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Taxigewerbe

Die Taxiverordnung verstärkt die Zusammenarbeit der Agglomerationsgemeinden und die Vereinheitlichung der Anforderungen an die Gewerbetreibenden im Taxiwesen.

Halten und Führen von Taxis in Biel

Bewilligungen zum Halten (Konzession) und Führen (Ausweis) eines Taxis

  • Bewilligungen für das Führen und Halten von Taxis werden durch das Polizeiinspektorat Biel ausgestellt.
  • Wer auf dem Gebiet der Stadt Biel einen Taxibetrieb führen oder beruflich Taxi fahren will, muss dafür eine Bewilligung einholen.

Voraussetzungen zum Erlangen der Konzession und des Ausweises zum Führen eines Taxis

  • Berechtigung für berufsmässigen Personentransport (BPT 121, Taxi)
  • Genügende Ortskenntnisse auf dem Bieler Stadtgebiet
  • Sich in deutscher und französischer Sprache verständigen können
  • Über einen guten Leumund verfügen
  • Bestehen der Taxi-Eignungsprüfung der Stadt Biel

Vorgehen für den Antrag zur Zulassung zur Taxi-Eignungsprüfung

Der Antrag muss im Büro der Gewerbepolizei abgegeben werden und insbesondere folgende Dokumente enthalten:

  • Kopie des Führerausweises B121
  • Kopie der Identitätskarte oder des Passes, oder Kopie der Aufenthaltsbewilligung für Ausländerinnen und Ausländer
  • Strafregisterauszug (weniger als drei Monate alt)
  • Handlungsfähigkeitszeugnis

Gebühren

Die Gebühren für das Führen und Halten von Taxis richten sich nach den allgemeinen gebührenrechtlichen Bestimmungen der Stadt Biel.

Die Stadt Biel kann ausserdem Gebühren für die Erneuerung, die Verweigerung, den Widerruf oder den Entzug der Bewilligung sowie für allfällige Verwarnungen erheben.

Rechtliche Grundlagen