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Amtliche Publikationen der Stadt Biel

Folgende amtliche Publikationen der Stadt Biel wurden diese Woche im amtlichen Anzeiger Biel und Leubringen vom 17.06.2020 publiziert.

Stadtrat:

Hier finden Sie die Traktandenliste der Stadtratssitzungen vom 24./25. Juni 2020 [pdf, 76 KB] 1.

Publikationen der städtischen Direktionen:

Stadtplanung:

Die Stadt Biel organisiert einen Architekturwettbewerb für die Aufwertung der Schüssquais.

Sie wohnen oder arbeiten in den Quartieren entlang der Schüss und möchten sich an deren Aufwertung beteiligen? Sie möchten sich engagieren, das Interesse der Öffentlichkeit vertreten und sich aktiv am gesamten Prozess beteiligen?

Bewerben Sie sich!

Sie können sich bis 21. Juni 2020 mit dem Online-Formular auf der Website www.biel-bienne.ch/aufwertung-schuessquais 2 oder telefonisch bei der Nummer 032 326 16 21 bewerben.

Die Auslosung der Gruppenmitglieder findet am Donnerstag, 26. Juni 2020 um 17 Uhr auf der Karl-Neuhaus-Brücke am Unteren Quai statt.

Die Begleitgruppe trifft sich am 12. August 2020, am 27. Januar 2021 und am 28. April 2021.

Weitere Informationen auf: www.biel-bienne.ch/aufwertung-schuessquais 3

Polizeiinspektorat Biel:

Vorübergehende Verkehrsmassnahme

Verkehrsbeschränkung, gestützt auf Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19.12.1958, beim Befahren der Mattenstrasse.

Wegen der Erneuerung von Gas- und Wasserleitungen ist folgende Verkehrsmassnahme nötig:  Einbahnverkehr auf der Mattenstrasse, Abschnitt Alleestrasse - Pianostrasse, in Fahrtrichtung Pianoplatz. Ausgenommen von dieser Massnahme sind Fahrrad- und Motorfahrradfahrer.

Dauer der Verkehrsmassnahme: Ab Mittwoch, 24.06.2020, 08:00 Uhr bis Ende Juli 2020.

Die erforderlichen Signale werden an Ort und Stelle gut sichtbar aufgestellt. Widerhandlungen gegen diese Verkehrsbeschränkung werden im Ordnungsbussenverfahren bzw. gemäss Art. 90 SVG geahndet.

Hundetaxe

Die Hundetaxe für das laufende Jahr ist jeweils im August fällig und wird bei allen registrierten Hundehaltenden mittels Rechnung und Einzahlungsschein eingezogen. Nachstehende Fragen geben Auskunft über die Vorgehensweise.

Wie bezahle ich meine Hundetaxe...

...als bisherige Hundehalterin und Hundehalter?
Wenn Ihr Hund ordnungsgemäss bei der Stadt Biel registriert ist, brauchen Sie nicht mehr bei der Abteilung Öffentliche Sicherheit vorbeizukommen, um die Hundetaxe zu begleichen. Sämtliche bisherige Hundehaltenden erhalten von uns eine Rechnung mit Einzahlungsschein.

...als Neuzuzügerin/Neuzuzüger oder als neue Hundebesitzerin/neuer Hundebesitzer?
Um Ihren Hund anzumelden, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Anmeldung direkt am Schalter der Einwohner- und Spezialdienste, Neuengasse 28, 2502 Biel
  • Anmeldung direkt via Internet über nachfolgenden Link:

Hund online anmelden 4

Alle Hunde müssen gemeldet werden.
Hunde, die am 1. August noch nicht 6 Monate alt sind, bleiben für das laufende Jahr taxfrei.

Neue Hundehaltende müssen sich bei der Gemeinde melden, um eine AMICUS Personen-Identitäts-Nr. zu beantragen. Diese Nummer ist dem Tierarzt anzugeben, damit dieser den Hund bei Amicus, der nationalen Datenbank für Hunde, registrieren kann.

Was kostet die Hundetaxe?
Die Taxe beträgt CHF 150.00 gemäss Verordnung über die fakultativen Gemeindesteuern vom 29. Oktober 2014 (SGR 660.11) und ist im August zur Zahlung fällig. Bei neuen Hundehaltenden reduziert sich die Taxe auf CHF 75.00 sofern der Hund nach dem 1. Juli angeschafft wurde.

Die Hundehaltenden, welche eine Rechnung erhalten haben, werden gebeten, ihre Zahlung ausschliesslich bei ihrer Bank oder Post vorzunehmen.

