Navigieren in Biel

Unterstützung von Veranstaltungen

Gestützt auf das Reglement für die Förderung der Kultur (SGR 4.2-1) 1, fördert die Stadt Biel ein vielfältiges kulturelles Angebot in allen Sparten. Zu diesem Zweck unterstützt sie finanziell die Durchführung professioneller kultureller Veranstaltungen auf dem Bieler Stadtgebiet.

Allgemeine Teilnahmebedingungen 

Die Unterstützung kultureller Veranstaltungen für die Durchführung von Einzelveranstaltungen und von Veranstaltungsserien sowie für die halbjährliche und jährliche Programmgestaltung wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt:

  • Die Veranstaltung findet auf dem Bieler Stadtgebiet statt.
  • Die Veranstaltung präsentiert hauptsächlich professionelle Künstlerinnen und Künstler.
  • Die Veranstaltung wird nach professionellen Massstäben konzipiert, geplant, durchgeführt und beworben.
  • Die Veranstaltung zeichnet sich durch die Qualität ihres Programms und ihrer Organisation aus.
  • Gibt es von einem Projekt mehrere Aufführungen, wird von der Stadt Biel nur eine unterstützt.

Nicht unterstützt werden:

  • Projekte, die bereits von einer anderen Instanz der Stadt Biel unterstützt werden
  • Projekte von kulturellen Institutionen, mit denen ein Leistungsvertrag abgeschlossen wurde
  • Auftrags- und Werbeprojekte
  • Karitative Projekte
  • Projekte, die im Rahmen einer Ausbildung oder zum Studienabschluss durchgeführt werden
  • Projekte mit Laienkünstlerinnen und –künstlern oder Auszubildenden (bis Bachelor)
  • Projekte, die durch Institutionen organisiert werden, die über ein bilanziertes Vermögen von über CHF 20'000.- verfügen

Gesuchseinreichung

Um ihr Dossier einzureichen, müssen die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller das Online-Formular 2 nutzen.

1.    Zusammensetzung des Dossiers

Das Dossier enthält Basisinformationen sowie beigefügte Dokumente.

Folgende Basisinformationen muss das Gesuchsdossier unbedingt enthalten:

  • Kontaktdaten der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller
  • Bankverbindung
  • Allgemeine Projektinformationen: Titel, Datumsangaben, Name der Hauptteilnehmerinnen und Hauptteilnehmer, Projektbeschrieb (maximal 1000 Anschläge)

Folgende Dokumente müssen dem Gesuchsdossier unbedingt beigefügt werden:

  • Ein Dokument zur Darstellung der Projektidee (eine PDF-Datei mit max. 15 A4-Seiten). Dieses Dokument muss mindestens einen detaillierten Projektbeschrieb sowie Angaben zur Planung und Verbreitungs- oder Kommunikationsstrategie enthalten.
  • Lebensläufe der Hauptteilnehmerinnen und Hauptteilnehmer (ein einziges Dokument als PDF).
  • Ein Budget und ein detaillierter Finanzplan.
  • Der letzte Jahresabschluss mit Bilanz und Erfolgsrechnung, gilt nur für juristische Personen (Vereine, Stiftungen, Gesellschaften).
  • Dem Gesuchsdossier können bei Bedarf auch noch weitere Dokumente beigefügt werden. 

2.    Fristen für die Einreichung des Gesuchsdossiers

Die Gesuche um Unterstützung von Einzelveranstaltungen werden jederzeit bearbeitet, müssen aber spätestens 30 Tage vor dem Anlass eingereicht werden.

Die Gesuche um Unterstützung von Veranstaltungsreihen und der jährlichen oder halbjährlichen Programmgestaltung werden zweimal pro Jahr bearbeitet. Für die Einreichung dieser Unterstützungsgesuche gelten folgende Fristen: 30. März (bis 23.59 Uhr) und 30. September (bis 23.59 Uhr).

3.    Bearbeitung der Gesuche 

Dossiers, die vollständig sind und die allgemeinen Teilnahmebedingungen erfüllen, werden durch die Dienststelle für Kultur evaluiert. Ihrem Vorschlag folgend, werden allfällige Unterstützungsbeiträge ausgerichtet.

Dossiers, die unvollständig sind oder nicht die allgemeinen Teilnahmebedingungen erfüllen, werden für die Ausrichtung einer Unterstützung nicht berücksichtigt.

