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Sexarbeit

Sie möchten sexuelle Dienstleistungen anbieten? Sexarbeitende und Betreiberinnen und Betreiber von Salons finden hier wichtige Informationen.

Sexarbeit ist in der Schweiz legal. Im Kanton Bern regeln das Gesetz über das Prostitutionsgewerbe und die zugehörigen Verordnungen die Arbeitsbedingungen von Sexarbeitenden sowie die Bewilligung von Betrieben im Prostitutionsgewerbe.

Selbstständige Sexarbeitende

Wer als Sexarbeiterin oder Sexarbeiter selbstständig tätig sein will, muss die Selbstständigkeit nachweisen können. Selbstständig erwerbende Sexarbeitende müssen vor Arbeitsaufnahme beim Bereich Fremdenpolizei (FREPO) der Einwohner- und Spezialdienste der Stadt Biel telefonisch einen Termin vereinbaren und persönlich vorsprechen.

Informationen zum Vorgehen finden Sie auf der entsprechenden Seite des Kantons Bern 1.

Ausländische Sexarbeitende benötigen je nach Aufenthaltsdauer eine Bewilligung und sind verpflichtet, sich vor Beginn ihrer Erwerbstätigkeit in der Schweiz anzumelden 2.

Beim Bereich FREPO der Stadt Biel sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Kopie eines gültigen Reisedokuments
  • Businessplan
  • Mietvertrag für Arbeitsraum/Wohnung/Zimmer

Betrieb eines Erotiksalons

Für den Betrieb eines Erotiksalons benötigen Sie eine Bewilligung. Wenden Sie sich dazu an das Polizeiinspektorat der Stadt Biel 3

  1. Seite des Kantons Bern – https://www.migration.sid.be.ch/de/start/arbeit/sexarbeit-selbststaendig.html
  2. anzumelden – https://meweb.admin.ch/meldeverfahren/
  3. Polizeiinspektorat der Stadt Biel – https://www.biel-bienne.ch/de/polizeiinspektorat.html/817
  4. 032 326 18 39 – tel:+41323261839
  5. E-Mail – mailto:frepo@biel-bienne.ch
  6. Anfahrt / Karte zeigen – https://www.google.com/maps/place/Neuengasse+28,+2501+Biel,+Switzerland