Das Stimmregister der Einwohnergemeinde Biel liegt bei den Einwohner- und Spezialdiensten, Neuengasse 28, 1. Stock, öffentlich zur Einsicht auf.
- Die Stimmberechtigten haben das Recht, ihre Eintragung zu verlangen oder Einsprache zu erheben gegen das Stimmrecht anderer oder gegen vorgenommene Streichungen.
- Diesbezügliche Begehren sind bis zum 5. Tag vor einer Abstimmung oder Wahl anzubringen.
- Im Stimmregister eingetragene Personen, die keine Ausweiskarte erhalten oder diese verloren haben, können bei der Einwohnerkontrolle während der Öffnungszeiten bis spätestens am letzten Werktag vor dem Wahl- oder Abstimmungstag ein Doppel verlangen.
- Das Doppel wird dem / der Stimmberechtigten gegen Vorweisung seines / ihres Passes oder seiner / ihrer Identitätskarte und gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.