Die Stimmberechtigten werden in der Regel viermal pro Jahr an die Urne gerufen. Die Abstimmungen in städtischen Angelegenheiten finden ausser in Ausnahmefällen an den eidgenössischen und kantonalen Abstimmungswochenenden statt.
Über die folgenden städtischen Angelegenheiten wird obligatorisch abgestimmt:
Gegen bestimmte Beschlüsse des Stadtrats kann das fakultative Referendum ergriffen werden. Damit ein fakultatives Referendum zustande kommt, muss das Begehren innert 60 Tagen seit der ersten Veröffentlichung des Beschlusses im amtlichen Anzeiger für Biel und Leubringen von mindestens 5 Prozent der Stimmberechtigten unterzeichnet werden (das entspricht 2014 rund 1550 Unterschriften). Dem fakultativen Referendum unterliegen folgende Beschlüsse:
Mit einer Initiative können der Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Reglementen oder Beschlüssen verlangt werden, die in der Zuständigkeit der Stimmberechtigten oder des Stadtrats liegen. Damit eine Initiative zustande kommt, muss das Begehren innert 6 Monaten nach der Prüfung der formellen Anforderungen durch die Stadtkanzlei von mindestens einem Fünfzehntel der Stimmberechtigten unterzeichnet werden (das entspricht 2014 rund 2100 Unterschriften).
Eine Petition kann jederzeit bei der Stadtkanzlei eingereicht werden. Sie wird dem Gemeinderat unterbreitet, der dazu Stellung nimmt und die Petition beantwortet. Über Petitionen wird nicht abgestimmt.
In Bezug auf politische Mitwirkung bietet das Jugendparlament Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, über Ideen zu debattieren und diese unter anderem über Arbeitsgruppen umzusetzen. Eine Art nicht nur um mit der Politik und der öffentlichen Debatte in Kontakt zu treten, sondern auch konkret beim Erarbeiten von Massnahmen besonders für die Jugend mitzuwirken.
Die Stadtkanzlei ist für die Organisation der Abstimmungen und Wahlen zuständig. Sie beantwortet alle Fragen im Zusammenhang mit den Abstimmungsvorlagen, den Unterlagen, Botschaften oder Ergebnissen sowie im Zusammenhang mit Initiativen und Referenden.
Zuständige Person: Julien Steiner, Vize-Stadtschreiber
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Massgebend für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Wahlen sind:
Stadtordnung (SGR 101.1)
Reglement über städtische Abstimmungen und Wahlen (SGR 141.1)
Verordnung über städtische Abstimmungen und Wahlen (SGR 141.11)
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