Lufthygiene ist angesichts der damit verbundenen gesundheitlichen Auswirkungen ein Aspekt des Umweltschutzes von zentraler Bedeutung. Sie erfordert die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden. Erfahren Sie auf diesen Seiten, wie sich die Stadt Biel für die Lufthygiene engagiert, und wie auch Sie zu diesen Bemühungen beitragen können.
Im «Aktionsplan Luftreinhaltung der Stadt Biel» (2014) legt die Stadt Biel eine Reihe von Massnahmen zur Verbesserung der Luftqualität und Verringerung der Luftverschmutzung insbesondere durch den motorisierten Strassenverkehr und die Holzfeuerung fest.
Auf kantonaler Ebene ist die Volkswirtschaftsdirektion (beco) in Sachen Luftverschmutzung und Umsetzung des «Massnahmenplans 2000/2015» (2010) zuständig, insbesondere in den Bereichen Strassenverkehr, Wohnen und Landwirtschaft:
Kantonaler Massnahmenplan Luftreinhaltung 2000/2015 (2010)
Auf Bundesebene gibt es Vorschriften zum Schadstoffausstoss von Heizungen, Industrieanlagen, von Motorfahrzeugen und Baumaschinen sowie zur Qualität von Brenn- und Treibstoffen. Damit sollen Mensch und Tier, Pflanzen und Boden vor schädlicher oder störender Luftverschmutzung geschützt werden.
Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen im Bereich Luftreinhaltung sind das Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) und die Luftreinhalteverordnung (LRV), auf kantonaler Ebene das kantonale Gesetz zur Reinhaltung der Luft (LHG) sowie die entsprechende Verordnung. Darin werden Immissionsgrenzwerte festgelegt, die nicht überschritten werden sollen, sowie die Zuständigkeiten für Massnahmen im Bereich Lufthygiene bestimmt:
Allgemeine Informationen
Der Schadstoffausstoss einer bestimmten Quelle wird als «Emission» bezeichnet. Mischen sich die Schadstoffe mit der Luft, können sie mit verschiedenen Substanzen reagieren und sich zu neuen schädlichen Stoffen verändern. Diese werden als Immissionen bezeichnet und können weit entfernt vom ursprünglichen Entstehungsort auftreten.
Die Luftschadstoffkonzentrationen werden fortlaufend an bestimmten Stellen gemessen und im allgemeinen in μg/m3 (Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) angegeben. Die Luftbelastung mit Schadstoffen wird anhand von Immissionsgrenzwerten bewertet, die in der Luftreinhalteverordnung (LRV) festgelegt sind.
Die Überschreitungen dieser Immissionsgrenzwerte hängen stark von den meteorologischen Verhältnissen zum jeweiligen Zeitpunkt (Temperatur, Niederschlag, Anzahl Sonnenstunden, Inversionsschichten) und von der Messstelle ab. Auch werden die mit dem technischen Fortschritt im Bereich Fahrzeugentwicklung erzielten Erfolge zum Teil durch die Verkehrszunahme wieder aufgehoben.
Im Kanton Bern wie in der ganzen Schweiz gehören Stickstoffdioxid (NO2), Ozon (O3) sowie Feinstaub (PM10) zu den wichtigsten Luftschadstoffen; sie entstehen im Strassenverkehr, in der Industrie und im Wohnbereich. Die Immissionsgrenzwerte dieser Schadstoffe werden genau überwacht. Die Jahresmittel der letzten zehn Jahre für Biel sind im «Aktionsplan Luftreinhaltung der Stadt Biel» (2014) ersichtlich.