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Patientenverfügung

Niemand kann ausschliessen, aus gesundheitlichen Gründen irgend einmal nicht mehr urteilsfähig zu sein. Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie, wie Sie in einem solchen Fall medizinisch behandelt und betreut werden sollen.

Es gibt viele Gründe, warum jemand nicht mehr urteilsfähig ist – etwa wegen Demenz oder anderen Gebrechen. Mit einer Patientenverfügung sorgen Sie vor. Sie bestimmen zum Beispiel, welche lebenserhaltenden Massnahmen Sie möchten und welche Sie ablehnen.

Eine Patientenverfügung kommt nur zur Anwendung, wenn Sie Ihrem Willen nicht mehr selber Ausdruck geben können oder urteilsunfähig sind. Die Patientenverfügung muss nicht hinterlegt werden. Sie sollte aber für den «Fall der Fälle» für die Angehörigen rasch auffindbar sein.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Website von Pro Senectute.