AHV- und IV-Rentner, die eine Ergänzungsleistung beziehen, bezahlen gegen Vorweisung einer entsprechenden Bescheinigung der AHV-Zweigstelle des Amtsbezirks Biel pro Tier die Hälfte der ordentlichen Hundetaxe.
Für ausgebildete Armee-, Blindenführ-, Lawinen-, Polizei-, Zoll-, Katastrophen- und Sanitätshunde wird keine Hundetaxe erhoben, sofern die Spezialausbildung und die sinngemässe Verwendung solcher Hunde nachgewiesen wird.

Hundekurs
Um den verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit Hunden zu lernen, empfehlen wir insbesondere Personen, die erstmals einen Hund halten wollen, den Besuch von Hundekursen. Aber auch für erfahrenere Hundehalterinnen und Hundehalter ist der Besuch von z.B. Welpenprägungs- und Junghundekursen oder auch Erziehungskursen empfehlenswert.
Weitere Informationen können auf der Webseite des Veterinärdienstes unter www.be.ch/hund 5 heruntergeladen werden.

Haftpflichtversicherung
Wir machen darauf aufmerksam, dass für die Risiken der Hundehaltung eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von drei Millionen Franken obligatorisch ist. Bitte überprüfen Sie diesbezüglich Ihre Haftpflichtversicherung.

Was muss ich tun, wenn ich nicht mehr Hundebesitzerin / Hundebesitzer bin?
In diesem Fall bitten wir um sofortige, schriftliche Mitteilung an die Einwohner- und Spezialdienste. Unter der Nummer T: 032 326 18 80 erhalten Sie weitere Auskünfte betreffend die Hundetaxe.

Wo sind die Bestimmungen über die Hundetaxen geregelt?

Die Grundlage zur Hundetaxe bilden die Verordnung über die fakultativen Gemeindesteuern vom 29. Oktober 2014 (SGR 660.11) sowie das Reglement über die fakultativen Gemeindesteuern vom 17. Dezember 2014 (SGR 660.1)

Sie sind auch als Download im Internet verfügbar:

Verordnung über die fakultativen Gemeindesteuern vom 29. Oktober 2014 (SGR 660.11) 6
Reglement über die fakultativen Gemeindesteuern vom 17. Dezember 2014 (SGR 660.1) 7

Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken und Sträuchern

Die Abteilung Öffentliche Sicherheit Biel, Dienststelle Einwohner- und Spezialdienste, macht die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer auf Artikel 83 und Artikel 84 des kantonalen Strassengesetzes (SG) vom 4. Juni 2008 sowie auf Artikel 56 der kantonalen Strassenverordnung (SV) vom 29. Oktober 2008 aufmerksam:

Artikel 83 SG   /   Lichtraumprofil

1  Der Raum über der Fahrbahn von öffentlichen Strassen einschliesslich des Raums seitlich zum Fahrbahnrand (lichte Breite) ist bis auf eine Höhe von mindestens 4,50 Metern frei zu halten. Bei Versorgungsrouten kann der Regierungsrat eine Höhe von bis zu 5.50 Metern vorschreiben.

2  Der Raum über Fuss-, Geh- und Radwegen ist in der Regel bis auf eine Höhe von 2,50 Metern frei zu halten.

3  Die lichte Breite ist auf einer Breite von 0,50 Metern freizuhalten.

Artikel 84 SG

2  Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, kann das zuständige Gemeinwesen unter Vorbehalt von Artikel 73 SG verlangen, dass Bauten, Anlagen, Pflanzen und sonstige Vorkehren, die Strassenabständen, dem Lichtraumprofil, Sichtzonen oder dem Verbot der Beeinträchtigung widersprechen, innert angemessener Frist beseitigt oder angepasst werden.

Art. 56 SV   /   Strassenabstände (Einfriedungen, Zäune)

1  Für Einfriedungen und Zäune bis zu einer Höhe von 1,2 Metern gilt ein Strassenabstand von 0,5 Metern ab Fahrbahnrand.

2  Höhere Einfriedungen und Zäune sind um ihre Mehrhöhe zurückzuversetzen.

3  An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 0,6 Meter überragen.

4  Für gefährliche Einfriedungen und Zäune wie nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune gilt ein Strassenabstand von 2 Metern ab Fahrbahnrand bzw. 0,5 Metern ab Gehweghinterkante.

Öffentliche Sicherheit / Einwohner- und Spezialdienste:

Öffnungszeiten

Während den Sommerferien, vom 13 Juli 2020 bis 7. August 2020, werden die Öffnungszeiten der Dienststelle Einwohner- und Spezialdienste wie folgt angepasst:

Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 11.30 Uhr.

Die Schaltergeschäfte werden weiterhin vorwiegend schriftlich abgewickelt.

