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Anmeldung für die Monatsmärkte

Anmeldebedingungen

Der Monatsmarkt bietet eine grosse Vielfalt an Delikatessen und Spezialitäten von nah und fern, Textilien, Handwerkskunst, Schmuck, Accessoires und Spielsachen. Das Ziel ist ein ausgewogenes und hochwertiges Warenangebot.

Es können keine zusätzlichen Stände für den Verkauf und die Konsumation von Lebensmitteln bewilligt werden. Ein Verkaufspatent ist nicht erforderlich.

Der Monatsmarkt findet von März bis November jeden zweiten Freitag des Monats von 9.00 bis 18.30 Uhr in der Nidaugasse (zwischen Mühlebrücke und Zentralplatz) und der Dufourstrasse statt.

Im September findet ein zweitägiger Themenmarkt (Donnerstag–Freitag) statt.

Das Anmeldeformular muss bis spätestens 2 Wochen vor jedem Markttag abgesendet werden.

Kosten

  • Miete eines Stadtstandes zu CHF 28.00 (3.20 m x 1.10 m mit Dach)
  • Preis für einen eigenen Stand: CHF 7.00/Laufmeter
  • Stromanschluss CHF 5.00
  • Propagandagebühr: CHF 10.–
  • Parkgebühr für einen Tag: CHF 10.–

Rechtsgrundlagen

Wenn Sie sich für einen Stand am Monatsmarkt anmelden, müssen das Marktreglement (SGR 9.4-1) insbesondere folgende gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden:

  • Die Waren sind sauber und ansehnlich anzubieten. Sie sind vor Verunreinigungen zu schützen.
  • Ihre Auslage darf den Durchgangsverkehr nicht beeinträchtigen. Es ist verboten, Hindernisse auf dem Boden oder oberhalb der Orientierungslinien für Sehbehinderte und Blinde zu platzieren sowie diese mit Personen oder Gegenständen zu blockieren.
  • Die Verkaufspreise sind nach den eidgenössischen Vorschriften anzuschreiben.
  • Änderungen der Stand- und Platzzuteilung durch die Marktpolizei bleiben vorbehalten. Die Bewilligung kann bei höherer Gewalt oder wenn die erforderlichen Bedingungen nicht oder nicht mehr erfüllt werden ohne Vorankündigung und ohne Entschädigung zurückgezogen werden.
  • Für zugesicherte, jedoch nicht belegte Stände und Plätze werden die ordentlichen Stand- und Platzgebühren verrechnet. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00 verrechnet.

Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, die in der Schweiz in Verkehr gebracht werden sollen, müssen bei der Einfuhr die lebensmittelrechtlichen Anforderungen erfüllen. Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände und Waren, die für den Wiederverkauf oder für den gewerblichen Gebrauch in die Schweiz verbracht werden, müssen bei den Zollbehörden zur Besteuerung angemeldet werden (Art. 86 und 87 Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 16. Dezember 2016Art. 7 Zollgesetz vom 18. März 2005).

Ablauf

Nach dem elektronischen Versand des Formulars erhalten Sie eine Kopie.

Die Entscheidung über die Bewilligung oder Ablehnung wird Ihnen nach der Bearbeitung des Antrags schriftlich mitgeteilt (unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet).

Die Zahlung erfolgt in Bar vor Ort am Marktstandort.

Ihre Kontaktdaten
Anrede

Bitte geben Sie die Telefon-Nr. ohne Leerschläge ein z.B. +41329998877.

Warenangebot

Vorgaben zum Dateiupload:
  • maximale Anzahl Dateien: 5
  • maximale Dateigrösse: 5 MB
Daten

Ich melde mich für folgende Daten an:

November 2023
März 2024
April 2024
Mai 2024
Juni 2024
Juli 2024
August 2024
September 2024
Oktober 2024
November 2024
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