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Beschlüsse des Gemeinderates an seiner Sitzung vom 19. Februar 2020

Vorzeitige Verlängerung des Baurechtes mit dem Kanu-Club Biel-Magglingen

Die Stadt Biel unterstützt verschiedene Sportvereine, indem sie den Clubs unter anderem Land zu attraktiven Bedingungen zur Verfügung stellt. In diesem Sinn hat der Gemeinderat das Sportbaurecht mit dem Kanu-Club Biel-Magglingen auf dem Strandboden vorzeitig vom 1.1.2020 bis zum 31.12.2049 um weitere 30 Jahre verlängert. Für die Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2028 beträgt der Baurechtszins pro m2 und Jahr neu CHF 4.00. Ab dem 1.1.2029 erhöht sich der Baurechtszins auf CHF 5.00 pro Jahr und ist indexiert.

Der Kanu-Club Biel-Magglingen KCBM besitzt rund 175 aktive Mitglieder. Kanufahren ist eine olympische Sportart mit einem vielfältigen Angebot an Breitensport-Aktivität. Auf der Webseite der Stadt Biel finden sich unter dem Thema Sport zahlreiche Informationen über Sportvereine und Angebote zu Kursen jeglicher Art, für Frau und Mann und für Jung und Alt.

«Steinbruch Vorberg»: CHF 10'000.- für den Ersatz von Abfallkübeln auf dem öffentlichen Wegnetz im Tierpark

Der Gemeinderat hat von einem Bericht zum Fonds für Massnahmen für Natur und Erholung im Zusammenhang mit der Überbauungsordnung «Steinbruch Vorberg» Kenntnis genommen. Die Überbauungsordnung verpflichtet die Steinbruchbetreiberin zu einem jährlichen finanziellen Beitrag für Massnahmen für Natur und Erholung im Umfeld des Steinbruchs (Bereich Tierpark-Taubenlochschlucht). Im Jahr 2019 wurde für einen Gesamtbetrag von knapp CHF 10'000.- der notwendige Ersatz von Abfallkübeln auf dem öffentlichen Wegnetz im Tierpark vorgenommen.

Der Gemeinderat begrüsst das Gesamtverkehrskonzept der Stadt Nidau

Der Gemeinderat hat im Rahmen des öffentlichen Informations- und Mitwirkungsverfahrens zum Gesamtverkehrskonzept der Stadt Nidau Stellung genommen. Er begrüsst das Vorgehen der Behörden von Nidau, die sich für eine Mobilität engagieren, welche dem Langsamverkehr und dem öffentlichen Verkehr mehr Platz einräumt und den Durchgangsverkehr in den Quartieren limitiert, um die Lebensqualität auf dem gesamten Stadtgebiet zu verbessern.

Unterstützung der vorgesehenen Massnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Stiftungsstandortes Schweiz

Der Gemeinderat ist der Einladung des Schweizerischen Städteverbands zur Stellungnahme im Rahmen des eidgenössischen Vernehmlassungsverfahrens zur Steigerung der Attraktivität des Stiftungsstandortes Schweiz gefolgt und hat die Massnahmen zur Anpassung der Rahmenbedingungen im Bereich der öffentlichen Institutionen begrüsst, gleichzeitig jedoch auch Vorbehalte bezüglich der Feststellungen der Projektautoren zu den finanziellen Konsequenzen geäussert. Er ist der Meinung, dass die vorgeschlagenen Massnahmen die Stadt Biel in ihrer Position als Sitz für Organisationen gemeinnützigem Zweck stärken. Er unterstützt insbesondere die Haftungsbeschränkung für ehrenamtliche Mitglieder sowie die Steuerbefreiung für gemeinnützige Organisationen, die den Mitgliedern ihrer strategischen Leitungsorgane angemessene Honorare bezahlen. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass diese Massnahmen die Rekrutierungsmöglichkeiten für ehrenamtliche Mitglieder verbessern.

Gemäss der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates wird die Verabschiedung dieser Anpassung für die öffentliche Hand Mindereinnahmen zur Folge haben. Sie geht jedoch davon aus, dass die den gemeinnützigen Zwecken zugewendeten Beträge diese bei weitem übersteigen und deshalb auch die positiven gesellschaftlichen Effekte dieser Mindereinahmen überkompensieren. Der Gemeinderat bittet den Schweizerischen Städteverband, sich bei den Bundesbehörden dafür einzusetzen, dass in diesem Punkt Transparenz hergestellt wird und die steuerlichen Auswirkungen auf die Städte und Gemeinden beschränkt bleiben. Er bittet den Städteverband ausserdem, sich dafür einzusetzen, dass die in der Reform vorgesehenen Möglichkeiten so formuliert werden, dass allfällige unerwünschte Begleiteffekte vermieden werden.