folgende Dokumente müssen unbedingt dem Gesuchsdossier beigefügt werden:

  • Ein Dokument zur Darstellung des Projekts (eine einzige PDF-Datei mit max. 20 A4-Seiten). Dieses Dokument muss mindestens eine Darstellung des Werdegangs der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers, eine Darstellung der während der Unterstützungszeit (bzw. der zweijährigen Laufzeit) zu erreichenden Ziele sowie eine Darstellung und eine Planung der in der Unterstützungszeit vorgesehenen Aktivitäten enthalten. 
  • Lebensläufe der Hauptteilnehmerinnen und Hauptteilnehmer (ein einziges Dokument als PDF).
  • Repräsentative Auszüge, z.B.: Visualisierung, Plan, Partitur, Probe, Textauszüge, Synopsis, Prototyp…
  • Ein Budget und ein detaillierter Finanzierungsplan (für die Erstellung und Verbreitung des Projekts).
  • Der letzte Jahresabschluss mit Bilanz und Erfolgsrechnung, gilt nur für juristische Personen (Vereine, Stiftungen, Gesellschaften).
  • Dem Gesuchsdossier können bei Bedarf auch noch weitere Dokumente beigefügt werden.

2.    Fristen für die Einreichung des Gesuchsdossiers

Dossiers können bis am Samstag, 1. Juni 2024 (bis 23.59 Uhr) eingereicht werden. Nach dieser Frist eingereichte Dossiers können nicht berücksichtigt werden.

3.    Bearbeitung der Gesuche

Dossiers, die vollständig sind und die allgemeinen Teilnahmebedingungen erfüllen, werden durch die Kulturkommission 2 evaluiert. Ihrem Vorschlag folgend werden allfällige Unterstützungsbeiträge ausgerichtet. Zur Ergänzung des Gesuchsdossiers kann die Kulturkommission die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller zu einem Gespräch einladen, damit sie ihr Projekt vorstellen.

Nach ihrer Evaluation schlägt die Kulturkommission eine Auswahl von Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller vor, die den Zielen der Unterstützung bei der Laufbahnentwicklung am nächsten kommen.

Gestützt auf die Empfehlungen der Kulturkommission gewährt die Direktion Bildung, Kultur und Sport im Rahmen der verfügbaren Mittel den ausgewählten Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern finanzielle Unterstützung in Form einer Leistungsvereinbarung.

4.    Mitteilung der Entscheide

Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller werden von der Dienststelle für Kultur schriftlich benachrichtigt.

Die Entscheide werden ohne genaue Angabe der Gründe mitgeteilt. Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller können eine schriftliche Begründung des Entscheids verlangen.

5.    Abschluss einer Vereinbarung

Gestützt auf die im Gesuchsdossier beschriebenen Projekte bietet die Direktion Bildung, Kultur und Sport den ausgewählten Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern eine Vereinbarung an.

Die Vereinbarung regelt die Pflichten der verschiedenen Parteien. 

Er bestimmt die während der Unterstützungszeit festgelegten Ziele und geplanten Aktivitäten sowie die wichtigsten Phasen bei der Durchführung der vorgesehenen Projekte. 

In der Vereinbarung werden die Zahlungstermine für die gewährten Unterstützungsbeiträge festgelegt. 

Er kann auch die Teilnahme der Unterstützungsempfängerinnen oder -empfänger an von der Stadt Biel organisierten Kommunikations- und Mentoringaktivitäten beinhalten.

Falls die Unterstützungsempfängerinnen und –empfänger die Pflichten gemäss Vereinbarung nicht erfüllen und dies auch nicht rechtfertigen können, kann die Stadt Biel den Unterstützungsbeitrag proportional kürzen oder bereits gezahlte Beiträge zurückverlangen.  

6.    Anmerkung zum Professionalitätsbegriff

Als «professionell» wird jede Person angesehen, die je nach künstlerischer Sparte mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt:

  • Ausbildung: Sie verfügt über einen anerkannten Hochschul- oder Berufsabschluss in ihrer Sparte.
  • Erfahrung: Sie verfügt in ihrer Sparte über eine langjährige Berufserfahrung. Sie übt also eine regelmässige Erwerbstätigkeit bei professionellen Kulturinstitutionen und in anerkannten Netzwerken aus.
  • Berufsfeld: Ihre Professionalität wird durch qualifizierte Personen oder Institutionen ihrer Sparte bestätigt.

Im Übrigen kann die Professionalität der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller auch anhand der Qualität der verschiedenen Elemente des eingereichten Dossiers beurteilt werden.

7.    Anmerkung zur finanziellen Beteiligung Dritter

Mit der von der Stadt Biel gewährten Unterstützung wird nur ein Teil der Projektfinanzierung übernommen.

Die beim Kanton Bern, bei anderen Organisationen des öffentlichen Rechts oder Dritten unternommenen Schritte, zusätzliche finanzielle Mittel zu erlangen sowie die Fähigkeit, Eigenkapital zu generieren, bilden Teil der Beurteilung der Professionalität der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller.

Siehe Informationen zu den Unterstützungsbeiträgen des Amtes für Kultur des Kantons Bern 3.

8.    Weitere von der Stadt Biel gewährte Unterstützungsbeiträge

Die Stadt Biel unterstützt auch folgende kulturelle Aktivitäten:

  1. Online-Formular – https://fpbielkulturstadtprd.zetcom.com/MpWeb-fpBielKulturStadtPrd/v/public?module=Project&form=ProWebHTMLFrm&l=de
  2. Kulturkommission – https://www.biel-bienne.ch/de/kulturkommission.html/826
  3. Informationen zu den Unterstützungsbeiträgen des Amtes für Kultur des Kantons Bern – http://www.erz.be.ch/erz/de/index/kultur/kulturfoerderung.html
  4. Unterstützung kultureller Veranstaltungen in Biel – https://www.biel-bienne.ch/de/unterstuetzung-von-veranstaltungen.html/456
  5. Unterstützung der kulturellen Institutionen von regionaler und lokaler Bedeutung. – https://www.biel-bienne.ch/de/leistungsvertraege.html/459
  6. 032 326 14 04 – tel:+41323261404
  7. E-Mail – mailto:kultur.culture@biel-bienne.ch
  8. Anfahrt / Karte zeigen – https://www.google.com/maps/place/Zentralstrasse+60,+2501+Biel,+Switzerland
  9. Instagram – https://www.instagram.com/cultureinbiel/
  10. Facebook – https://www.facebook.com/cultureinbiel