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Amtliche Publikationen der Stadt Biel

Folgende amtliche Publikationen der Stadt Biel wurden diese Woche im amtlichen Anzeiger Biel und Leubringen vom 05.02.2020 publiziert.

Publikationen der städtischen Direktionen

Öffentliche Auflage:  Überbauungsordnung «Jakob-Strasse Süd» (ZPP 3.4)

Die Einwohnergemeinde Biel bringt hiermit die oben genannte Überbauungsordnung zur öffentlichen Auflage.

Der Planungsperimeter umfasst den Bereich zwischen Jakob-Strasse, Längfeldweg, Länggasse und Kirchenfeldweg.

Die Überbauungsordnung regelt die Bebauung und Nutzung des Planungsgebiet im Detail, gestützt auf die Zone mit Planungspflicht (ZPP) 3.4 «Jakob-Strasse Süd», welche sich aktuell ebenfalls im Planerlassverfahren befindet. Der Planung liegt ein in einem städtebaulichen Studienauftrag 2016 entwickeltes städtebauliches Konzept zur Neubebauung des Gebiets zu Grunde. Ziel ist die Schaffung eines qualitätsvollen, dichten neuen Quartiers mit einer öffentlich zugänglichen Parkanlage in seinem Zentrum.

Gemäss Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 haben die Planunterlagen während 30 Tagen öffentlich aufzuliegen. Somit liegen die Unterlagen vom 29. Januar bis 28. Februar 2020 bei der Abteilung Stadtplanung Biel, Planung und Stadtraum, Zentralstrasse 49 (Kontrollgebäude, 5. Stock), öffentlich auf.

Begründete Einsprachen oder Rechtsverwahrungen können bis spätestens 28. Februar 2020 bei der Abteilung Stadtplanung, Planung und Stadtraum, Zentralstrasse 49, Postfach, 2501 Biel, eingereicht werden.

Baugesuche

Baugesuch Nr: BG24470

Gesuchsteller: Pierre Liechti Associés Sàrl SA, Solothurnstrasse 1a, 2500 Biel 6
Projektverfasser: Pierre Liechti Associés Sàrl SA, Solothurnstrasse 1a, 2500 Biel 6
Standort: Seevorstadt 75, 75a 2502 Biel, Parzelle Nr. 11009,11010, 25039
Bauvorhaben: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 43 Wohnungen, einer Tiefgarage mit 40 Parkplätze, Umbau der bestehenden Villa, Abbruch der Nebenbauten
Zonenplan: Bauzone 5
Bauzone 0
Eisenbahnareal nordwestliche Grenze
Mischzone B
Grünzone
Gebiet mit Grünflächenziffer, min. 30%
Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt innerhalb der Baugruppe C "Seevorstadt"
Erforderliche Ausnahme(n): Keine
Gewässerschutz: GWS-Zone Au/üB
Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 28.02.2020
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

Baugesuch Nr: BG24567

Gesuchsteller: Stiftung Charles Neuhaus, Herr Marc Wollmann, Seevorstadt 52, 2502 Biel
Projektverfasser: Schmid & Pletscher AG, Herr René Leupi, Hauptstrasse 66, 2560 Nidau
Standort: Schüsspromenade 24, 26, 28, Seevorstadt 52, 2502 Biel, Parzellen Nrn. 1173, 1175, 1176, 1177, 1178, 1179
Bauvorhaben: Sanierung der Fundation mittels Methode "URETEK" (Kunstharz-Injektion)
Zonenplan: Bauzone 3
Geschlossene Bauweise
Gebäudelänge / Gebäudetiefe, generell -/13
Zone für öffentliche Nutzungen (5 Kultur)
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt, innerhalb der Baugruppe G "Schüsspromade / Seevorstadt"
Erforderliche Ausnahme(n): Bauten und Anlagen am Gewässer nach Art. 41c GSchV und Art. 48 WBG
Gewässerschutz: GWS-Zone üB
Massnahmen gemäss Abwasserreglement der Stadt Biel und Richtlinien AWA
Auflage- und Einsprachefrist: 28.02.2020
Auflage- und Einsprachestelle: Abteilung Stadtplanung der Stadt Biel, Zentralstrasse 49, Biel, 5. Stock. Akteneinsicht: Mo-Fr: 08:00 – 11:45 und 14:00 – 16:30 Uhr. Das Personal steht Ihnen nur am Vormittag oder auf Voranmeldung für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.