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Initiativen, Referenden, Petitionen

Initiativen, Referenden und Petitionen sind Instrumente für die politische Mitwirkung. Die Stimmberechtigten der Stadt Biel haben das Recht, städtische Initiativen, Referenden und Petitionen zu unterzeichnen und einzureichen.

Fakultatives Referendum

Gegen bestimmte Beschlüsse des Stadtrats kann das fakultative Referendum ergriffen werden. Damit ein fakultatives Referendum zustande kommt, muss das Begehren innert 60 Tagen seit der ersten Veröffentlichung des Beschlusses im amtlichen Anzeiger für Biel und Leubringen von mindestens 5 Prozent der Stimmberechtigten unterzeichnet werden (das entspricht 2019 rund 1'520 Unterschriften). Dem fakultativen Referendum unterliegen folgende Beschlüsse:

  • jede Ausgabe zwischen 3 und 5 Millionen Franken;
  • Änderung bestimmter Reglemente (nach Art. 14 Abs. 1 der Stadtordnung (SGR 1.0-1))

Initiative

Mit einer Initiative können der Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Reglementen oder Beschlüssen verlangt werden, die in der Zuständigkeit der Stimmberechtigten oder des Stadtrats liegen. Damit eine Initiative zustande kommt, muss das Begehren innert 6 Monaten nach der Prüfung der formellen Anforderungen durch die Stadtkanzlei von mindestens einem Fünfzehntel der Stimmberechtigten unterzeichnet werden (das entspricht 2019 rund 2'010 Unterschriften).

Petition

Eine Petition kann jederzeit bei der Stadtkanzlei eingereicht werden. Sie wird dem Gemeinderat unterbreitet, der dazu Stellung nimmt und die Petition beantwortet. Über Petitionen wird nicht abgestimmt.

Stimmbeteiligung

Die Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen sowie am politischen Leben im Allgemeinen ist ein Reichtum unserer Demokratie. In Biel bleibt jedoch die Stimm- und Wahlbeteiligung im Vergleich mit dem kantonalen und eidgenössischen Durchschnitt tief. Um diese Situation zu analysieren, beauftragte der Gemeinderat 2014 einen Absolventen des Hochschulinstituts für öffentliche Verwaltung in Lausanne (HöV) mit der Durchführung einer Studie. 

Studie über die Wahl- und Stimmbeteiligung in Biel (Kurzfassung) [pdf, 732 KB]

Nach dieser Studie wurden verschiedene Massnahmen ergriffen, um die Stimm- und Wahlbeteiligung zu fördern:

  • Die Bereitstellung zusätzlicher Briefkästen für eine kostenlose briefliche Stimmabgabe Zusätzliche Briefkästen für die kostenlose briefliche Stimmabgabe
  • Eine leserfreundlichere Redaktion der Botschaften bei Gemeindeabstimmungen
  • Der Versand der Broschüre Easyvote an alle Bielerinnen und Bieler zwischen 18 und 20 Jahren vor jeder kantonalen oder eidgenössischen Abstimmung 
  • Die Zurverfügungstellung von Unterrichtsmaterialien für die Schulen 

 Informationen über das politische Leben