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Amtliche Publikationen der Stadt Biel

Folgende amtliche Publikationen der Stadt Biel wurden diese Woche im amtlichen Anzeiger Biel und Leubringen vom 11.03.2020 publiziert.

Abstimmung und Wahlen:

Gesamterneuerungswahlen der Bieler Stadtbehörden für die Legislaturperiode 2021 – 2024

Der Gemeinderat hat den Termin für die Gesamterneuerungswahlen der Stadtbehörden auf das Wochenende vom 25. bis 27. September 2020 festgelegt.

Für eine neue Amtszeit von 4 Jahren, d.h. vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024 sind

  • 60 Mitglieder des Stadtrates
  • 5 Mitglieder des Gemeinderates
  • der Stadtpräsident/die Stadtpräsidentin

zu wählen.

Die Wahlen werden durch das Reglement über städtische Abstimmungen und Wahlen vom 9. Juni 2013 (SGR 141.1) sowie die Verordnung über städtische Abstimmungen und Wahlen vom 27. November 2013 (SGR 141.11) geregelt. Diese gesetzlichen Grundlagen sowie der Leitfaden für die städtischen Wahlen mit allgemeinen Informationen können bei der Stadtkanzlei bezogen oder auf der Webseite der Stadt Biel (www.biel-bienne.ch/wahlen) eingesehen werden.

Gemäss diesen gesetzlichen Grundlagen, insbesondere Art. 27 des Reglementes, sind folgende Vorgaben und Fristen zu beachten:

  1. Formulare für die Einreichung der Wahlvorschläge können bei der Stadtkanzlei, Mühlebrücke 5, 2501 Biel bezogen oder von der Webseite der Stadt Biel (www.biel-bienne.ch/wahlen) heruntergeladen werden.

Es dürfen nur die amtlichen Formulare verwendet werden.

  1. Die Wahlvorschläge sowie die Listen der sie unterzeichnenden Personen müssen nach Prüfung und Bestätigung durch die für das Stimmregister zuständige Stelle spätestens bis Montag, 13. Juli 2020 100 Uhr bei der Stadtkanzlei auf elektronischem Format sowie auf Papier (handsigniert) eingereicht werden.

Die Erfordernisse hinsichtlich der Wahlvorschläge sind in Art. 28 des Reglements aufgeführt.

  1. Die bereinigten Wahlvorschläge bilden die „Listen“. Sie werden mit einer mittels Los bestimmten Nummer versehen. Das Los zur Bestimmung der Nummern wird am 1 Juli 2020 um 14.00 Uhr auf der Stadtkanzlei gezogen. Die Ordnungsnummern werden für jede Wahl (Stadtrat/Gemeinderat) getrennt zugewiesen. Die politischen Parteien und Einzelpersonen können dabei anwesend sein.
     
  2. Für die Wahl in den Stadtrat und in den Gemeinderat können zusätzliche vorgedruckte Wahlzettel zum Selbstkostenpreis bestellt werden. Es kann auch ein ausseramtlicher Wahlzettel für die Wahl in das Stadtpräsidium bestellt werden (die diesbezüglichen Vorschriften sind in Art. 23 des Reglementes bzw. Art. 15 der Verordnung enthalten). Die Bestellung muss zugleich mit der Einreichung der Wahlvorschläge bei der Stadtkanzlei eintreffen, d. h. spätestens am 13. Juli 2020 um 12.00 Uhr. Dafür ist ein spezielles Formular zu verwenden, das von der Webseite www.biel-bienne.ch/wahlen  heruntergeladen werden kann.
     
  3. Die Parteien, welche einen Wahlvorschlag für den Gemeinderat und/oder Stadtrat einreichen, können ihr Werbematerial gemeinsam mit dem amtlichen Wahlmaterial versenden (Art. 23 des Reglements). Für diesen gemeinsamen Versand müssen sie sich mit einem speziellen Formular anmelden, das von der Webseite

www.biel-bienne.ch/wahlen heruntergeladen werden kann. Dieses Formular ist zusammen mit den Wahlvorschlägen bei der Stadtkanzlei einzureichen, d. h. bis spätestens am 13. Juli 2020 um 12.00 Uhr (Art. 17 der Verordnung).

