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Parkkarte für Firmen

Benötigen Sie für Ihre Firma Parkkarten? Die Stadt Biel hat das passende Angebot.

Parkkarten-Kategorie 2

Wer kann eine «Parkkarte für Firmen» beziehen?

  • Firmenfahrzeuge von Firmen, die im betreffenden Sektor ihren Standort haben.
  • Mitarbeitende von Firmen mit Standort im betreffenden Sektor, die ihr Fahrzeug für ihre Tätigkeit bei der Firma benötigen und kumulativ dafür eine Kilometerentschädigung von der Firma erhalten.
  • Mitarbeitende, die in Firmen mit Standort im betreffenden Sektor im Schichtbetrieb arbeiten und auf Grund ihrer Arbeitszeiten objektiv nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommen oder von der Arbeit nach Hause gehen können, und wenn keine alternativen Parkierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
  • Die Geschäftsparkkarte kann für maximal zwei Kontrollschilder erworben werden.

Wo können Sie mit der «Parkkarte für Firmen» parkieren?

  • Unbeschränktes Parkieren im betreffenden Sektor, in welchem sich der Standort der Firma befindet, auf Parkfeldern der Blauen Zone und auf weissen Parkfeldern, die für das Parkieren mit Anwohnerprivilegierung zugelassen sind.
  • Firmen mit Standort in den Sektoren A, B, C, E, R, S, W und Z, deren Firmenstandort höchstens 100 Meter von der Sektorengrenze entfernt gelegen ist, können eine Parkkarte erwerben, die zum selben Preis auch für den benachbarten Sektor gilt.
  • Siehe untenstehenden Sektorenplan.

Wie lange ist die «Parkkarte für Firmen» gültig?

  • Mindestens 3 Monate
  • Maximal 12 Monate
  • Es erfolgt keine automatische Erneuerung. Die Bewilligung ist vom Gesuchsteller / von der Gesuchstellerin jeweils neu zu beantragen mit Beilage aller geforderten Dokumente.

Wieviel kostet die «Parkkarte für Firmen»?

  • CHF 44.- pro Monat
  • CHF 528.- für ein Jahr

Wo und wie erhalten Sie die «Parkkarte für Firmen»?

  • Die «Parkkarte für Firmen» können Sie am Schalter des Polizeiinspektorates, Werkhofstrasse 8, bestellen. Öffnungszeiten: siehe unter «Adresse».
  • Jedem Gesuch, das für einen Mitarbeitenden eingereicht wird, muss eine Bestätigung über eine dreimonatige Kilometerentschädigung beigelegt werden.
  • Mitzubringen ist eine Kopie des Fahrzeugausweises.
  • Unvollständig eingereichte Gesuche werden nicht bearbeitet.

Bitte beachten Sie:

  • Nach Bearbeitung des Gesuches wird Ihnen eine entsprechende Rechnung zugestellt. Erst nach Eingang der Zahlung wird Ihnen die Parkkarte per Post zugestellt. Dadurch ergibt sich eine Wartezeit bis zum Erhalt der Parkbewilligung von mehreren Tagen.
  • Das Parkieren im gewünschten Sektor/Pauschalparkplatz ist erst mit der Hinterlegung der Parkkarte hinter der Frontscheibe gestattet.
  • Für die Übergangszeit können Sie (je nach Sektor) Tageskarten für die Blaue Zone beziehen. ACHTUNG: im Zentrumssektor sind nur noch wenige Parkfelder Blaue Zone vorhanden.
  • Wegen der Wartezeiten empfehlen wir Ihnen, die Geschäftskarte für 12 zusammenhängende Monate zu beziehen.
  • Es erfolgt keine Rückzahlung bei vorzeitiger Rückgabe der Parkkarten.

Gesuch um Abgabe einer Parkerleichterungskarte [pdf, 27 KB]

Link zur Verordnung über das Parkieren (Parkierungsverordnung) (SGR 7.7-1.1)

Sektorenplan

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