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Parkplätze für Gehbehinderte

In der Stadt Biel können rund 60 Parkplätze für Gehbehinderte angeboten werden. Sie befinden sich zu einem grossen Teil im Stadtzentrum und in unmittelbarer Nähe von Ärzten und Praxen. Die erlaubte Parkzeit beträgt maximal drei Stunden.

Im Rahmen der neuen Parkraumpolitik der Bieler Behörden wurden die Parkierungsanlagen Bahnhof, Kongresshaus und Altstadt erstellt. Dank dieser konzentrierten Parkierungsanlagen war es möglich, die Zahl der oberirdischen Parkplätze zu verringern und somit den öffentlichen Raum im Stadtzentrum attraktiver zu gestalten. Für Gehbehinderte können rund 60 Parkplätze angeboten werden. Diese sind durch ihre gelbe Markierung, sowie teilweise durch das Schild «Behinderte-Rollstuhl» leicht zu erkennen.

Bei der Standortbestimmung der Parkplätze für Gehbehinderte wurde auf die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer Rücksicht genommen. Diese Parkplätze befinden sich zu einem grossen Teil im Stadtzentrum und in unmittelbarer Nähe von Ärzten und Praxen.

Neue Regelung für berechtigte Nutzerinnen und Nutzer von Parkplätzen für Gehbehinderte

Der grösste Teil der Gehbehindertenparkplätze ist in der Nutzungsdauer eingeschränkt. Die erlaubte Parkzeit auf den gekennzeichneten Behinderten-Parkplätzen beträgt maximal 3 Stunden. Um diese Parkzeitbeschränkung kontrollieren zu können, muss durch die Nutzerin oder den Nutzer die Parkscheibe neben dem Behindertenausweis gut sichtbar hinter der Frontscheibe hinterlegt werden. Die Parkscheibe ist auf den nachfolgenden Strich der Ankunftszeit einzustellen.

Zuwiderhandlungen werden nach Ordnungsbussenverfahren geahndet. Die vor Ort angebrachte Signalisation ist massgebend. Grundlage für diese Massnahme bilden die Richtlinien des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes des Kantons Bern SVSA (siehe Downloads unten).

Nachstehend finden Sie weiter die Liste mit allen Gehbehindertenparkplätze in Biel.