Die Stadt Biel lehnt die vorgesehene Abgeltung der Infrastrukturkosten im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutzbereich ab
Der Kanton ist gemäss einem durch die Gemeinde Köniz erwirkten Entscheid des Verwaltungsgerichts verpflichtet, den Gemeinden die Vollkosten für ihre Aufwendungen im Kindes- und Erwachsenenschutzbereich KES abzugelten. Die dazu notwendige Verordnungsänderung wurde nun durch den Kanton in Konsultation gegeben. Der Gemeinderat lehnt die vorgesehene Abgeltung ab, da diese nur etwa 50% der effektiven Kosten der durch die Stadt Biel zur Verfügung gestellten Infrastruktur (Büromiete, IT etc.) deckt. Nebst der Ablehnung der gesetzlichen Grundlagen im Rahmen des Konsultationsverfahrens, wird sich die Stadt Biel auch mit einer Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern gegen die Verfügung der Infrastrukturkosten für die Jahre 2016 und 2017 zur Wehr setzen. Mit diesen Massnahmen will der Gemeinderat erreichen, dass die tatsächlichen Ausgaben im KES Bereich vom Kanton erstattet werden.
Weitere Auskünfte erteilt:
Bruno Bianchet
Abteilungsleiter EKS
T: 032 326 20 03