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Coronavirus: Lockerung der Praxis zur Bewilligung von einzelnen Marktständen mit Lebensmittelverkauf

Auf Intervention der Stadt Biel bei den zuständigen kantonalen Stellen und mit Unterstützung aus Bieler Grossratskreisen wird die bis anhin während der Corona-Krise geltende Praxis für den Verkauf von Lebensmitteln durch Betreiberinnen und Betreiber von einzelnen Marktständen in der Stadt Biel präzisiert und flexibler gehandhabt. Auf diese Weise können die Anbieterinnen und Anbieter von Lebensmitteln im Direktverkauf unterstützt werden und die Bevölkerung verfügt über ein breiteres Angebot an frischen Lebensmitteln.

Bis anhin konnten während dem bisherigen Verlauf der Corona-Krise aufgrund der im Kanton Bern angewandten Auslegung der diesbezüglichen Anordnungen und Weisungen des Bundes nur in sehr beschränktem Mass für den Verkauf von Lebensmitteln Bewilligungen für den Betrieb von einzelnen Marktständen auf öffentlichem Grund der Gemeinden erteilt werden. 

Vergangene Woche hat die Direktion Soziales und Sicherheit mit Unterstützung aus Bieler Grossratskreisen bei den zuständigen kantonalen Stellen interveniert und um eine Lockerung der bisher angewandten Praxis nachgesucht. Als Folge davon konnte die erwähnte Bewilligungspraxis nunmehr in Übereinkunft mit den kantonalen Behörden präzisiert und flexibilisiert werden. 

In der Stadt Biel werden entsprechend in den kommenden Tagen und Wochen vermehrt Bewilligungen an Betreiberinnen und Betreiber von Einzel-Marktständen für den Lebensmittelverkauf auf öffentlichem Grund erteilt werden. 

Betreiberinnen und Betreiber von einzelnen Marktständen können Bewilligungen beantragen für den Verkauf von Montag bis Samstag (ausgenommen an Feiertagen). Verschiedene Standorte in der Alt- und in der Innenstadt sind für das Aufstellen von Ständen vorgesehen. Auch in den Aussenquartieren der Stadt ist das Aufstellen von einzelnen Marktständen grundsätzlich möglich.

Für weitere Informationen zu den Standorten und Anmeldungen wenden Sie sich bitte an die Marktpolizei. 1

Zu beachten ist, dass die Hygiene-Vorschriften des Bundesamtes für Gesundheit eingehalten werden müssen (bspw. Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Kundinnen und Kunden). Weil nur Einzelstände und nicht ganze Märkte bewillig werden dürfen ist es zudem wichtig, dass diesbezüglich eine klare Abgrenzung vorgenommen wird. Um zu verhindern, dass die Einzelstände als Markt wahrgenommen werden, müssen die Einzelstände in der Regel ausserhalb der Sichtweite der anderen Einzelstände liegen. 

Die Direktion Soziales und Sicherheit ist überzeugt, dass mit der neuen Praxis sowohl die wirtschaftliche Situation der Betreiberinnen und Betreiber von Lebensmittel-Marktständen verbessert werden kann, als auch dem Bedürfnis der Bevölkerung, frische Lebensmittel aus der Region kaufen zu können entsprochen wird. 

  1. Für weitere Informationen zu den Standorten und Anmeldungen wenden Sie sich bitte an die Marktpolizei. – https://www.biel-bienne.ch/de/maerkte.html/518
  2. E-Mail – mailto:info@biel-bienne.ch
  3. Anfahrt / Karte zeigen – https://www.google.com/maps/place/Mühlebrücke+5,+2501+Biel,+Switzerland