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Notfallparkkarte

Für Mitarbeitende von Firmen mit Notfalldienstaufgaben sowie für Ärztinnen und Ärzte hat die Stadt Biel eine Notfallparkkarte im Angebot. Diese berechtigt zum Abstellen des Fahrzeugs im Notfalleinsatz auf sämtlichen Parkfeldern sowie im Parkverbot auf Stadtgebiet.

Für Handwerkende von Firmen mit Notfalldienstaufgaben sowie für Ärzteschaft - Parkkarten-Kategorie 3

Wer kann eine «Notfallparkkarte» beziehen?

  • Firmen mit Notfalldienstaufgaben und Firmensitz in der Region Biel.
  • Ärzte und Ärztinnen mit Praxis in der Stadt Biel, welche Pikettdienst leisten.

Wo können Sie mit der «Notfallparkkarte» parkieren?

  • Abstellen des Fahrzeugs im Notfalleinsatz auf sämtlichen Parkfeldern sowie im Parkverbot auf Gemeindegebiet der Stadt.
  • Die Fussgängerzonen dürfen in Notfällen befahren werden.
  • Die Karte ist ungültig am Firmen- oder Praxisstandort bei Abstellen des Fahrzeugs länger als 2 Stunden.
  • Die Karte ist von Montag bis Freitag ungültig auf Kurzzeitparkplätzen von 30 Minuten und weniger.

Wie lange ist die «Notfallparkkarte» gültig?

  • 12 Monate
  • Es erfolgt keine automatische Erneuerung. Die Bewilligung ist vom Gesuchsteller / von der Gesuchstellerin jeweils neu zu beantragen mit Beilage aller geforderten Dokumente.

Wieviel kostet die «Notfallparkkarte»?

  • Ausstellungsgebühr von CHF 60.- pro Parkkarte

Wo und wie erhalten Sie die «Notfallparkkarte» Handwerker?

  • Die «Notfallparkkarte» für Handwerker kann schriftlich bei der Parkkartenverwaltung der Stadt Biel, Zentralstrasse 60, 2501 Biel, bestellt werden.
  • Beizufügen ist eine Kopie des Fahrzeugausweises.
  • Unvollständig eingereichte Gesuche werden nicht bearbeitet.

Bitte beachten Sie:

  • Nach Bearbeitung des Gesuches wird Ihnen eine entsprechende Rechnung zugestellt. Erst nach Eingang der Zahlung wird Ihnen die Parkkarte per Post zugestellt. Dadurch ergibt sich eine Wartezeit bis zum Erhalt der Parkbewilligung von mehreren Tagen.
  • Das Parkieren ist erst mit der Hinterlegung der Parkkarte hinter der Frontscheibe gestattet.
  • Für die Übergangszeit können Sie (je nach Sektor) Tageskarten für die Blaue Zone beziehen.

Wo und wie erhalten Sie die «Notfallparkkarte» Ärztinnen und Ärzte?

  • Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Leitstelle Notfallpikett.

Link zur Verordnung über das Parkieren (Parkierungsverordnung) (SGR 7.7-1.1)