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Sozialdienst

Im Sozialdienst beraten qualifizierte Sozialarbeitende Menschen in Notlagen, erstellen Sozialhilfebudgets und planen gemeinsam mit den Betroffenen Schritte zur gesellschaftlichen und beruflichen Integration.

Gemeinsam mit den Bereichsleitenden erarbeitet der Sozialdienstleiter methodische und fachliche Konzepte und organisiert die Beratung der Sozialhilfebeziehenden. Die Sozialarbeitenden werden durch administrative Assistentinnen und Assistenten unterstützt und sind sechs Bereichen mit unterschiedlichen Schwerpunkten zugeteilt.

Intake 1

Die Mitarbeitenden des Intake 1 bearbeiten die eingereichten Sozialhilfegesuche und klären Zuständigkeits- und Subsidiaritätsfragen. Sozialhilfeberechtigte Personen werden anschliessend an eine Sozialarbeiterin oder einen Sozialarbeiter der Beratungsbereiche 1 bis 4 oder ins Intake 2 weitergeleitet.

Sozialhilfedossiers, die lediglich zur Überbrückung bis zur Auszahlung von Arbeitslosen- oder Stipendiengeldern eröffnet werden, verbleiben im Intake 1. Die Mitarbeitenden im Intake 1 sind zudem zuständig für die Koordination der Abklärungsplätze (Einsatzplätze in Form von Erwerbsarbeit zur Klärung von Motivation und Einsatzfähigkeit Betroffener). Sozialarbeitende im Intake 1 machen zudem der Sozialhilfe vorgelagerte präventive Beratungen und teilen Dossiers – wenn sinnvoll – externen Fachstellen zu. 

Mehr zum Bereich Intake 1 [pdf, 417 KB]

Intake 2

Die Hauptaufgaben der Sozialarbeitenden des Bereichs Intake 2 sind:

  • Vertiefte Analyse der Ressourcen und Probleme sowie abschliessende Prüfung der Subsidiarität bei Personen, die neu Sozialhilfe beantragen. 
  • Aufgrund der Analyse wird ein Handlungsplan für die Unterstützungseinheit erstellt.
  • Gemeinsam mit den Betroffenen werden Ziele vereinbart und periodisch überprüft.
  • Prüfung komplexer Situationen sowie Vermittlung der Personen an andere Bereiche des Sozialdienstes.
  • Schwerpunktmässige Begleitung von Personen, die über Ressourcen verfügen, um kurz- bis mittelfristig die finanzielle Unabhängigkeit zu erlangen.

Mehr zum Bereich Intake 2 [pdf, 404 KB]

Beratung 1 - 4

Die Bereiche Beratung 1 bis 4 sind für die Beratung von längerfristigen Sozialhilfedossiers zuständig. Zur Beratung gehören etwa persönliche Unterredungen sowie Telefon- und Netzgespräche. Das Ziel der Beratung und Begleitung besteht darin, dass die Sozialhilfebeziehenden ihre soziale und wirtschaftliche Eigenständigkeit zurückerlangen. Dazu treffen die Mitarbeitenden der Bereiche Beratung 1 bis 4 mit den Sozialhilfebeziehenden Leistungsvereinbarungen und erstellen Mandate für die Fachstelle Arbeitsintegration (FAI). Zudem arbeiten sie mit externen Organisationen und anderen Abteilungen der Stadt Biel zusammen und kontrollieren die von den Sozialhilfebeziehenden übergebenen Dokumente, um die monatlichen Sozialhilfebudgets festzulegen und zu überprüfen.

Mehr zu den Bereichen Beratung 1 bis 4 [pdf, 380 KB]