Navigieren in Biel

Anwohnerparkkarte

Möchten Sie in der Nähe Ihrer Wohnung parkieren? Hier finden Sie alle Informationen zur Anwohnerparkkarte.

Wer kann eine «Anwohnerparkkarte» beziehen?

  • Personen mit Wohnsitz im betreffenden Sektor.
  • Registrierte Wochenaufenthalterinnen und -aufenthalter, die unter der Woche im betreffenden Sektor wohnen.
  • Die Anwohnerparkkarte kann für maximal ein Kontrollschild erworben werden.

Wo können Sie mit der «Anwohnerparkkarte» parkieren? 

  • Unbeschränktes Parkieren ist im betreffenden Sektor, in welchem sich der Wohnsitz des Fahrzeughalters befindet, möglich; auf den Parkfeldern der Blauen Zone und auf den weissen Parkfeldern, welche für das Parkieren mit Anwohnerprivilegierung explizit zugelassen sind. Massgebend sind die Angaben auf den jeweiligen Parkuhren.
  • Die Anwohnenden der Sektoren A, B, C, E, R, S, W und Z, welche höchstens 100 Meter von der Sektorengrenze entfernt wohnen, können eine Parkkarte erwerben, die zum selben Preis auch für den benachbarten Sektor gilt.
  • Siehe untenstehenden Sektorenplan.

Wie lange ist die «Anwohnerparkkarte» gültig?

  • mindestens 6 Monate
  • maximal 12 Monate

Wieviel kostet die «Anwohnerparkkarte»?

  • CHF 168.00 für 6 Monate
  • CHF 330.00 für ein Jahr

Wo und wie erhalten Sie die «Anwohnerparkkarte»?

Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt Biel können die «Anwohnerparkkarte» online bestellen.

Beizufügen ist eine Kopie des Fahrzeugausweises und eine Bestätigung der Immobilienverwaltung, dass keine private Parkmöglichkeit an Ihrem Wohnsitz zur Verfügung steht.

Unvollständig eingereichte Gesuche werden nicht bearbeitet.

Die «Anwohnerparkkarte» kann auch am Schalter des Polizeiinspektorates, Werkhofstrasse 8, bestellt werden. Die geforderten Beilagen sind mitzubringen. Öffnungszeiten: siehe unter «Adresse».

Bitte beachten Sie:

  • Nach Bearbeitung des Gesuches wird Ihnen eine entsprechende Rechnung zugestellt. Erst nach Eingang der Zahlung wird Ihnen die Parkkarte per Post zugestellt. Dadurch ergibt sich eine Wartezeit bis zum Erhalt der Parkbewilligung von mehreren Tagen.
  • Das Parkieren im gewünschten Sektor/Pauschalparkplatz ist erst mit der Hinterlegung der Parkkarte hinter der Frontscheibe gestattet.
  • Für die Übergangszeit können Sie (je nach Sektor) Tageskarten für die Blaue Zone beziehen.
  • Aufgrund der Wartezeiten empfehlen wir Ihnen, die Anwohnerkarte für 12 zusammenhängende Monate zu beziehen.
  • Es erfolgt keine Rückzahlung bei vorzeitiger Rückgabe der Parkkarten.

Link zur Verordnung über das Parkieren (Parkierungsverordnung) (SGR 7.7-1.1)

Sektorenplan

WebGIS