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Sozialhilfe-Normen Biel und Auszahlungsdaten

Die finanzielle Unterstützung in der Sozialhilfe setzt sich aus einzelnen Beträgen zusammen. In verschiedenen Normen ist festgelegt, wieviel Geld für welchen Zweck ausbezahlt wird.

Grundbedarf

Der Grundbedarf deckt die Kosten für den Lebensunterhalt. Dazu gehören Ausgaben für Nahrungsmittel, Bekleidung, Energieverbrauch, Haushalt, Gesundheits- und Körperpflege, Mobilität oder Unterhaltung und Bildung.

Der Kanton Bern wendet für den Grundbedarf die SKOS-Richtlinien 1 an. Der Grundbedarf hängt von der Grösse des Haushaltes ab und ist gegen oben begrenzt. Die Höhe der Beträge stützt sich auf wissenschaftlichen Erhebungen zu den Ausgaben der 10% einkommensschwächsten Personen der Schweiz (abzüglich Luxusgüter wie Ferien, Auto, etc.). 

Grundbedarf für den Lebensunterhalt gemäss Sozialhilfe-Verordnung des Kantons Bern (Art. 8)

Anzahl Personen Grundbedarf in CHF
1 Person (Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren) 770.–
1 Person (ab 25 Jahren) 1006.–
2 Personen 1539.–
3 Personen 1871.–
4 Personen 2153.–
5 Personen 2435.–
6 Personen 2639.–
7 Personen und mehr
2843.– (+ 204.– für jede zusätzliche Person)

Mietkosten

Die Sozialbehörde der Stadt Biel legt fest, welchen Betrag Sie maximal für die Mietkosten erhalten. Die Höhe der Mietzins-Beiträge richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Bei Ausübung des Besuchsrechts werden die Ansätze gemässe dem Stichwort Mietzins angepasst.

Mietzinslimiten gemäss Stichwort Mietzins (gültig seit 01.04.2023)

Anzahl Personen Nettomiete in CHF (ab dem 01.04.2023)
1 Person (Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren) 475.– (Max. 570.– mit Nebenkosten)
1 Person (ab 25 Jahren) 700.– 
2 Personen 950.–
3 Personen 1100.–
4 Personen 1350.–
5 Personen 1550.–
6 Personen 1700.–
7 Personen und mehr 1850.–

Krankenkassen

Die Sozialhilfe übernimmt die Kosten für die Krankenkassen-Prämien nach Abzug der Krankenkassen-Verbilligung bis zu den festgelegten Höchstbeträgen («Krankenkassenlimiten»). Die Limiten werden jedes Jahr durch den Kanton Bern auf Basis der günstigsten 5 Kassen festgelegt.

Krankenkassenlimiten in Biel (gültig für das Jahr 2024)

Altersklasse in Jahren Betrag in CHF Subventionen in CHF
Kinder (0–18 Jahre) 135.10 104.60
Junge Erwachsene (19–25 Jahre) 441.00 210.80
Erwachsene (ab 26 Jahren) 591.00 221.00

Situationsbedingte Leistungen

Situationsbedingte Leistungen sind zusätzliche finanzielle Mittel, die unter Berücksichtigung der besonderen gesundheitlichen, wirtschaftlichen, persönlichen und familiären Lage der sozialhilfebeziehenden Personen ausbezahlt werden können. Die Details dazu, die strengen Kriterien und das Vorgehen finden Sie auf der Webseite der Berner Konferenz für Sozialhilfe 2. Die situationsbedingten Leistungen sind in den Stichwörtern 3 geregelt.

Auszahlungsdaten der Sozialhilfe

Die monatlichen Sozialhilfe-Beiträge werden an den unten aufgeführten Daten überwiesen. Die Gutschrift auf Ihr Konto erfolgt spätestens 3 Arbeitstage nach der Überweisung. Wenn Sie arbeiten und Ihr Lohn auf Ihr persönliches Konto überwiesen wird, werden die Sozialhilfe-Beiträge erst nach Erhalt der Lohnabrechnung und der Kontoauszüge (Bank und/oder Post) ausbezahlt. Die Abteilung Soziales erteilt keine Vorschüsse.

Auszahlungsdaten der Sozialhilfe

Beiträge für den Monat Überweisung am
Januar 19.12.2023
Februar 23.01.2024
März 26.02.2024
April 25.03.2024
Mai 25.04.2024
Juni 24.05.2024
Juli 25.06.2024
August 25.07.2024
September 26.08.2024
Oktober 24.09.2024
November 25.10.2024
Dezember 25.11.2024
Januar 2025 19.12.2024
  1. SKOS-Richtlinien – https://skos.ch/skos-richtlinien/
  2. auf der Webseite der Berner Konferenz für Sozialhilfe – http://handbuch.bernerkonferenz.ch/stichwoerter/stichwort/detail/situationsbedingte-leistungen-sil-1/
  3. Stichwörtern – https://www.biel-bienne.ch/de/rechte-und-pflichten.html/584
  4. 032 326 15 11 – tel:+41323261511
  5. E-Mail – mailto:sozialdienst@biel-bienne.ch
  6. Anfahrt / Karte zeigen – https://www.google.com/maps/place/Alexander-Schöni-Strasse+14,+2501+Biel,+Switzerland
  7. sozialdienst@biel-bienne.ch – mailto:sozialdienst@biel-bienne.ch
  8. 032 326 15 11 – tel:032 326 15 11