Politische Plakatierung

Während der vier Wochen vor den städtischen Wahlen, d. h. vom 31. August bis zum 27. September 2020, stehen den politischen Parteien, die für den Gemeinderat und/oder den Stadtrat Wahlvorschläge eingereicht haben, unentgeltliche Plakatstellen zur Verfügung. Es bestehen zwei Möglichkeiten:

  1. Temporäre Plakatständer F12: Sie werden an sieben Stellen in der Stadt Biel aufgestellt (vor allem vor dem Bahnhof und am Zentralplatz). Sie bieten Raum für insgesamt 126 Plakate im F4-Format. Die Parteien müssen sich für diese Plakatständer bis spätestens am 13. Juli 2020 um 12.00 Uhr bei der Stadtkanzlei mit einem besonderen Formular anmelden (Art. 23 der Verordnung). Dieses Anmeldeformular kann von der Webseite www.biel-bienne.ch/wahlen heruntergeladen werden.
     
  2. Kontingent Format F4: Es handelt sich um fixe Plakatträger für insgesamt 120 Plakate, die an verschiedenen Stellen in Biel aufgestellt werden. Die Parteien müssen sich für diese Plakatständer bis spätestens am 13. Juli 2020 um 100 Uhr bei der Stadtkanzlei mit einem besonderen Formular anmelden (Art. 23 der Verordnung). Dieses Anmeldeformular kann von der Webseite www.biel-bienne.ch/wahlen heruntergeladen werden.

Anzahl und Standort der Plakatstellen werden am 13. Juli 2020 um 14.30 Uhr in der Stadtkanzlei unter den Parteien verlost (Art. 25 SGR 141.11). Vertreterinnen und Vertreter der Wahlvorschläge können der Verteilung der Plakatstellen beiwohnen. Die Stadtkanzlei teilt anschliessend den Parteien die Nummern der zugeteilten Standorte mit. Gemäss Anhang I des Gebührenreglements (SGR 670.1) wird den Parteien dafür eine Gebühr von CHF 50.- berechnet.

Die Plakate sind bis am 10. August 2020 bei der APG/SGA, Hertistrasse 1, 8304 Wallisellen, mit dem Vermerk «Plakat für Politständer Biel» respektive «Plakat Kontingent Biel» und unter Angabe des zwischenzeitlich mitgeteilten Standorts sowie der Kampagne- und Kunden-Nummer anzuliefern.

In beiden Fällen gehen die Kosten für Druck und Versand der Plakate zu Lasten der Parteien (Art. 26 der Verordnung). Wichtig ist, dass genügend Plakate angeliefert werden (mindestens die doppelte Menge), damit die APG/SGA beschädigte Plakate fortlaufend ersetzen kann.

STADTKANZLEI BIEL

Stadtrat:

Die Traktandenliste der Sitzung des Stadtrates vom 18.03.2020 und 19.03.2020 ist unter diesem Link verfügbar.

Publikationen der städtischen Direktionen:

Baugesuche:

Baugesuch Nr: BG24576

Gesuchsteller: Swisscom (Schweiz) AG, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern

Projektverfasser: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen

Standort: Strandboden, 2505 Biel, Parzelle Nr. 25000

Bauvorhaben: Tunnelportal Vingelz Ost; Antennen-Austausch und Einspeisung Mobilfunksignal von Swisscom, Sunrise und Salt

Zonenplan: Eisenbahnareal

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n):

Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone Au, erhebliche Gefährdung

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 10.04.2020

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Baugesuch Nr: BG24591

Gesuchsteller: Bekim & Zeljie Ajruli, Rigiweg 6, 2543 Lengnau

Projektverfasser: Swiss Property Group SPG AG, Hans-Hugi-Strasse 12, 2502 Biel

Standort: Tscheneyweg 13, 2504 Biel, Parzelle Nr. 9918

Bauvorhaben: Aufbau eines Wohngeschosses auf dem bestehenden Flachdach

Zonenplan: Bauzone 2
Gebäudelänge / Gebäudetiefe, generell 30/15
Mischzone A
Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 40%

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n): Keine  ()

Gewässerschutz: GWS-Zone Au

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 14.04.2020

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel,
5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Baugesuch Nr: BG24202

Gesuchsteller: Swisscom (Schweiz) AG, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern

