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Rotlicht missachtet? Achtung Radar!

In der Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung werden die mit den entsprechenden automatischen Überwachungsanlagen auf Gemeindegebiet von Biel registrierten Übertretungen des Strassenverkehrsrechts erfasst und verarbeitet.

Es handelt sich dabei um das Überfahren des Rotlichts, das Nichteinhalten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit, das Nichttragen der Sicherheitsgurte und das Telefonieren während der Fahrt.

Die Mitarbeitenden der Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung betreuen die technischen Anlagen und mahnen nicht bezahlte Bussen. Bei anhaltendem Nichtbezahlen der verschickten Bussen sowie bei Vorliegen gravierender Tatbestände erstellen sie die notwendigen Strafanzeigen zuhanden der zuständigen Staatsanwaltschaft. Weiter werden eingegangene Reklamationen bearbeitet.