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Parkkarte für Fahrgemeinschaften

Möchten Sie ein Fahrzeug mit anderen Lenkern teilen und haben daher eine Fahrgemeinschaft gebildet? Damit es auch mit dem Parkieren klappt, bietet die Stadt Biel für Fahrgemeinschaften eine spezielle Parkkarte an.

Parkkarten-Kategorie 1a

Für welche Fahrzeuge kann eine «Parkkarte für Fahrgemeinschaften» ausgestellt werden?

  • Fahrzeuge, die von mehreren Lenkern genutzt werden, welche nicht im selben Sektor Wohnsitz haben, oder als Wochenaufenthalter registriert sind. Pro Share-Team darf nur für ein Fahrzeug eine Parkkarte der Kategorie 1a ausgestellt werden.

Wo können Sie mit der «Parkkarte für Fahrgemeinschaften» parkieren?

  • Unbeschränktes Parkieren ist im betreffenden Sektor, in welchem sich Ihr Wohnsitz befindet, möglich; auf den Parkfeldern der Blauen Zone und auf den weissen Parkfeldern, die für das Parkieren mit Anwohnerprivilegierung zugelassen sind.
  • Die Anwohnenden der Sektoren A, B, C, E, R, S, W und Z, welche höchstens 100 Meter von der Sektorengrenze entfernt wohnen, können eine Parkkarte erwerben, die zum selben Preis auch für den benachbarten Sektor gilt.
  • Siehe untenstehenden Sektorenplan.

Wie lange ist die «Parkkarte für Fahrgemeinschaften» gültig?

  • Mindestens 6 Monate (keine automatische Erneuerung der Karte!)
  • Maximal 12 Monate
  • Es erfolgt keine automatische Erneuerung. Die Bewilligung ist vom Gesuchsteller / von der Gesuchstellerin jeweils neu zu beantragen mit Beilage aller geforderten Dokumente.

Wieviel kostet die «Parkkarte für Fahrgemeinschaften»?

  • CHF 33.- pro Monat
  • CHF 396.- für ein Jahr

Wo und wie erhalten Sie die «Parkkarte für Fahrgemeinschaften»?

  • Die «Parkkarte für Fahrgemeinschaften» können Sie am Schalter des Polizeiinspektorates, Werkhofstrasse 8, bestellen. Öffnungszeiten: siehe unter «Adresse».
  • Mitzubringen ist jeweils eine Kopie des Fahrzeugausweises und der Versicherungsnachweis sämtlicher Lenkerinnen / Lenker.
  • Unvollständig eingereichte Gesuche werden nicht bearbeitet..

Bitte beachten Sie:

  • Nach Bearbeitung des Gesuches wird Ihnen eine entsprechende Rechnung zugestellt. Erst nach Eingang der Zahlung wird Ihnen die Parkkarte per Post zugestellt. Dadurch ergibt sich eine Wartezeit bis zum Erhalt der Parkbewilligung von mehreren Tagen.
  • Das Parkieren im gewünschten Sektor/Pauschalparkplatz ist erst mit der Hinterlegung der Parkkarte hinter der Frontscheibe gestattet.
  • Für die Übergangszeit können Sie (je nach Sektor) Tageskarten für die Blaue Zone beziehen.
  • Wegen der Wartezeiten empfehlen wir Ihnen, die «Parkkarte für Fahrgemeinschaften» für 12 zusammenhängende Monate zu beziehen.
  • Es erfolgt keine Rückzahlung bei vorzeitiger Rückgabe der Parkkarten.

Link zur Verordnung über das Parkieren (Parkierungsverordnung) (SGR 7.7-1.1)

Sektorenplan

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