Projektverfasser: Hitz und Partner AG, Stahl-Bau-Engineering, Tiefenaustrasse 2, 3048 Worblaufen

Standort: Kanalgasse 36, 2502 Biel, Parzelle Nr. 1696

Bauvorhaben: Umbau der best. Mobilfunkanlage für Swisscom (Schweiz) AG mit neuen Antennen

Zonenplan: Überbauungsordnung "Kanalgasse-Neumarktstrasse" vom 13.05.1996

Schutzobjekt: Nein

Erforderliche Ausnahme(n): Keine

Gewässerschutz: GWS-Zone B

Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA

Auflage- und Einsprachefrist: 10.04.2020

Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel,
5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Polizeiinspektorat Biel:

Vorübergehende Verkehrsmassnahmen

Verkehrsbeschränkung, gestützt auf Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19.12.1958, beim Befahren der Neumarktstrasse.

Wegen Arbeiten für die Erneuerung der Brücke an der Neumarktstrasse sind folgende Verkehrsmassnahmen nötig:

  1. Die Zufahrt auf der Neumarktstrasse wird ab der Kreuzung mit der General-Dufour-Strasse in Fahrtrichtung Süden bis zur Florastrasse nur noch Anwohnern und dem Zubringerdienst gestattet sein.
  2. Auf der Neumarktstrasse, in Fahrtrichtung Süden, ab der Florastrasse, «Einfahrt verboten» für sämtlichen Verkehr.
  3. Die Umleitung nach Süden erfolgt via Jurastrasse in die Silbergasse.
  4. Oberer Quai, nordseitig, Abschnitt Jurastrasse – Neumarktstrasse «allgemeines Fahrverbot» mit Ausnahme Zubringerdienst.

Dauer der Verkehrsmassnahmen:

Montag, 23.03.2020, 07:00 Uhr bis Ende 2020.

Die erforderlichen Signale werden an Ort und Stelle gut sichtbar aufgestellt. Widerhandlungen gegen diese Verkehrsbeschränkung werden im Ordnungsbussenverfahren bzw. gemäss Art. 90 SVG geahndet.

Abteilung Infrastruktur:

Einführung Tempo-30-Zone im Quartier Zukunft

Der Gemeinderat der Stadt Biel hat, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des eidgenössischen Strassenverkehrsgesetzes (SVG; SR 741.01) vom 19. Dezember 1958, auf Art. 107 Abs. 1 der eidgenössischen Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) sowie Art. 42 Abs. 1 und Art. 44 Abs. 1 und 2 der kantonalen Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1), die folgende Verkehrsmassnahme, verfügt:

Zonensignalisation 30 km

Abgrenzung

Zukunftstrasse, zwischen der Silbergasse und der Mattenstrasse sowie zwischen der Mattenstrasse und der Alfred-Aebi-Strasse, Giessereigässli, Gewerbehofstrasse, Schneidergässli, Freiburgstrasse, Schöneggstrasse, Schmiedweg, Bärenmatt.

Aufhebung «Kein Vortritt»

Freiburgstrasse, Einmündung in die Zukunftstrasse

Gegen die Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des kantonalen Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau, erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher oder französischer Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Gemeindebetriebe:

Verkehrsbetriebe Biel

Magglingenbahn: Unterbruch des Betriebs vom 9. März 2020 bis 27. März 2020

Die Verkehrsbetriebe Biel (VB) führen die jährliche Revision und die Garantiearbeiten an der Infrastruktur der Magglingenbahn durch. Der Betrieb ist von Montag, dem 9. März 2020 bis Freitag, dem 27. März 2020 unterbrochen.

Die Kunden und Kundinnen werden gebeten, die Leubringenbahn und den Ersatzbus zwischen Leubringen und Magglingen zu benutzen. Der Ersatzfahrplan wird auf www.vb-tpb.ch und www.sbb.ch angepasst und an den Haltestellen ausgehängt.

Bitte beachten Sie, dass kein Velotransport im Ersatzbus möglich ist.

Die Wiederaufnahme des normalen Betriebs ist am Samstag 28. März 2020. Wir danken Ihnen im Voraus für Ihr Verständnis und bedauern die Unannehmlichkeit, die durch diese Arbeiten entstehen.

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