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Unterhaltsregelung

Eltern müssen auch nach einer Trennung oder Scheidung gemeinsam für den Unterhalt der Kinder aufkommen. Wir helfen Ihnen, einen fairen Unterhaltsvertrag auszuarbeiten.

Beide Eltern müssen von Gesetzes wegen für den Unterhalt ihrer Kinder aufkommen. Wer wie viel zahlt und welche Leistungen erbringt, können die Eltern in einer Unterhaltsvereinbarung regeln. Die Unterhaltsleistungen richten sich nach den Einkommen beider Elternteile und nach dem Bedarf der Eltern und Kinder (sogenannter familiärer Grundbedarf). Wenn sich die Eltern nach einer Trennung oder Scheidung nicht über den Kinderunterhalt einigen können, entscheidet das Gericht.

Angebot des DKJ

Brauchen Sie als Eltern Unterstützung, um einen fairen und den gesetzlichen Anforderungen genügenden Unterhaltsvertrag auszuarbeiten?

Die Fachleute des Dienstes für Kinder und Jugendliche (DKJ) der Stadt Biel beraten Sie und helfen Ihnen bei der Berechnung. Die Unterhaltsvereinbarung wird zuletzt von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) genehmigt. Die Kosten werden den Eltern auferlegt.

Auf der Webseite der KESB finden Sie weitere Informationen, darunter das «Merkblatt zum neuen Kinderunterhaltsrecht» und das Formular «Absichtserklärung der Eltern für die Regelung oder Abänderung des Kinderunterhalts». Dieses Formular müssen Sie einreichen, wenn Sie das Angebot einer kostenlosen Beratung des DKJ in Anspruch nehmen wollen.