Dem Vorschlag der Dienststelle für Kultur folgend, gewährt die Direktion Bildung, Kultur und Sport im Rahmen der verfügbaren Mittel finanzielle Unterstützung für ausgewählte Projekte.

4.    Prioritäten für die Ausrichtung von Unterstützungsbeiträgen

Je nach Umfang der eingegangenen Dossiers setzt die Dienststelle für Kultur folgende Prioritäten:

  • Veranstaltungen, die in Bezug auf das vorhandene Kulturangebot und insbesondere auf jenes der kulturellen Institutionen mit einem Leistungsvertrag die Angebotsvielfalt (hinsichtlich der künstlerischen Sparten, Formate und vorgesehenen Künstlerinnen und Künstler) fördern und sich an ein vielfältiges Zielpublikum richten.
  • Veranstaltungen zur Förderung der Kunstschaffenden, die in Biel ihren Wohnsitz haben oder arbeiten.
  • Veranstaltungen, die potentiell beim Bieler Publikum auf grosses Interesse stossen werden.
  • Projekte, die ohne die Unterstützung der Stadt Biel nicht durchgeführt werden könnten.
  • Projekte, die sich nachweislich in Bezug auf das Programm, das Format und das Zielpublikum noch weiterentwickeln lassen.

In Ausnahmefällen kann die Stadt Biel eine Veranstaltung in einer angrenzenden Gemeinde unterstützen. Dies setzt allerdings eine finanzielle Unterstützung durch besagte Gemeinde voraus.

5.    Mitteilung der Entscheide

Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller werden von der Dienststelle für Kultur schriftlich benachrichtigt.

Die Entscheide werden ohne genaue Angabe der Gründe mitgeteilt. Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller können eine schriftliche Begründung des Entscheids verlangen.

6.    Pflichten der Unterstützungsempfänger

Die Ausrichtung einer Unterstützung ist mit folgenden Pflichten verbunden:

  • Die Unterstützungsempfänger müssen das Projekt so durchführen, wie es im Gesuchsdossier beschrieben wird. Falls am Projekt signifikante Änderungen vorgenommen werden, müssen die Unterstützungsempfängerinnen und -empfänger die Dienststelle für Kultur informieren.
  • Die Unterstützung durch die Stadt Biel muss in der Projektmitteilung korrekt angegeben werden (siehe Anleitung zur Verwendung des Logos der Stadt 3).
  • Die Unterstützungsempfängerinnen und -empfänger müssen dafür sorgen, dass ihre Veranstaltung in den Kulturagenden Biels und der Region publiziert werden (bienne2go.ch 4, culturoscope.ch 5).
  • Nach der Durchführung des Projekts müssen die Unterstützungsempfängerinnen und -empfänger der Dienststelle für Kultur einen Bericht vorlegen.

Falls die Unterstützungsempfängerinnen und -empfänger ihren Pflichten ohne entschuldbaren Grund nicht nachkommen, kann die Stadt Biel ihren Unterstützungsbeitrag anteilsmässig kürzen oder bereits bezahlte Beträge zurückverlangen.

7.    Entlohnung von Künstlern 

Die Stadt Biel erwartet von den geförderten Organisationen eine angemessene Bezahlung der Künstler. Es ist daher erforderlich, die Empfehlungen der folgenden Berufsgenossenschaften zu beachten:

8.    Unterstützungszahlungen

Der gewährte Unterstützungsbetrag für Einzelveranstaltungen wird nach Validierung des Entscheids von der Direktion Bildung, Kultur und Sport bezahlt.

Sie bezahlt 75% des Unterstützungsbetrags für Veranstaltungsreihen und die jährliche oder halbjährliche Programmgestaltung werden nach Validierung des Entscheids und 25% nach Eingang des Abschlussberichts.

9.    Anmerkung zum Professionalitätsbegriff

Mit der Unterstützung kultureller Veranstaltungen soll die Verbreitung des künstlerischen Schaffens gefördert werden. Als «professionell» wird jede Person angesehen, die je nach künstlerischer Sparte mindestens zwei der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Ausbildung: Sie verfügt über einen anerkannten Hochschul- oder Berufsabschluss in ihrer Sparte.
  • Erfahrung: Sie verfügt in ihrer Sparte über eine langjährige Berufserfahrung. Sie übt also eine regelmässige Erwerbstätigkeit bei professionellen Kulturinstitutionen und in anerkannten Netzwerken aus.
  • Berufsfeld: Ihre Professionalität wird durch qualifizierte Personen oder Institutionen ihrer Sparte anerkannt.