Abteilung Soziales Biel:

Öffnungszeiten ab dem 01.06.2020

Aufgrund der Covid-19-Pandemie sind die Büros der Abteilung Soziales der Stadt Biel neu wie folgt geöffnet:

Alexander-Schöni-Strasse 18 – Sozialdienst und Zentrale Dienste:

  • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.30 bis 12.00 Uhr 
  • Montag bis Freitag 13.30 bis 16.00 Uhr

Burggasse 10 – Fachstelle Arbeitsintegration und Mietfachstelle

  • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.30 bis 11.30 Uhr
  • Montag bis Freitag 13.30 bis 16.00 Uhr

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an folgende Adresse: sozialdienst@biel-bienne.ch 8. Wir antworten so rasch wie möglich.

Sie können uns auch unter der Telefonnummer 032 326 15 11 erreichen.

Baugesuche:

Baugesuch Nr: BG24600

Gesuchsteller: SGI, Schweizerische Gesellschaft für Immobilien AG, Giessereistrasse 18, 8005 Zürich

Projektverfasser: Bauzeit Architekten GmbH, Falkenstrasse 17, 2502 Biel

Standort: Maurerweg 10+12, 2503 Biel, Parzelle Nr. 5941

Bauvorhaben: Abbruch der bestehenden Gebäude und Neubau eines motorfahrzeugarmes Mehrfamilienhauses mit 23 Wohnungen und 7 Parkplätzen

Zonenplan: Bauzone 3

Mischzone A

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n): Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone üB

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 17.07.2020

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Baugesuch Nr: BG24590

Gesuchsteller: Ali Incegöz, Bözingenstrasse 29b, 2502 Biel

Projektverfasser: Clément Architecte, Jean-Loup Clément, Wasserstrasse 42, 2502 Biel

Standort: Bözingenstrasse 29c, 2502 Biel, Parzelle Nr. 3639

Bauvorhaben: Teilabbruch des bestehenden Nebengebäudes, Umbau mit Realisierung einer Wohnung und eines Fahrradkellers

Zonenplan: Bauzone 3
Annähernd geschlossene Bauweise
Mischzone B

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme: Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone B

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 17.07.2020

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Baugesuch Nr: BG24671

Gesuchsteller: Vitali's Generation AG, Poststrasse 7b, 2504 Biel

Projektverfasser: HHF Architekten GmbH, Allschwilerstrasse 71a, 4055 Basel

Standort: Poststrasse 19, 21, 2504 Biel, Parzelle Nr. 8205, 4494

Bauvorhaben: Neubau eines Hochhauses mit 16 Wohnungen und gewerblichen Nutzungen im Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss

Hinweise: Flachfundation mit Injektionspfählen / Mikropfählen.

Wärmeentzug mittels Erdwärmesonde.

Zonenplan: Teiländerung der Überbauungsordnung "Mett-Zentrum - Sektoren D und I" vom 20.02.2020

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme: Art. 31 Lärmschutz-Verordnung (LSV; SR 814.41; Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten)

Gewässerschutz: GWS-Zone B

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 17.07.2020

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

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Unsere Umwelt-Tipps 9

Vollständige Version des Amtlichen Anzeigers 10

  1. Traktandenliste der Stadtratssitzungen vom 24./25. Juni 2020 [pdf, 76 KB] – https://www.biel-bienne.ch/route/dam-file-getAsset/asset/10355/
  2. www.biel-bienne.ch/aufwertung-schuessquais – http://www.biel-bienne.ch/aufwertung-schuessquais
  3. www.biel-bienne.ch/aufwertung-schuessquais – http://www.biel-bienne.ch/aufwertung-schuessquais
  4. Hund online anmelden – https://www.biel-bienne.ch/de/pub/leben/wohnen/hundetaxe/hund_online_anmelden.cfm
  5. www.be.ch/hund – http://www.be.ch/hund
  6. Verordnung über die fakultativen Gemeindesteuern vom 29. Oktober 2014 (SGR 660.11) – https://www.biel-bienne.ch/de/pub/services/rechtssammlung/suche.cfm?fuseaction_law=detail&doc=%2F600%2F660%2E11%2Ehtm
  7. Reglement über die fakultativen Gemeindesteuern vom 17. Dezember 2014 (SGR 660.1) – https://www.biel-bienne.ch/de/pub/services/rechtssammlung/suche.cfm?fuseaction_law=detail&doc=%2F600%2F660%2E1%2Ehtm
  8. sozialdienst@biel-bienne.ch – mailto:sozialdienst@biel-bienne.ch
  9. Unsere Umwelt-Tipps – https://www.biel-bienne.ch/de/umwelt-tipps.html/1197
  10. Vollständige Version des Amtlichen Anzeigers – https://www.gassmann.ch/de/unternehmen/gassmann-media
  11. E-Mail – mailto:info@biel-bienne.ch
  12. Anfahrt / Karte zeigen – https://www.google.com/maps/place/Mühlebrücke+5,+2501+Biel,+Switzerland