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Worüber wird am 9. Februar 2020 in Biel abgestimmt?

Stimmen Sie der Einführung der Betreuungsgutscheine und der Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung im Bereich «Wildermethmatte» zu?

Une personne, dont on ne voit que la main, glisse un bulletin de vote dans une urne

Am 9. Februar 2020 werden die Bieler Stimmberechtigten an die Urne gerufen zur Stimmabgabe über folgende Vorlagen:

Städtische Vorlagen

Einführung der Betreuungsgutscheine / Wiederkehrende Ausgabe

Abstimmungsfrage: 

«Wollen Sie die wiederkehrende Ausgabe in der Höhe von CHF 2'300'000 pro Betriebsjahr für den Selbstbehalt der Stadt für die Finanzierung der Betreuungsgutscheine gemäss Botschaft des Stadtrates vom 18. Dezember 2019 genehmigen?»

Worüber wird abgestimmt?

Die familienergänzende Kinderbetreuung ist im Kanton Bern eine gemeinsame Aufgabe von Kanton und Gemeinden. Der Kanton führt ein neues System zur Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung ein.

Die Kosten für die Finanzierung der Kinderbetreuung werden einerseits von den Eltern und andererseits vom Kanton und von der Stadt getragen. Der sogenannte Selbstbehalt der Stadt beträgt 20% der Kosten. Die jährlich zu erwartenden Kosten für die Finanzierung des Selbstbehalts betragen CHF 2'300'000.–. 

Der Stadtrat hat der Vorlage mit 51 gegen 1 Stimme bei 1 Enthaltung grossmehrheitlich zugestimmt. Er empfiehlt Ihnen, die wiederkehrende Ausgabe für den Selbstbehalt der Stadt für die Finanzierung der Betreuungsgutscheine aus folgenden Gründen anzunehmen:

  • Gleichbehandlung der Erziehungsberechtigten.
  • Es gibt keine Warteliste mehr: Alle Familien, die Anrecht auf eine Unterstützung bei der Kinderbetreuung haben, können künftig Betreuungsgutscheine erhalten.
  • Die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit wird gefördert.
  • Die soziale Integration wird gestärkt.
  • Biel ist ein attraktiver Ort für Familien, Erwerbstätige und Arbeitgeber.
  • Die Subventionen vom Kanton können nur durch die Einführung der Betreuungsgutscheine sichergestellt werden.

Sie finden mehr Informationen zur Vorlage auf der Seite «Nächste Abstimmungen». 1

Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung im Bereich «Wildermethmatte»

Abstimmungsfrage:

«Wollen Sie die Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung im Bereich «Wildermethmatte» gemäss Botschaft des Stadtrates vom 19. Dezember 2019 annehmen?»

Worüber wird abgestimmt?

Der Bereich «Wildermethmatte» verfügt über Potenzial zur Umgestaltung. Die Planungsabsichten können wie folgt zusammengefasst werden:

  • Die Funktion der Wildermethmatte als grosszügiger und offener öffentlicher Park, als Erholungszone, Verbindungs- und Begegnungsraum sowie als klimaregulierendes Element stärken.
  • Die Realisierung einer dichten, städtebaulich und architektonisch hochwertigen Überbauung im Norden des G.-F.-Heilmann-Platzes ermöglichen, mit einem markanten achtgeschossigen Kopfgebäude am Eingang zur Innenstadt.
  • Die nördliche Front der Wildermethmatte verbessern, indem man die Möglichkeit bietet, zwischen der Juravorstadt und der kleinen Schüss ein Gebäude zu erstellen.

Der Stadtrat hat der Teiländerung mit 34 gegen 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt

Argumente

Dafür

Die Mehrheit des Stadtrates empfiehlt, aus folgenden Gründen JA zu stimmen:

  • Die Planung ermöglicht es, die Funktion der Wildermethmatte als grosszügiger und offener öffentlicher Park als Erholungszone, Verbindungs­- und Begegnungsraum sowie als begrüntes klimaregulierendes Element zwischen der A.­-Göuffi­- und der Bubenbergstrasse zu stärken.
  • Sie fördert die Realisierung von städtebaulich hochwertigen Überbauungen rund um die Wildermethmatte, welche die städtische Struktur klären und mit einem höheren Gebäude den östlichen Eingang zum Stadtzentrum markieren.
  • Durch die Planung können das Baufeld an der Bubenbergstrasse neu geordnet und ein Uferweg entlang der kleinen Schüss erstellt werden.

Dagegen

Eine Minderheit des Stadtrates empfiehlt, aus folgenden Gründen NEIN zu stimmen:

  • Die neuen Baulinien führen zu Problemen mit der Verkehrsführung, welche mit der neuen Bauordnung nicht geregelt sind. Ebenso sollen weitere 60 Oberflächenparkplätze aufgehoben werden.
  • Die heutigen Bebauungsmöglichkeiten mit vier Geschossen um den Heilmann-Platz sind in sich harmonischer und passen besser ins Ortsbild als ein achtgeschossiges Gebäude, das die Sicht auf die Altstadt verbaut.
  • Die Anpassungen zur Aufwertung der Wildermethmatte als städtisches Naherholungsgebiet können bereits mit den heutigen Planungsgrundlagen realisiert werden. Für die provisorische Schulanlage Wildermeth wird es langfristig keinen Ersatz am gleichen Standort geben.

Sie finden mehr Informationen zur Vorlage auf der Seite «Nächste Abstimmungen». 2

Kantonale Vorlagen

Konkordat über den Wechsel der Gemeinde Clavaleyres zum Kanton Freiburg

 

Kredit für den Transitplatz in Wileroltigen

Eidgenössische Vorlagen

Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen»

 

Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung

 

  1. Sie finden mehr Informationen zur Vorlage auf der Seite «Nächste Abstimmungen». – https://www.biel-bienne.ch/de/naechste-abstimmungen-wahlen.html/42
  2. Sie finden mehr Informationen zur Vorlage auf der Seite «Nächste Abstimmungen». – https://www.biel-bienne.ch/de/naechste-abstimmungen-wahlen.html/42
  3. E-Mail – mailto:info@biel-bienne.ch
  4. Anfahrt / Karte zeigen – https://www.google.com/maps/place/Mühlebrücke+5,+2501+Biel,+Switzerland