Im Übrigen kann die Professionalität der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller auch anhand der Qualität der verschiedenen Elemente des eingereichten Dossiers sowie anhand der Qualität der Organisation der Veranstaltung beurteilt werden.

10.    Anmerkung zur finanziellen Beteiligung Dritter 

Mit der von der Stadt Biel gewährten Unterstützung wird nur ein Teil der Projektfinanzierung übernommen.

Die beim Kanton Bern, bei anderen Organisationen des öffentlichen Rechts oder Dritten unternommenen Schritte, zusätzliche finanzielle Mittel zu erlangen sowie die Fähigkeit Eigenkapital zu generieren, bilden Teil der Beurteilung der Professionalität der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller.

Siehe Informationen vom Amt für Kultur des Kantons Bern zu der geleisteten Unterstützung 14.

11.    Anmerkung zum Vermögen der gesuchstellenden Organisationen

Gestützt auf ihr Reglement für die Förderung der Kultur richtet die Stadt Biel finanzielle Beiträge in erster Linie für kulturelle Projekte aus, die ohne diese Unterstützung nicht durchgeführt werden könnten.

Aus diesem Grund gewährt die Stadt Biel keine Unterstützung für Veranstaltungen, die von Institutionen organisiert werden, die über ein bilanziertes Vermögen von über CHF 20'000.- verfügen.

Dagegen kann die Stadt Biel solche Organisationen bei der Durchführung eines Projektes unterstützen, wenn dafür ein beachtlicher Teil ihres Vermögens verwendet wird.

12.    Weitere von der Stadt Biel gewährte Unterstützungsbeiträge

Die Stadt Biel unterstützt auch folgende kulturelle Aktivitäten:

  1. Reglement für die Förderung der Kultur (SGR 4.2-1) – https://biel-bienne.tlex.ch/app/de/texts_of_law/4.2-1
  2. Online-Formular – https://fpbielkulturstadtprd.zetcom.com/MpWeb-fpBielKulturStadtPrd/v/public?module=Project&form=ProWebHTMLFrm&l=de
  3. Verwendung des Logos der Stadt – https://www.biel-bienne.ch/de/logo-der-stadt-biel.html/934
  4. bienne2go.ch – https://www.bienne2go.ch/de/Z13268/veranstaltung-ankuendigen
  5. culturoscope.ch – https://culturoscope.ch/agenda
  6. Sonart - Schweizer Musik Syndikat – https://www.sonart.swiss/de/services/infos/honorarrichtlinien/
  7. Schweizerischer Musikerverband – https://smv.ch/fr/tarifrechner/
  8. Visarte - Berufsverband visuelle Kunst – https://visarte.ch/de/dienstleistungen/kuenstlerhonorare/
  9. T. - Theaterschaffende Schweiz – https://www.tpoint.ch/cachets-et-salaires-indicatifs
  10. Danse Suisse - Berufsverband der Schweizer Tanzschaffenden – https://www.dansesuisse.ch/de/tools/richtgagen
  11. Autorinnen und Autoren der Schweiz – https://www.a-d-s.ch/bon-a-savoir/recommandation-d-honoraires/
  12. SSA - Société suisse des auteurs – https://ssa.ch/fr/documents/
  13. Schweizer Syndikat Film und Video – https://www.ssfv.ch/de/arbeiten-im-film/richtloehne-im-wochenengagement
  14. Informationen vom Amt für Kultur des Kantons Bern zu der geleisteten Unterstützung – http://www.erz.be.ch/erz/de/index/kultur/kulturfoerderung.html
  15. Förderung des Kulturschaffens – https://www.biel-bienne.ch/de/kunstschaffen.html/455
  16. Unterstützung der kulturellen Institutionen von regionaler und lokaler Bedeutung – https://www.biel-bienne.ch/de/leistungsvertraege.html/459
  17. 032 326 14 04 – tel:+41323261404
  18. E-Mail – mailto:kultur.culture@biel-bienne.ch
  19. Anfahrt / Karte zeigen – https://www.google.com/maps/place/Zentralstrasse+60,+2501+Biel,+Switzerland
  20. Instagram – https://www.instagram.com/cultureinbiel/
  21. Facebook – https://www.facebook.com/cultureinbiel