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Parkkarte für die Erbringung öffentlicher Aufgaben

Sind Sie eine Institution, welche in Biel öffentliche Aufgaben erbringt? Dann hat die Stadt Biel die richtige Parkkarte für Sie.

Parkkarten-Kategorie 2a

Für welche Fahrzeuge kann eine «Parkkarte für die Erbringung öffentlicher Aufgaben» ausgestellt werden?

  • Fahrzeuge von Institutionen mit öffentlichen Aufgaben und Tätigkeitsgebiet Biel, die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf kurzzeitiges Parkieren auf Stadtgebiet angewiesen sind.
  • Die Parkkarte wird auf das jeweilige Behördenfahrzeug ausgestellt.
  • Privatfahrzeuge von Mitarbeitenden der erwähnten Institutionen mit schriftlicher Bestätigung der Institution.
  • Die Belege über eine 3-monatige Spesen/km-Entschädigung sind beizulegen.

Wo können Sie mit der «Parkkarte für die Erbringung öffentlicher Aufgaben» parkieren?

  • Parkieren auf sämtlichen Parkfeldern des Stadtgebietes bis zu zwei Stunden.
  • Abstellen des Fahrzeuges nach den Regeln der Blauen Zone im Parkverbot bis zu einer Stunde.
  • Die Parkscheibe Blaue Zone muss mit eingestellter Ankunftszeit in jedem Fall hinterlegt werden.

Wie lange ist die «Parkkarte für die Erbringung öffentlicher Aufgaben» gültig?

  • mindestens 3 Monate
  • maximal 12 Monate
  • Es erfolgt keine automatische Erneuerung. Die Bewilligung ist vom Gesuchsteller / von der Gesuchstellerin jeweils neu zu beantragen mit Beilage aller geforderten Dokumente.

Wieviel kostet die «Parkkarte für die Erbringung öffentlicher Aufgaben»?

  • CHF 28.00 pro Monat
  • CHF 330.00 für ein Jahr

Wo und wie erhalten Sie die «Parkkarte für die Erbringung öffentlicher Aufgaben»?

  • Die «Parkkarte für die Erbringung öffentlicher Aufgaben» kann durch die Institution am Schalter des Polizeiinspektorates, Werkhofstrasse 8, bestellt werden. Öffnungszeiten: siehe unter «Adresse».
  • Mitzubringen ist jeweils eine Kopie des Fahrzeugausweises.
  • Unvollständig eingereichte Gesuche werden nicht bearbeitet.

Bitte beachten Sie:

  • Nach Bearbeitung des Gesuches wird Ihnen eine entsprechende Rechnung zugestellt. Erst nach Eingang der Zahlung wird Ihnen die Parkkarte per Post zugestellt. Dadurch ergibt sich eine Wartezeit bis zum Erhalt der Parkbewilligung von mehreren Tagen.
  • Das Parkieren ist erst mit der Hinterlegung der Parkkarte hinter der Frontscheibe gestattet.
  • Bei einer Bezugsdauer von 3 Monaten ergeben sich entsprechende Wartezeiten. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Kartenbestellung. Es wird empfohlen, die «Parkkarte für die Erbringung öffentlicher Aufgaben» für 12 zusammenhängende Monate zu beziehen.
  • Es erfolgt keine Rückzahlung bei vorzeitiger Rückgabe der Parkkarten.

Link zur Verordnung über das Parkieren (Parkierungsverordnung) (SGR 7.7-1.1)

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