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Strassenkunst und Strassenmusik

Möchten Sie in den Strassen und Plätzen von Biel eine musikalische oder künstlerische Darbietung geben? Dann benötigen Sie eine Bewilligung vom Polizeiinspektorat, die an gewisse Auflagen geknüpft ist.

Wie gehen Sie vor?

Sie müssen persönlich beim Polizeiinspektorat für eine Bewilligung vorsprechen. Die Kontaktangaben und Öffnungszeiten finden Sie zuunterst auf dieser Seite.

Wer kann eine Bewilligung beantragen?

  • Eine Person oder Gruppe (maximal 4 Personen) kann pro Woche an höchstens 4 Tagen auftreten.
  • Personen mit einer Schweizer- oder EU-Staatsbürgerschaft können an maximal 100 Tagen pro Jahr auftreten. Personen aus Ländern ausserhalb der EU an maximal 8 Tagen pro Jahr.
  • Es werden maximal 5 Bewilligungen pro Tag für Strassenkunst erteilt
  • Es werden nur für die laufende Woche Bewilligungen ausgestellt
  • Platzieren Sie die Bewilligung während der Darbietung gut sichtbar vor Ihnen.

Welche Dokumente müssen Sie vorweisen?

Weisen Sie Ihre Identitätskarte oder Ihren Pass vor.

Wieviel kostet die Bewilligung?

Die Bewilligung kostet mindestens CHF 30.–:

  • CHF 25.– Jahresgebühr und
  • CHF 5.– pro Spieltag

Wo und wann sind Auftritte erlaubt?

  • Auftritte auf öffentlichem Grund sind sowohl im Stadtzentrum als auch in Aussenquartieren erlaubt.
  • In der Nähe von Restaurationsbetrieben ist das Musizieren bzw. die Darbietung von Strassenkunst nur mit ausdrücklicher Bewilligung des jeweiligen Betriebes erlaubt.
  • Im Bahnhof von Biel sind keine Auftritte erlaubt.
  • Darbietungen sind täglich zwischen 09.00 und 20.00 Uhr erlaubt, ausgenommen sind die gesetzlichen Feiertage (Weihnachten, Ostern usw.) und übergeordnete Anlässe (Fasnacht, Braderie, First Friday, Bauernmarkt, Weihnachtsmarkt usw.).

Audition

Das Polizeiinspektorat überprüft die spielerische Fertigkeit, die Vielfältigkeit des Repertoires und die technische Ausstattung vor dem ersten Auftritt. Aus diesem Grund müssen sich Künstlerinnen und Künstler mit ihren Instrumenten oder Präsentationsmittel beim Polizeiinspektorat vorstellen.

Was müssen Sie beachten?

  • Sie dürfen keine Lautsprecher und Verstärkeranlagen benützen.
  • Am gleichen Standort dürfen Sie nur während 30 Minuten spielen. Danach müssen Sie den Standort um mindestens 100 m verlegen.
  • Sie müssen ausserhalb der Hörweite von anderen Strassenmusikerinnen oder -musikern spielen (Abstand mindestens 100 m).
  • Sie dürfen den öffentlichen und privaten Verkehr nicht behindern.
  • An Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel ist das Musizieren bzw. die Darbietung von Strassenkunst verboten.
  • Halten Sie Hauszugänge frei.
  • Aufdringliches Geldsammeln ist nicht erlaubt. Zugelassen ist das Aufstellen eines Hutes oder eines Musikkastens für Geldspenden.
  • Zum Schutz der Kinder wird Strassenkunst erst ab 14 Jahren toleriert.
  • Befolgen Sie die behördlichen Anordnungen.

Gesetzliche Grundlagen

Für die Nutzung des öffentlichen Raums gelten folgende Vorschriften:

Kontakt

Polizeiinspektorat, Zentralstrasse 60, 2501 Biel
032 326 18 25 4
Montag–Freitag
8.00–12.00 Uhr
Nachmittags auf Anfrage

  1. Gebührenreglement – https://biel-bienne.tlex.ch/app/de/texts_of_law/6.7-1
  2. Ortspolizeireglement der Stadt Biel – https://biel-bienne.tlex.ch/app/de/texts_of_law/5.5-1
  3. Merkblatt Strassenkunst [pdf, 203 KB] – https://www.biel-bienne.ch/public/upload/assets/25901/Merkblatt_Strassenkunst.pdf?fp=2
  4. 032 326 18 25 – tel:+41323261825
  5. 032 326 18 26 – tel:+41323261826
  6. E-Mail – mailto:polizei.inspektorat@biel-bienne.ch
  7. Anfahrt / Karte zeigen – https://www.google.com/maps/place/Zentralstrasse+60,+2501+Biel,+Switzerland