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Parkkarte für Pflegepersonal

Die Stadt Biel hat eine Parkkarte für Pflegeperson im Dienst im Angebot - zum Beispiel für Spitexdienste. Die Parkkarte berechtigt zum unbeschränkten Parkieren auf Parkfeldern im Stadtgebiet.

Parkkarte für Pflegepersonal im Dienst - Parkkarten-Kategorie 4

Wer kann eine «Parkkarte für Pflegepersonal» beziehen?

  • Pflegepersonal im Dienst von Spitex oder ähnlichen Organisationen.

Wo können Sie mit der «Parkkarte für Pflegepersonal» parkieren?

  • Unbeschränktes Parkieren auf Parkfeldern auf Gemeindegebiet der Stadt.
  • Abstellen des Fahrzeugs im Parkverbot bis zu 2 Stunden, die Parkscheibe mit eingestellter Ankunftszeit ist zu hinterlegen.
  • Die Karte ist von Montag bis Freitag ungültig auf Kurzzeitparkplätzen von 30 Minuten und weniger.

Wie lange ist die «Parkkarte für Pflegepersonal» gültig?

  • 1 Jahr (Monatsbezüge sind nicht möglich)
  • Es erfolgt keine automatische Erneuerung. Die Bewilligung ist vom Gesuchsteller / von der Gesuchstellerin jeweils neu zu beantragen mit Beilage aller geforderten Dokumente.

Wieviel kostet die «Parkkarte für Pflegepersonal»?

  • CHF 330.- pro Jahr
  • CHF   20.- pro Duplikat

Wo und wie erhalten Sie die «Parkkarte für Pflegepersonal»?

  • Die «Parkkarte für Pflegepersonal» kann schriftlich bei der Parkkartenverwaltung der Stadt Biel, Zentralstrasse 60, 2501 Biel, bestellt werden. 
  • Beizufügen ist eine Kopie des Fahrzeugausweises.
  • Unvollständig eingereichte Gesuche werden nicht bearbeitet.

Bitte beachten Sie:

  • Nach Bearbeitung des Gesuches wird Ihnen eine entsprechende Rechnung zugestellt. Erst nach Eingang der Zahlung wird Ihnen die Parkkarte per Post zugestellt. Dadurch ergibt sich eine Wartezeit bis zum Erhalt der Parkbewilligung von mehreren Tagen.
  • Das Parkieren ist erst mit der Hinterlegung der Parkkarte hinter der Frontscheibe gestattet.
  • Für die Übergangszeit können Sie (je nach Sektor) Tageskarten für die Blaue Zone beziehen.
  • Es erfolgt keine Rückzahlung bei vorzeitiger Rückgabe der Parkkarten.

Link zur Verordnung über das Parkieren (Parkierungsverordnung) (SGR 7.7-1.1)