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Ordentliche Einbürgerung: Voraussetzungen und Verfahren

Ausländerinnen und Ausländer können mit der ordentlichen Einbürgerung das Schweizer Bürgerrecht erwerben. Hier finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen, den Verfahrensschritten und den Kosten des Einbürgerungsverfahrens.

Durch die Einbürgerung werden Sie Bürgerin oder Bürger der Gemeinde Biel, des Kantons Bern und der Schweiz.

Ausländische Ehepartnerinnen/Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern haben das Recht auf eine erleichterte Einbürgerung. Machen Sie den Self-Check Einbürgerung, um zu erfahren, ob Sie die wichtigsten Kriterien für eine erleichterte Einbürgerung erfüllen. 

Rechtliche Voraussetzungen

Sie können ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung in der Stadt Biel stellen, wenn Sie die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Diese finden Sie auf der Seite Rechtliche Grundlagen des Kantons Bern über das Einbürgerungsverfahren.

Voraussetzungen in Bezug auf die Wohnsitzdauer

  • Sie verfügen über eine Niederlassungsbewilligung C.
  • Sie wohnen seit insgesamt 10 Jahren in der Schweiz (davon 3 Jahre in den letzten 5 Jahren vor der Einreichung des Gesuchs).
    • Die Jahre zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt, mindestens 6 Jahre sind erforderlich.
    • Die Jahre mit einer F-Bewilligung zählen zur Hälfte.
    • Die Jahre mit einer N- oder L-Bewilligung können nicht an die Aufenthaltsdauer angerechnet werden.
  • Sie haben vor Einreichung des Einbürgerungsgesuchs mindestens 2 Jahre ununterbrochen Wohnsitz in der Stadt Biel (Aufenthaltsgemeinde).
  • Kinder, die in das Einbürgerungsverfahren der Eltern mit einbezogen werden, können weniger als 10 Jahre in der Schweiz gewohnt haben.

Weitere Voraussetzungen

Ein Gesuch stellen kann, wer

  • in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist
  • mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist
  • am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilnimmt
  • die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet und die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet
  • deutscher oder französischer Muttersprache ist oder einen Sprachnachweis in Deutsch oder Französisch auf dem Sprachniveau B1 mündlich und A2 schriftlich oder einen entsprechenden Nachweis gemäss fide erbringt (Beachten Sie: Minderjährige Kinder, die selbstständig ein Gesuch einreichen, müssen den Sprachnachweis auch erbringen.)
    • während mindestens 5 Jahren eine deutsch- oder französischsprachige Schule/Ausbildung besucht hat oder
    • einen Ausbildungsabschluss auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in einer der beiden Sprachen vorweisen kann
  • einen Einbürgerungstest bestanden hat
  • keine Sozialhilfe bezieht oder bezogene Leistungen vollumfänglich zurückbezahlt hat
  • keine Steuerschulden hat (Steuerregisterauszug aller Wohnorte der letzten fünf Jahre)
  • über keinen Eintrag im Strafregister verfügt
  • über keine hängigen Betreibungen verfügt
  • die Werte der Bundesverfassung respektiert.

Informationen und besondere Regelungen zu den Voraussetzungen finden Sie im Merkblatt für das Einbürgerungsverfahren [pdf, 36 KB]

Einbürgerungsgesuch einreichen

Schicken Sie das Einbürgerungsgesuch mit dem offiziellen Einbürgerungsformular und allen erforderlichen Unterlagen per Post an die

Dienststelle Einwohner- und Spezialdienste
Fachbereich Einbürgerungen
Neuengasse 28
2502 Biel

oder geben Sie es am Schalter dieser Dienststelle ab.

Die Einbürgerungsformulare können Sie mit folgendem Bestellschein beziehen:
Bestellschein für Formulare zum Einbürgerungsverfahren [pdf, 151 KB]

Nachdem Sie Ihr vollständiges Einbürgerungsgesuch eingereicht haben, werden Sie vom Fachbereich Einbürgerung der Stadt Biel zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. An diesem Gespräch werden Sie über die weiteren Verfahrensschritte orientiert.

Kosten des Einbürgerungsverfahrens

Es fallen Gebühren der Gemeinde Biel, des Kantons Bern und des Bundes an. Diese Gebühren gelten ab 01.01.2020, Änderungen vorbehalten. Bitte beachten Sie, dass die Gebühren auch bei einer Ablehnung Ihres Gesuchs in Rechnung gestellt werden.

Einzelpersonen ab 18 Jahren

  • Gemeinde CHF 1400.– (allein) / CHF 1600.– (mit Kind/ern)
  • Kanton CHF 1150.–
  • Bund CHF 100.–

Ehepaar mit oder ohne Kinder

  • Gemeinde CHF 1800.–
  • Kanton CHF 1725.–
  • Bund CHF 150.–

Einzelperson zwischen 9 und 17 Jahren (bei Gesuchstellung)

  • Gemeinde CHF 450.–
  • Kanton CHF 575.–
  • Bund CHF 50.–

Wichtig: Massgebend ist die Vollständigkeit des eingereichten Gesuchs vor dem 18. Geburtstag.

Merkblätter und Informationen der Stadt Biel zum Einbürgerungsverfahren:

Weitere Informationen zum Einbürgerungsverfahren: