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Neu gefasste Bieler Praxis zum Funktionieren des Gemeinderates

Der Gemeinderat der Stadt Biel hat im Sommer Bilanz über seine Regierungstätigkeit in der ersten Hälfte der Legislatur gezogen. Er hat das gemeinsame Verständis zur Regierungstätigkeit und die erforderlichen Spielregeln klarer heraus gearbeitet und vertieft. Leitgedanken dabei sind die ungeteilte Verantwortung aller Gemeinderatsmitglieder für die Ratstätigkeit, die Entscheidfindung im übergeordneten Gesamtinteresse der Stadt, die Geschlossenheit des Gemeinderats und mehr Transparenz über den sachlichen Werdegang der Entscheide.

Die oberste Pflicht des Gemeinderates ist es, über Parteigrenzen hinweg und in Abwägung divergierender Aspekte den aus einer langfristigen Gesamtsicht heraus bestmöglichen Entscheid zu fällen und diesen gemeinsam zu verantworten. Anspruch der Bevölkerung ist es, die Entscheide nicht nur zu kennen, sondern sie auch nachvollziehen zu können. Deshalb will der Gemeinderat entscheidrelevante Güterabwägungen vermehrt transparent machen. Gerade in politisch und wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten stehen oft unterschiedliche und widersprüchliche Interessen in Konkurrenz zueinander. Die Kollegialbehörde muss die verschiedenen Sichtweisen zur Sprache bringen, aus einer übergeordneten Gesamtsicht um ausgewogene Entscheide ringen und diese dann gemeinsam tragen. Meinungsverschiedenheiten sind nicht Ausdruck von Streit, sondern Ausdruck der Verantwortung, in Kenntnis aller Umstände zu entscheiden.

Gemeinsam erarbeitete und gelebte Grundsätze

Die Grundsätze zum Regierungsverständnis sind inzwischen fast 10 Jahre alt. Gemeinsam verabschiedete und von allen gleich verstandene Grundsätze zur Regierungstätigkeit sind für die möglichst optimale Funktionsweise einer Kollegialbehörde indessen von zentraler Bedeutung. Deshalb hat der Gemeinderat diesen Sommer Bilanz über seine Regierungstätigkeit in der ersten Hälfte der Legislatur in neuer Zusammensetzung gezogen. Er hat sich mit seiner Funktionsweise auseinandergesetzt und in einem intensiven Prozess unter externer Moderation ein gemeinsames Verständnis zur Regierungstätigkeit und den dazu erforderlichen internen Spielregeln (Kollegialprinzip) vertieft. Das Kollegialprinzip ist nicht gesetzlich normiert, sondern erfordert ein gemeinsam vereinbartes Regierungsverständnis. Es gilt allgemein für die Mitglieder von Behörden, deren Beschlüsse dem Gremium als Ganzes zugeordnet und von diesem ungeteilt verantwortet werden. So unbestritten es sinngemäss auf allen drei Stufen der Schweizerischen Politik gilt, so unterschiedlich ist es in der Anwendung ausgeprägt.

Nachvollziehbarkeit und Glaubwürdigkeit

Das gemeinsame Verständnis aller Regierungsmitglieder zur Arbeit in der Exekutive war der Kern der Sommer-Klausur des Bieler Gemeinderats. Gerade bei Entscheiden zu naturgemäss umstrittenen Sachfragen sind die offene Diskussion, nachvollziehbare Argumente und die Geschlossenheit der Regierung eine zentrale Voraussetzungen für eine glaubwürdige Politik. Das setzt voraus, dass die Mitglieder des Gemeinderates sich nicht nur aus der Optik der jeweiligen Direktion, sondern aus einer Gesamtsicht in die Entscheidfindung des Gemeinderats einbringen und ihre Rolle unabhängig wahrnehmen. Die intensive Befassung mit dem Kollegialprinzip hat die Basis für ein gemeinsames Regierungsverständnis geschaffen. Die gemeinsamen Regeln sind auf www.biel-bienne.ch 1 (Seite des Gemeinderates) publiziert und werden im Ratsbetrieb gelebt, in den Direktionen verankert und nach aussen verkörpert.

  1. www.biel-bienne.ch – http://www.biel-bienne.ch/
  2. E-Mail – mailto:info@biel-bienne.ch
  3. Anfahrt / Karte zeigen – https://www.google.com/maps/place/Mühlebrücke+5,+2501+Biel,+Switzerland